13.-17. August 1425: Bei einer Reihe von Plünderzügen gelingt es den Tiroler Söldnern auf der Schwäbischen Alb, große Mengen an Nahrung und Tierfutter zu erbeuten. Dadurch hat sich ihre Situation deutlich entspannt. Der Echazabstieg ins Neckartal bleibt aber weiterhin versperrt, weil man selbst bei einem Durchbruch durch alle Hindernisse auf der Steige den schwäbischen Angriffen fast schutzlos ausgeliefert wäre.
14.-28. August 1425: Prinzessin Alina beginnt in Zusammenarbeit mit den neuen Landtagen Südtirols, Kärntens und der Steiermark, die bisherigen Prozesse der Sonderkommission zu überprüfen. Rasch erweisen diese sich als außerordentlich willkürlich. Sie wurden offenbar gezielt gegen Familien geführt, welche die vor einigen Jahren recht plötzlich von Minku Khan eingeführte europäische Kleiderordnung nicht übernahmen, weiter mongolisch sprachen oder ganz allgemein als mögliche Kritiker der Regierungspolitik galten. Es scheint, als sei bereits die Besetzung der Hofämter anhand dieser Kriterien erfolgt, so dass die Urteile der Sonderkommission sehr einseitig ausfielen. Ende des Monats entscheidet Alina daher, alle Entscheidungen der Kommission für nichtig zu erklären. Betroffene seien sofort wieder in ihre Rechte einzusetzen und zu entschädigen, wobei viele dieser Entschädigungen wohl an Hinterbliebene gehen werden. Zum Schutz der neuen Gurker Regierung ordnet Alina eine Generalmobilmachung der südlichen und östlichen Landesteile an und bittet um 400 Reiter aus Ungarn.
15.-20. August 1425: In einer mehrtägigen Schlacht im Osten Afghanistans erringen die aus Mongolen, Indern und Trapezuntern zusammengesetzten loyalistischen Truppen einen sehr verlustreichen Sieg über die Rebellen. Diese ziehen sich über den Kunduz nach Norden zurück und zerstören erneut planmäßig alles Nutzbare. Die erschöpften Streiter Yunus Khans verzichten daher zunächst auf eine Verfolgung. Die Verbindung der Rebellen am oberen Indus nach Taschkent wurde aber zumindest deutlich erschwert, da sie jetzt nur noch über das Kaschmirgebirge hinweg unangefochten möglich ist.