@Gullix:
Familie besuchen darf man. Und ein Treffen zu zweit ist auch gestattet. Touristische Übernachtungen hingegen in Bayern nicht, weiß nicht, wies da bei euch aussieht.
Man soll aber Kontakte vermeiden. Ich denke es ist ein Unterschied, ob du deinen Bruder besuchst und ihr zu zweit in Bier trinkt oder ob ihr zu zehnt auffem Zimmer ein ordentliches Besäufnis habt. Zwecks Übernachtung: Du kommst bei 100 km nicht am gleichen Tag zurück?
Wenn ich meinen Bruder lange nicht gesehen hätte, würde ich glaub ich hin. Der Gesetzgeber hat ja extra für solche Sachen keine kompletten Ausgangssperre verhängt. Und wenn man nie jemanden trifft, tut das einem auch nicht gut - es ist immer ein Abwägen.
Meine Eltern wollten jetzt auch zu meiner Schwester fahren, um mit den Kindern und beim Haus renovieren zu helfen. Im Kindergarten meiner Nichten/Neffen ist aber eine Erzieherin krank und das Ergebnis eines Coronatests steht noch aus - also fahren meine Eltern (noch) nicht.