Entwurf des Friedensvertrages:
Die geeinten Stämme der Ifris (Ifris) und die Lande des weißen Throns (Reich) einigen sich auf folgendes Vertragswerk zur Wahrung des Friedens im Sinne der serallischen Einigung:
1. Grenzen
1.1 Ifris erkennt die alleinige serallische Autorität über das Gebiet Nord-Serall an und verzichtet auf alle etwaig bestehenden Gebietsansprüche in Nord-Serall.
1.2 Das Reich und Ifris erkennen die Verbindung der südlichen Berge als Grenze zwischen den Gebieten Nord-Serall und Trutzburg an. (Bitte Ghaldak-Karte veröffentlichen)
1.3 Ifris bittet alle seine Bürger, welche sich in Nord-Serall niedergelassen haben, zurück nach Ifris zu kommen und in den neuen Siedlungsgebieten des Osttals ein Zuhause zu finden. Eine Zwangsumsiedlung findet nicht statt.
1.4 Das Reich verpflichtet sich, den bleibenden Ifris-Siedlern kein Leid zuzufügen, eine spätere Rückreise nach Ifris wird von Ifris immer unterstützt werden.
2. Frieden
2.1 Das Reich und Ifris verständigen sich auf einen mindestens 20 Jahre andauernden Frieden zwischen den Völkern.
2.2 Spätestens 5 Jahre vor Ablauf dieses Friedens verpflichten sich die Unterzeichner, sich erneut um Verhandlungen zu bemühen und einen Folgefrieden zu verhandeln. (Ersetzt die Nap-Kündigung und lässt beide Seiten auf neue Gegebenheiten und Anpassungen in Regionen und Grenzen reagieren)
2.3 Während des Friedens betritt keine Streitkraft des Reiches Gebiet von Ifris, ohne deren ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Genehmigung.
2.4 Während des Friedens betritt keine Streitkraft von Ifris Gebiet des Reiches, ohne dessen ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Genehmigung.
(2.5) Weiteres regelt der Schattenvertrag.
3. Handel
3.1 Serall verpflichtet sich dazu, unter finanzieller Unterstützung und Aufsicht des Reiches, binnen 5 Jahren eine Handelsstraße glorreichen Ausmaßes (Stufe 5) von Nord-Serall nach Trutzburg zu errichten. Dies soll die ehemalige Pforte des Schreckens für alle Zeiten friedlich öffnen.
3.2 Das Reich und Ifris vereinbaren, dass sie ihr möglichstes tun, damit diese glorreiche Handelsstraße nicht an Wert und Bedeutung verliert. (Konkurrenz von Handelsstraßen aus der Region Sternenfaust und Region Ifris)
3.3 Weiter steht jedem (vollen/halben/etc) Mitglied des Reiches eine Stufe 2 Handelsflotte nach Taedor/Ifris zu.
3.4 Weiter steht Ifris jeweils eine Stufe 2 Handelsflotte zu jedem Hafen des Reiches zu.
3.5 Die Verwendung der 5. Stufe eines Seehandelsweges unterliegt den etwaigen direkten Verträgen zwischen Mitgliedern des Reiches und Ifris.
4. Vertragsbruch
4.1 Sämtliche Verstöße in den Bereichen der Nummern 1 und 2 sorgen für eine sofortige Beendigung des Vertrages und Herstellung des Kriegszustandes.
4.2 Ein Verstoß gegen eine Bestimmung aus Nummer 3 sorgt für ein sofortiges Ruhen des Vertrages, bis eine endgültige Klärung über dessen Fortbestand getroffen wurde. (Falls jemand aus Versehen zu viele Flotten schickt oder jemand böswillig unsere Handelsstraße stören will)
Unterzeichner blabla, piff paff.
Schattenvertrag:
1.1 Die Gebiete des Reiches gelten zu Vertragsschluss.
1.2 Die Gebiete von Ifris umfassen zu Vertragsschluss Trutzburg, Taedor, Ifris-Tiefland, Osttal und Ober-Lorran.
1.3 Ifris gewährt den Truppen des Reiches Durchmatschrechte durch Ober-Lorran, solange es zu keinen feindseligen Handlungen gegenüber den souveränen Herrschern von Lorran kommt. Diese Durchmarschrechte gelten auch ohne ausdrücklich wiederholte Zustimmung.
Das wäre so ein erster Entwurf. Je nachdem, ob er noch durch den Reichsrat muss oder nicht, darf jeder Anwesende gerne seinen Senf dazu geben