Natürlich nicht. das wäre ja nicht mit einem Freizeitpark vereinbar
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Heute ist es endlich soweit: Ich besitze offiziell einen Freizeitpark. Ich und meine Familie haben lange alle Einnahmen aus der Stadt gespart, da wir keine Baurechte für das Umland bekamen. Zu dieser Saison ist es soweit: Wir bekamen Baurechte und das Recht, große Attraktionen zu errichten. Allerdings gibt es noch eine Höhenbegrenzung für das Gelände außerhalb des Stammgebietes.
Ich wusste natürlich schon lange, was mit dem Geld passieren sollte: Ein Intamin Mega-Coaster alá Expedition Geforce. Nachdem ich mir das Firmenkonto nochmal angeguckt hatte wurde schell klar, dass dieser Traum noch nicht sehr bald in Erfüllung gehen würde. Allerdings reichte das Geld immerhin gleich mal für einen Coaster mit Inversion, vom recht günstigen holländischen Hersteller Vekoma, sogar ein Custom-Layout war drin. Und schon bald stand die erste Achterbahn in meinem Park. Der Eintrittspreis wurde erhöht, doch dafür ist sowohl die Achterbahn als auch das Riesenrad im Preis inbegriffen
Und in welche faszinierende Welt entführt uns dieser Dark-Ride?
# Sie haben gerade einen Burnsy© Qualitätspost gelesen!
# Ich biete Seminare zum Aufreißen von Frauen an!
Drinne hab ich nichts gebaut, man sieht ja nicht, wäre aber wohl vergleichbar mit einer kleinen Version der Silbermiene
Bei mir hat es immer gut funktioniert, neben den Parkeinnahmen auch bei den Attraktionen geringe Eintrittsbeträge zu verlangen.
Je nach Attraktion konnte ich bis zu 0,40 € verlangen und so zumindest ein wenig die Bewirtschaftungskosten wieder reinzubekommen ...
selbst das Riesenrad sollte mit 0,10 € noch OK sein ...