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Thema: Geplauder aus der FAQ

  1. #151
    Registrierter Benutzer Avatar von Silvestris
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    Hat es aber o_O hab ich ja gesehen als ich auf den Desktop ging.
    Du verlierst nichts, wenn du mit deiner Kerze die eines andern anzündest.

  2. #152
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von trineas Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlich hat der Serverbetreiber seinen Server aktualisiert, da heute ein Update inklusive kostenlosen neuen Spielmodus für L4D2 erschienen ist. Natürlich dumm für euch, dass er das genau dann macht wenn ihr spielt, aber da kann man nichts machen. Die Spieler fordern immer Dedicated Server, aber dann muss jedem klar sein was das bedeutet, nämlich dass man auf den pirvaten Servern von anderen Leuten spielt. Wenn einer von euch selbst das Spiel gehostet hätte, wäre das wohl nicht passiert.
    P2P für MP (bei Steam) ist der größte Scheiß, weil man da auf die Steamserver zur Spielvermittlung angewiesen ist, und die gehen recht häufig down. Zusätzlich kommt dann ganz oft "Der Host hat das Spiel verlassen"...

    Zitat Zitat von trineas Beitrag anzeigen
    Steam lädt nichts runter während du spielst.
    Zitat Zitat von Silvestris Beitrag anzeigen
    Hat es aber o_O hab ich ja gesehen als ich auf den Desktop ging.
    Doch, doch. Wenn Steam (die Plattform) oder das ganze Spiel ein Update kriegen, wird die laufende Partie abgebrochen, das Spiel beendet, und dann wird upgedatet.

    PS: Trineas, du findest doch bestimmt toll, dass Valve jetzt MW2 für deutsche IPs sperrt .
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
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  3. #153
    SmartMap und Joao-Fan
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    Typisch wie die Type über mir mal wieder die Tatsachen verdreht:

    http://www.gamestar.de/spiele/call-o...4,2316787.html

    "Aufgrund der hiesigen Bestimmungen und Gesetze erlaubt Activision diese Version von Modern Warfare 2 nicht in Deutschland."

  4. #154
    Feel the Darkness Avatar von OMT
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    Das ist ja ein lustiger Anwalt.
    OK,das AB nicht die uncutte internationale Version von MW2 über Steam an Deutsche verkauft ist die eine Sache,aber das man als Erwachsener nicht seine legal (ja völlig legal,trotz Liste B) im Ausland erworbene (Retail)Version in Deutschland aktivieren und spielen darf grenzt an Zensur.Da ist man ja härter als die BPjM selbst.

    Und ja,Steam ist nur ein Werkzeug,die Initiative ging von AB aus,und ja Schuld sind auch unsere kruden Jugendschutzgesetze (Nichts gegen die Gesetzte,aber warum werde ich als Ü30 immer noch damit belästigt und bevormundet?) aber ohne Steam wäre solch eine Zensur viel schwerer.
    Geändert von OMT (07. August 2010 um 09:42 Uhr)

  5. #155
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    Zitat Zitat von OMT Beitrag anzeigen
    Das ist ja ein lustiger Anwalt.
    OK,das AB nicht die uncutte internationale Version von MW2 über Steam an Deutsche verkauft ist die eine Sache,aber das man als Erwachsener nicht seine legal (ja völlig legal,trotz Liste B) im Ausland erworbene (Retail)Version in Deutschland aktivieren und spielen darf grenzt an Zensur.Da ist man ja härter als die BPjM selbst.

    Und ja,Steam ist nur ein Werkzeug,die Initiative ging von AB aus,und ja Schuld sind auch unsere kruden Jugendschutzgesetze (Nichts gegen die Gesetzte,aber warum werde ich als Ü30 immer noch damit belästigt und bevormundet?) aber ohne Steam wäre solch eine Zensur viel schwerer.
    Das Problem ist: In diesem Fall verhalten sich wirklich alle korrekt. Wenn ein Spiel auf Liste B landet geht die BPJM davon aus, dass es einen Straftatbestand (!) erfüllt, da geht es nicht mehr um Jugendschutz. So lange es nur auf Liste B ist, hat das noch keine Auswirkungen, doch sollte es von Gericht beschlagnahmt werden, wären auch die Handlungen seit der Indizierung illegal gewesen. Und im Gesetz gibt es eben auch die Stelle wo es heißt, dass auch das "verfügbar machen" illegal ist. Und genau so könnte man es interpretieren, wenn jemand ein Spiel über Steam aktiviert und es dann spielen kann -> ein bisher unverfügbares, verbotenes Spiel wurde ihm verfügbar gemacht.

    Und darauf stehen bis zu ein Jahr Gefängnis. So dumm die Sache auch ist, man kann aber nicht wirklich erwarten, dass jemand riskiert sich einsperren zu lassen, nur damit die Spieler ein ungeschnittenes Spiel spielen können. In Deutschland gibt es eben nicht nur ein strenges Jugendschutzgesetz, sondern auch ein Erwachsenenschutzgesetz.


    PS: Nur als kleine Zusatzinfo für alle die mir immer nur Lobhudelei und ähnliches vorwerfen: Die ganze Sache ging von mir persönlich aus, meine News auf hlportal.de dazu wurde von Gamestar.de aufgegriffen und dann auch von vielen anderen wie Golem.de, Winfuture.de, usw. Ohne mir wäre die Sache jetzt also gar nicht in den Medien präsent.

  6. #156
    Feel the Darkness Avatar von OMT
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    Deutschland ist wohl immer noch einer der wichtigsten PC-Märkte,aber der Großteil der Kunden wird wie Kleinkinder behandelt (nur Cut-Versionen,viele Spiele überhaupt nicht kaufbar und nachträgliche Sperrungen).

    Und hier kann man Steam den Vorwurf machen das sie keine Altersverifikation umsetzen.

  7. #157
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    Zitat Zitat von OMT Beitrag anzeigen
    Deutschland ist wohl immer noch einer der wichtigsten PC-Märkte,aber der Großteil der Kunden wird wie Kleinkinder behandelt (nur Cut-Versionen,viele Spiele überhaupt nicht kaufbar und nachträgliche Sperrungen).

    Und hier kann man Steam den Vorwurf machen das sie keine Altersverifikation umsetzen.
    Grundsätzlich ja. In diesem bestimmten Fall würde aber auch ein AVS nichts bringen, da es sich wie gesagt um ein mögliches Verbot des Spiels für alle, nicht nur Jugendliche handelt.

  8. #158
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    das geht natürlich nicht ohne realname und adresse

  9. #159
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    Zitat Zitat von trineas Beitrag anzeigen
    Das Problem ist: In diesem Fall verhalten sich wirklich alle korrekt. Wenn ein Spiel auf Liste B landet geht die BPJM davon aus, dass es einen Straftatbestand (!) erfüllt, da geht es nicht mehr um Jugendschutz. So lange es nur auf Liste B ist, hat das noch keine Auswirkungen, doch sollte es von Gericht beschlagnahmt werden, wären auch die Handlungen seit der Indizierung illegal gewesen. Und im Gesetz gibt es eben auch die Stelle wo es heißt, dass auch das "verfügbar machen" illegal ist. Und genau so könnte man es interpretieren, wenn jemand ein Spiel über Steam aktiviert und es dann spielen kann -> ein bisher unverfügbares, verbotenes Spiel wurde ihm verfügbar gemacht.

    Und darauf stehen bis zu ein Jahr Gefängnis. So dumm die Sache auch ist, man kann aber nicht wirklich erwarten, dass jemand riskiert sich einsperren zu lassen, nur damit die Spieler ein ungeschnittenes Spiel spielen können. In Deutschland gibt es eben nicht nur ein strenges Jugendschutzgesetz, sondern auch ein Erwachsenenschutzgesetz.


    PS: Nur als kleine Zusatzinfo für alle die mir immer nur Lobhudelei und ähnliches vorwerfen: Die ganze Sache ging von mir persönlich aus, meine News auf hlportal.de dazu wurde von Gamestar.de aufgegriffen und dann auch von vielen anderen wie Golem.de, Winfuture.de, usw. Ohne mir wäre die Sache jetzt also gar nicht in den Medien präsent.
    Zitat Zitat von trineas Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ja. In diesem bestimmten Fall würde aber auch ein AVS nichts bringen, da es sich wie gesagt um ein mögliches Verbot des Spiels für alle, nicht nur Jugendliche handelt.
    Mit den rechtlichen Fragen habe ich mich schon im anderen Thread befasst.

    Und dass die Sache zuerst auf deiner Steamfanseite war stimmt zwar, aber wenn du es nicht gemeldet hättest, wäre es halt jemand anderes gewesen.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  10. #160
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    Zitat Zitat von Howei Beitrag anzeigen
    Frage: Wie will Valve/Steam eigentlich sicherstellen, daß man Ü13 ist, wenn doch nur eine gültige E-mail Adresse und ein Passwort nötig sind?
    Man hat bei Steam nur die Möglichkeit mit Kreditkarte oder Paypal zu bezahlen.
    Kreditkarte setzt Volljährigkeit voraus und Paypal checkt, ob man ein Girokonto hat, das bekommt man auch nicht mit 13 Jahren

    Ich kaufe bei Steam immer via Paypal und habe noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.

  11. #161
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    Und wenn man nie über Steam kauft?
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  12. #162
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    dann ist es grad egal, dass man nicht 13+ ist. Denn dann darf man auch im Laden nicht kaufen was man will und Eltern sollten kontrollieren, was ihr Sprössling so am Rechner treibt.
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
    This will be our reply to violence:
    to make music more intensely,
    more beautifully,
    more devotedly than ever before.
    Meine Stories:
    Civ VI aus der Sicht von Civ IV BTS, englischer Weltraumsieg auf König
    Der Erste Kaiser wieder aufgenommen

  13. #163
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    Wirklich? Jeder, der nicht über Steam kauft ist minderjährig und wohnt bei seinen Eltern?
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  14. #164
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    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Wirklich? Jeder, der nicht über Steam kauft ist minderjährig und wohnt bei seinen Eltern?
    Bist ja ein ganz ein cooler !
    Hauptsache du SPammst hier rum...

  15. #165
    ... Avatar von Janilein
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    Man könnte es ja auch geschenkt bekommen. Ich denke, Steam checkt einfach das Alter nicht, weil es zu aufwendig wäre. Viele andere Seiten fragen ja auch nur nach, was genauso wenig sinnvoll ist.

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