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Der Gevatter Tod
Die freie Handelsnation Ghand und die Fürstentümer Qor-Alad und Iriq kommen überein, gemeinsam den Schmuggel auf dem Gründel zu untersuchen und zu bekämpfen. Hierzu wird eine gemeinsame ghandisch-iriqische Flottille in der Stadt Talur stationiert, die aus je drei Schiffen beider Nationen besteht und gegen den Schmuggel auf dem Fluss selbst und auch in dessen Mündungsgebiet in die Aleijische See vorgehen soll. Einsätze werden stets in paritätischer Zusammensetzung durchgeführt. Auf allen sechs Schiffen werden qor-alandische Offiziere anwesend sein, die bei der Durchsuchung verdächtiger Schiffe mitwirken sollen. Die Überprüfung möglicher Schmugglerschiffe wird stets gemeinschaftlich und in Einvernehmen der auf den im Einsatz befindlichen Schiffen befindlichen Kommandeure aller drei vertragsschließenden Parteien durchgeführt. Die Einsatzkosten der Flottille werden je zu einem Drittel von den drei beteiligten Staaten übernommen. Die Freie Handelsnation Ghand verzichtet im Gegenzug auf die geplanten eigenen Kontrollen an der Gründelmündung und unternimmt auch keine anderen Schritte, dieses Seegebiet etwa zu sperren oder den Handel dort zu stören.