Adaca mit 3 dafür
El Taebr 9 Stimmen dafür
Bar-Talif mit 3 Stimmen dafür
A-T+3
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Das Fürstentum Iriq stimmt mit drei Stimmen für den Antrag.
Das Normaljahresgesetz wurde ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen und wird den Reichsgesetzen beigefügt.
Auf Vorschlag des Emirs von Bar-Talif möge der Reichstag über folgenden Antrag befinden:
Antrag: Finanzierung der Bruchverteidigung
Um die Verteidigung des Bruchs zu sichern, führt das Kaiserreich eine Bruchkasse ein. Diese wird jedes Jahr nach einem der folgenden Modelle von allen Mitgliedsstaaten des Reiches mit einem Anteil des Bruttoetats alimentiert.
Zur Auswahl stehen 3 Finanzierungsmodelle und 3 Kontrollinstanzen. Das Modell mit einer höheren Zustimmung der verehrten Fürsten des Kaiserreiches soll gelten, sofern eine beschlussfähige Mehrheit zur Geltung kommt.
1A) 1% des Etats
1B) 2% des Etats
1C) 3% des Etats
Hierbei sind alle generierten Einnahmen/ Ausgaben mit einem ersichtlichen und nachvollziehbaren Verwendungszweck gesondert aufzuführen. Alle Ausgaben müssen in Verbindung zur Bruchverteidigung stehen und sind somit zweckgebunden.
2a) Der Kaiser und der kleine Rat haben die Aufsicht und überwachen die Einnahmen und Ausgaben. Weiterhin haben Sie dem RT jederzeit auf Nachfrage Rede und Antwort zu stehen. Sie bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.
2b) Es werden vom RT zwei Verwalter eingesetzt welche die Aufsicht haben und die Einnahmen sowie Ausgaben überwachen. Weiterhin haben Sie dem RT jederzeit auf Nachfrage Rede und Antwort zustehen. Sie bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.
2c) Es werden vom Kaiser zwei Verwalter eingesetzt, welche die Aufsicht haben und die Einnahmen und Ausgaben überwachen. Weiterhin haben sie dem RT jederzeit auf Nachfrage Rede und Antwort zustehen. Sie bestimmen, wofür das Geld ausgegeben wird.
Zusatzantrag (3)
Freiwillige Leistungen können auf Antrag der betroffenen Staaten und mit Zustimmung des Kontrollgremiums auf die zu entrichtende Abgabe angerechnet werden.
Abstimmungsmodus
Wie üblich benötigt der Antrag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, um als Reichsgesetz in Kraft zu treten. Um zugleich Höhe und Verwaltung der Gelder festzulegen, wird auf Wunsch des antragstellenden Fürsten aber allen Abstimmenden die Möglichkeit eingeräumt, gleichzeitig bis zu zwei Optionen zu Teil 1 und 2 auszuwählen. Sollte der Antrag angenommen werden, gilt dann die jeweils stimmenstärkste Option zugleich als angenommen.
Die Abstimmung beginnt sofort und endet am Freitag, dem 6. Juli um 18.00 Uhr.
Bar-Talif, 3 Stimmen;
Stimmt ab;
- für 1a und 1b
- für 2a
- gegen den Zusatzantrag
Aleija mit einer Stimme für:
1a
2b
Gegen den Zusatzantrag.
Hallo.