Back to the roots, die Hanse hatte ihre Ursprünge in Köln!
Back to the roots, die Hanse hatte ihre Ursprünge in Köln!
Im bezug auf Ungarn schließt man sich der Hanse an.
Wenn Ungarn Schutz benötigt - soll es auf die Tribute verzichten und teil des Kaiserreiches werden. Jedoch bezahlt Burgund eher ungern Gelder an Ungarn, damit wir Ungarn seine Grenzen sichern dürfen. Gleichzeitig haben wir einen bestehenden Vertrag, der uns wieder herum vor Ungarn seiner aggressiven Außenpolitik schützt. Wobei Ungarn eben gezeigt hat im Bezug auf Italien, dass es durchaus dazu bereit ist zu seinen Gunsten den Vertrag einseitig neu zu Verhandeln.
Wer weiß wie die Geschichte zwischen Ungarn und Italien ausgegangen wäre, wenn Frankreich und Italien keinen Frieden gefunden hätten.
Wenn man weitere Partner haben möchte um das Kaiserreich militärisch abzusichern, wären England/ Frankreich und die Kalmarer Union vielleicht noch Interessante Partner.
Ich weiß ich Reite ein totes Pferd.
Ich kann aber nun mal nicht aus meiner Haut.
Klar wäre es traumhaft wenn Ungarn einfach so auf ihren Tribut verzichtet.
Aber das kann es sich nicht leisten.
Und eine Reichsmitgliedschsaft ist kein Ersatz dafür.
Ich glaube das der Deal Fair ist.
Kann das auch nochmal genauer darlegen wenn erwünscht.
(Wobei ich glaube es besteht aber kein Interesse und ich versuche es auch gut sein zu lassen).
Außerdem befürchte ich das Ungarn sonst in ein anderes Lager Rutsch (Italien [wobei ich noch nichtmalein Konfliktmit Italien habe]) und damit irgendwann zu Bedrohung wird.
Ich habe so ein militärisches Power House lieber in unseren Reihen als in anderen.
Aber ich lasse es schon gut sein.
(Auch wenn es mir schwer fällt)
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Also wir haben einerseits noch die zu klärenden Formulierungen beim Reichskriegsgesetz, da müsste Burgund sich halt nochmal äußern, die anderen dürfen aber auch gerne ihre Meinung sagen.
Was Ungarn anbelangt sehe ich das recht pragmatisch: Wenn man die Tribute in der Höhe so belassen möchte, wohin ja die Tendenz geht, dann ist der Teil mit der Bekräftigung ja eigentlich nicht hinderlich. Tendentiell wäre das Reich mit den Truppen Ungarns an seiner Seite (und auch wenn es nur 1/3 davon ist laut aktuellem Gesetzentwurf) sicher stärker. Dass man Ungarn verteidigen muss, erscheint eher unwahrscheinlich, dazu haben wir aber noch die nötige Mehrheit von 2/3. Ob das Vertrauen dafür da ist, ist natürlich die andere Frage, aber tendentiell können wir eigentlich kaum was verlieren?
Zu dem Gesetz sage ich morgen nochmal was.
Zu Ungarn, wäre es halt eine Prinzip frage. Ist Ungarn "der" Verbündete für das HRE? Was ist mit Kalmar? England? Frankreich? Italien? Stettin? Krakau? Ich möchte am Ende kein XXL Block haben welches das Spiel lahmlegt und zur Langeweile verkommt. Daher habe ich lieber 1-2 Verbündete auf die man sich verlassen kann und eben durch Dick und Dünn geht.
Ist dafür Ungarn der richtige? Ich habe nicht vor gegen die Tribut Leistungen vorzugehen. Aber ich will mich auch nicht einem Staat anbiedern müssen, dem ich Geld zahlen muss - dafür das es mich nicht angreift.
Edit:
Es muss Ja nicht alles einheitlich beschlossen werden. Wenn sich eine Mehrheit findet, dann werde ich eben eine ungültige Stimme abgeben und euch nicht im Weg stehen.
Danke schon einmal für diesen Kompromiss Vorschlag.Es muss Ja nicht alles einheitlich beschlossen werden. Wenn sich eine Mehrheit findet, dann werde ich eben eine ungültige Stimme abgeben und euch nicht im Weg stehen
Khan von Hessen
König von Deutschland
Pfalzgraf am Rhein
Wir drehen uns im Kreis wenn ich feststelle, dass Ungarn nur deshalb Tribute bekommt weil es bereits eine Bedrohung ist?
Andersherum gesagt stellt sich durchaus die Frage, warum Kalmar, England und Frankreich oder Italien, Stettin und Krakau nicht aktiv nach so einer Kooperation suchen. Das tat Ungarn, wenn auch eher indirekt, schon beim Wasser. Würde ich dem Khan schon anrechnen.
Hallo.
5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
Thema zu Ende?
Reichskriegsgesetz
1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.
Marine:
2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) zur Verfügung zu stellen.
2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.
Armeeführung:
3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.
Reichsarmee:
4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.
Sonstiges:
5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.
So dann?
Vermutlich macht aber noch ein Zusatz Sinn, dass die Aufgebote auch auf schnellstem Weg zurück in die Heimat dürfen
Je genauer die Formulierungen werden, desto eher muss man aufpassen.
Wennwir das hier aber angesprochen haben, sollte das auch ausreichen beschließe ich
Dann das ganze jetzt mit Ungarn und Italien ausdiskutieren?