Nun gut, ich habe mich etwas durchs Internet gewühlt und leider auf die Schnelle keinen Originaltext des Konkordats gefunden. Ich fasse daher die wichtigsten Punkte mal zusammen, wenn wir uns in denen einig sind, kann ich daraus das Konkordat basteln und Ischia als Modellfall durchführen:
- Die Ernennung der Bischöfe und Äbte in Süditalien erfolgt nicht kanonisch (was schon jetzt nicht der Fall ist), sondern der Khan von Hellas hat das alleinige Nominierungsrecht.
- Nach der Nominierung müssen die Kandidaten aber vom Papst bestätigt werden. Das wäre mir wichtig, da es auch bei Bologna der Fall war und ich in der nächsten Zeit vorhabe gegen Simonie klar vorzugehen. Die Einsetzung von loyalen Kirchenleuten soll nicht zu Ämterkauf führen und so könnte der Papst ungeeignete Kandidaten trotzdem noch ablehnen.
- Die Superiorität des Papstes in geistlichen Belangen und über alle Annaten wird von Hellas im Gegenzug ausdrücklich bestätigt.
- Da die Positionen der süditalienischen Kirche durch das Nominierungsrecht des Khans mit loyalen Leuten besetzt sind, können die Strukturen der Kirche in die Verwaltung des hellenischen Staates eingebunden werden.
Im Moment umfasst das 'nur' Süditalien, weil sich dort die Änderung einfacher umsetzen lässt, da die Ernennung der hohen kirchlichen Ämter schon jetzt nicht kanonisch erfolgt. In Griechenland müssten die Domkapitel und die wahlberechtigten Äbte wohl erst nach und nach überzeugt werden. Wenn sie aber sehen, dass es in Süditalien gut funktioniert, wird sich deren Misstrauen hoffentlich nach und nach legen.