eben
andererseits könnte der Bund das Gebiet auch den Schweden schenken. Die gehören ja zu den Schutzmächten des Bundes. Damit wäre eine weitere ausländische Macht im Bund, was dem Preußen sicher nicht schmecken würde.
eben
andererseits könnte der Bund das Gebiet auch den Schweden schenken. Die gehören ja zu den Schutzmächten des Bundes. Damit wäre eine weitere ausländische Macht im Bund, was dem Preußen sicher nicht schmecken würde.
You can check out any time you like, but you can never leave
Wie wärs mit einer Verwarnung und einer gewissen zeitlichen Grenze (3 Jahre?) ein Heer wieder auf die Reihe zu stellen?
Aktuell:
Achtung Spoiler:
Ich bin ja dabei mein Heer neu aufzustellen. Nur keine Panik.
Ich bin bestürzt, dass hier von einer Besetzung und Annexion Mecklenburg-Schwerins die Rede ist, während Bayern, das mit seiner Unfähigkeit die Liberalen unter der Fuchtel zu halten und Süddeutschland an den Rand einer Revolution gebracht hat, weiterleben darf
Das ist eine ungeheuerlichkeit. Weder Schweden noch andere deutsche Fürsten haben Anspruch auf Mecklenburg-Schwerin! Falls die Linie Mecklenburg-Schwerin nicht in der Lage ist für Ordnung zu sorgen, ist immer noch zuallererst Mecklenburg-Strelitz da um sich um das Problem zu kümmern.
Dies ist ein rein Mecklenburgisches Problem!
Keiner wird hier von den geiern gefressern, ich hab noch ca. 27000 Mann unter Waffen und ganz Zentralbayern, desweiteren wird sich keiner trauen eine bundesfestung dem Pöbel zu überlassen. Daher werde ich mit den Franken auchnoch fertig.
Wie heißt es so schön: In der Not sieht man, wer Freund ist und wer Feind.
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Ich würde mir auch nur hilfe in der Pfalz wünschen, ich hab keine Möglichkeit dahin zu kommen und wenn eine Bundesfestung an den Pöbel fällt lacht Frankreich sich ins Fäustchen
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Könnte der werte König von Bayern kurz einen Überblick über die militärische Lage bieten? Außerdem noch in wie weit er den Einsatz des Bundesheeres bestätigt...
Aktuell:
Achtung Spoiler:
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Hannover ist strikt gegen einen Einsatz im Kernland Bayerns. So viel Souveränität muss den einzelnen Bundesgenossen zugestanden werden und es ist auch ein falsches Signal. Dann sagt der bayerische Pöbel noch: Seht her, unser Monarch ist schwach und benötigt Hilfe von außen! Stürzen wir ihn! Nein, nein. Hannover wird den Wunsch Bayerns unterstützen. Bestenfalls könnte der Könich sich vorstellen ein Reservekontingent an der Grenze zu unterhalten, welches nur auf bayerischen Wunsch eingesetzt werden darf.
Da es nach wie vor kein völkerrechtlich verbindliches Gesetz zum Bundesheer gibt, hier noch mal der bisher eher unstrittige Teil als Gesetzesvorlage:
Da der ganze Spaß nun mal ein Eingriff in die Rechte der souveränen Einzelstaaten ist, ist hierfür Einstimmigkeit erforderlich. Da die Bundesexekution u.U. auch strittig ist, sollte man die zwei Gesetze auch einzeln abstimmen. Bei einem Nein, egal von wem, wären das jeweilige Gesetze jeweils gescheitert. Ergänzungen sind in Rot (Streichung Oberbefehl und Ergänzung in §2.2, weil es relativ unsinnig ist, einen Fürsten um Erlaubnis zu fragen, ob man ihn zur Durchsetzung eines Gesetzes, das er gebrochen bzw. nicht geachtet hat, zwingen darf oder nicht)§1 Das Bundesheer
1. Ein stehendes Friedensheer, das Bundesheer wird gebildet. In Friedenszeiten ist es in der jeweiligen Heimat stationiert.
2. Das Bundesheer stellt die Besatzungen des Bundesfesten
3. Die Aufgaben des Bundesheeres sind die Verteidigung des Bundes nach Außen und der Einsatz während einer Bundesexektion
4. Jeder Staat stellt 0,5% seiner Einwohner des Jahres 1815 dem Bundesheer zur Verfügung. Es steht den Fürsten frei, ein größeres Heer zu unterhalten.
Darüber hinausgehende Kontingente können im Bedarfsfall durch Beschluss des Plenum angefordert und gebildet werden.
5. Die Marine ist allein Sache der Fürsten, eine Bundesflotte wird nicht gebildet
6. Die Frage des Oberbefehls steht aus
7. Der Etat des Bundesheeres wird jährlich durch das Plenum festgelegt. Der Anteil der Zahlungen der Mitglieder richtet sich nach den Anteil der gestellten Soldaten.
8. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Bundesheer befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren.
§2 Bundesexekution
1) Eine Bundesexekution kann verhängt werden,
a) bei Aufständen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
b) bei Revolutionen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
c) bei Bruch eines Bundesgesetz
2) Ob eine Bundesexekution verhängt wird, entscheidet das Plenum auf Antrag wenigstens eines Fürsten und mit Erlaubnis des betroffenen Fürsten, sofern Punkt 1c nicht betroffen ist
Der Oberbefehl sollte auf jeden Fall noch mal ausdiskutiert werden, denn so, wie die Tribunalsgeschichte zustanden kam, geht's jedenfalls nicht, da war das Verfahren, wie das Gesetzesentwurf dann aus der Diskussion in den Bundestag kam, doch mehr als suspekt.