"Well played, my lord Hand. But should I be worried? Janos Slynt, Pycelle... the small council grows smaller every day." - Lord Varys
Zutritt derzeit für:
Kaiser Klink
und die Ratsherren Guerra und Baldri
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Erste Fragen:
Ich würde gerne Jon als Ratgeber ohne Stimmrecht hier ebenfalls reinlassen.
Und ich bin am Überlegen, da es hier um RT Dinge geht, dass die anderen Mitspieler ein Leserecht erhalten. Kein Schreibrecht.
Was meint ihr?
Wäre absolut okay für mich.
Hallo.
Gut.
Dann warte ich hierzu noch auf Guerras Meinung. Solange sind Jon + Leser noch draußen.
Zu den ersten Themen für den Kleinen Rat:
Punkt 1 dieser Gesetzesentwurf. Passt er so?
Antrag Sanktionskatalog für Kaiserzehntverweigerer
Nicht nur uns als Kaiser, sondern jedem Bürger von Teresh ist es gelegen, dass die Mittel nach El Taebr fließen, um den Bruch weiterhin vor dem Zugriff der Nqetu zu bewahren.
Um dies zu gewährleisten, beantragen wir folgenden festen Sanktionskatalog, um künftig vor Zahlungsverweigerungen abzuschrecken.
§ 1 Es ist die Pflicht eines jeden Reichsmitgliedes den von ihm geforderten Zehnt zu entrichten
§ 2 Ebenso ist es die Pflicht des Kaisers nach bestem Wissen und Gewissen die ihm überstellten Mittel zu verwalten und für die Belange des Kaiserreiches einzusetzen.
§ 3 Rechtliche Konsequenzen
§ 3 (1) Die Verweigerung den Kaiserzehnt zu entrichten hat künftig folgenden Sanktionskatalog zur Folge:
1) Der Kaiser hat das Recht Strafzahlungen nach eigenem Ermessen zu verhängen2) Im Falle der Zahlungsverweigerung ist das Kaisertum berechtigt Regalien des Zehntverweigerers an die Bank im Gegenzug für Kredite zur Kompensation der Zahlungsausfälle zu verpfänden.3) Zehntpreller verlieren für die Dauer ihrer ausbleibenden Schuld jegliches Recht an Abstimmungen im Fürsten- oder Reichstag teilzunehmen4) Ferner verlieren sie automatisch ihre Reichsämter, falls sie solche bekleiden5) Ihre Aftervasallen und Untertanen sind ihnen ebenfalls nicht mehr zur Entrichtung von Steuern und Abgaben verpflichtet6) Ein reichsweites Embargo als auch die reichsweite Blockade können gegen säumige Mitglieder verhängt werden.7) In besonders schweren – sprich hartnäckigen Fällen kann das Ächtungsverfahren eröffnet und mit dessen erfolgreichen Abschluss die Herrschaftslegitimation demZahlungsunwilligen entzogen werden.
§ 3 (2) Die Sanktionen 1), 2) kann der Kaiser alleine verhängen. Die Sanktionen 6) und 7) erfolgen durch Beschluss des Fürstentages. Die Sanktionen 3), 4) und 5) treten automatisch in Kraft.
§ 4 Vetorecht der Fürsten
§ 4 (1) Im Gegenzug für diese Erweiterung seiner Handlungsbefugnisse räumt der Kaiser dem Fürstentag ein Vetorecht gegen Zehnterhöhungen jenseits der derzeitigen 4 Prozentpunkte ein.
§ 4 (2) Ausgenommen hiervon sind Strafzahlungen, Nachzahlungen für vergangene Stundungen und freiwillige Mehrzahlungen einzelner Mitglieder.
§ 5 Frist
Der Kaiser ist dazu angehalten binnen eines Zeitraumes von zwei Jahren beginnend mit dem 1.1. des Jahres der Zehntverweigerung und endend mit dem 31.12 des Folgejahres die in § 4 beschriebenen Sanktionen anzustrengen bzw. ihre Verhängung einzuleiten. Bleibt er hingegen untätig, verfällt der Anspruch auf den verweigerten Zehnt und zusätzliche Strafzahlungen.
Dick markiert ist eine Erweiterung zu § 3
Zweites Thema wäre, dass ich als nächste Sanktion beabsichtige Dons Stimmrecht im RT für nichtig zu erklären. Da der Gesetzesentwurf nicht durch ist, gilt in der Hinsicht Gewohnheitsrecht. Heißt Kaiser + Kleiner Rat, da Thematik die Reichstagsordnung betreffend können selber diese Sanktion festlegen.
Begründung:
Er verweigert den Zehnt. Damit kein Recht am Gesetzgebungsprozess des KR mitzuwirken.
Beschuldigte haben explizit in gegen sie laufenden Ächtungsverfahren sowieso kein Stimmrecht.
Vielleicht wird ihm das zusammen mit den letzten Auswertungen zeigen, dass für ihn die Luft eng ist und zur Einsicht führen, in "Friedensverhandlungen" mit dem Reich zu treten. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die RA durchkommt.
Zwar laufen gerade Verhandlungen über einen Waffenstillstand, aber sie sehen nicht gut aus. Don scheint verlangen zu wollen, dass Alyeb seine Verteidigung entblößt. Was ich nicht annehmen werde.
Deswegen, damit ich bei einem Scheitern schnell reagieren kann, würde ich gerne den Stimmentzug schon einmal wie folgt beschließen.
Nur für den Fall, dass es in den laufenden Gesprächen zu einem Waffenstillstand zu keiner Einigung kommt, tritt folgender kaiserlicher Erlass mit Zustimmung des Kleinen Rates in Kraft.
Ich lasse das hier bis Montag Nachmittag 14 Uhr laufen, da wir nur drei Leute sind. Dann haben wir ein Ergebnis.An Qalala verliert aufgrund der Verweigerung zur Entrichtung des Kaiserzehnts und der Wiedergutmachtung gegenüber Gohar sein Stimmrecht im Reichs- und im Fürstentag.
El Taebr dafür (zur Erinnerung: Ich habe eine Stimme und bei Gleichstand zwei)
Mangels westlichen Vertreters sind stimmberechtigt:
El Taebr
Ordom
Ekot Emer
Hmm. Interessant. Von mir erwartet er, dass ich den Zustrom nach Ayleb unterbinde.
Er plant dort etwas...
Hallo.
Ja für mich sieht es so aus, als will er Alyeb fertigmachen. Und ich will es ihm nicht gewähren, Er sagt ich sei kompromisslos, weil er mir mit der Armee im Süden entgegengekommen ist (das stimmt), aber ich habe ihm jetzt erklärt wieso ich keinen Abzug der Baumis aus Alyeb beschließen kann:
Und ich habe da auch meine Zweifel dass er ein schwaches Alyeb wirklich verschont.
Er ist Freund der harten Hand der Unterdrückung.
Selbst wenn du nachgibst hätten wir ein Gohar 2.0.
Also der Beschluss könnte Sim und Hoimel zur Abspaltung inspirieren. Dennoch stimme ich mit ja. Es steht ja schon länger im Raum.
Sonst: Kein Geld, keine Stimme. Einfache Sache.
Hallo.
So, da Gulasch mich leider nicht richtig verstanden hat, müssen wir über die Abstimmungs-Prozedere reden. Sagen wir wieder 2 Tage, dann naja Abstimmung.
Laut Kleiner Ratsbeschluss vom 4. Dezember hat Don kein Stimmrecht mehr. Das sollte ich dann morgen auch offiziell machen.
Wobei man sich wegen der Gegenkaiser-Sache und dem Gegen RT fragen muss, ob die RA einer Abstimmung bedarf. Schließlich hat er sich damit selber zum Rebell erklärt.
Edit: Einheit meint wir haben es eh mal ausgeschlossen, dass man in Abstimmungen sich selber betreffend abstimmen darf. Also RA Ziele dürfen sowieso nicht abstimmen.
Geändert von Oberst Klink (08. Dezember 2017 um 23:24 Uhr)
Die Frage, ob die nachträgliche Bestätigung der RA durch den RT erforderlich ist oder nicht.
Dafür spricht: Ist in der Regel Gewohnheit
Dagegen: Don hat mit Gegen-Reichstag sich selber auch abseits von Alyeb zum Rebell erklärt. Womit sowieso ein Automatismus steht. Rebellen kriegen RA sowieso.
Was unterscheidet das Reich noch von Rebellen wenn es sich nicht selbst an das Recht hält? Man könnte es als Schwäche auslegen wenn man sich nicht einer Abstimmung stellt
Gut es sind auch nur die Lämmerinseln..
Das spricht dafür. Auch dass die Bank ihre finanzielle Beteiligung mittlerweile von einer Abstimmung abhängig macht. Wenn sie durchkommt, füllt sich meine Kasse.
Wenn sie nicht durchkommt, stürzt es wohl das Reich ins Chaos. Ein Großteil unserer Bevölkerung hasst Don und will ihn bekämpft sehen. Ich befürchte, dass Mitspieler wie Simato auf die Konsequenzen jedoch pfeifen und dagegen stimmen.
Allein um die Stabilität Willen muss die RA durchkommen.
Folgendes: Die Bank und ich haben nochmal gesprochen. Sie ist bereit das KR mit einem großen Kreditrahmen zu unterstützen. Wenn die RA durch den Reichstag legitimiert wird.
Mit folgenden rechtlichen Konditionen:
Antragsziel An Qalala und Antragssteller der bestätigung Ordom Kedal nehmen nicht teil.
Laut dem Rotmarkierten hier:
Achtung Spoiler:
https://www.civforum.de/showthread.p...=1#post7765865
[/QUOTE]
Aufgrund der Ereignisse um den Turm in An Qalala, wird die Abstimmung auch für die Nichtreichsmitglieder freigegeben. Von denen Lardissa, Halak und auch Aleija definitiv zu den Unterstützern zählen. Und auch Doraea/Ghand immerhin bereit waren den Kredit mit Bürgschaft abzusichern.
Damit ist die RA rechtlich sicher und das Reich erhält die Gelder von der Bank
Abstimmungsbeginn: Morgen Mittag/Abend
Zeitraum: 2 bis 4 Tage.
Stimmabgabe mit Enthaltung zählt als Gegenstimme, da es den Antrag scheitern lässt. Einzige echte Enthaltung ist ein Fernbleiben bzw. keine Stimmabgabe.
Wäre das für den Kleinen Rat gangbar?
Geändert von Oberst Klink (09. Dezember 2017 um 21:13 Uhr)