Die siebzehn Erzmagier wählen mit einfacher Mehrheit unter ihresgleichen einen zum Vorsitzenden sowie einen weiteren zu dessen Stellvertreter. Wenn nicht anders festgelegt, wird der zweite Vorsitzende derjenige mit den zweitmeisten Stimmen.
Der Vorsitzende des Rates ist für den korrekten Ablauf des Verfahrens zuständig und hat im Falle eines Gleichstandes bei einer Abstimmung die entscheidende Stimme.
Sowohl Vorsitzender, als auch zweiter Vorsitzender können mit einfacher Mehrheit jederzeit wieder abgewählt werden.
Wahl, bzw. Abwahl des/der Vorsitzenden können zusätzlich und während eines normalen Beschlussverfahrens stattfinden.
Das Prozedere zur Wahl/Abwahl wird auf Antrag eines Ratsmitglieds eingeleitet, wenn dieses von einem weiteren Ratsmitglied unterstützt wird.