Präambel
Zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation, sowie der Erhöhung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels zwischen den Staaten des Deutschen Bundes und über dessen Grenzen hinaus schließen sich die Staaten der Norddeutschen Zollbundes und der Mitteleuropäischen Zollunion zum Frankfurter Zollverein zusammen.
Dies sind die Bestimmungen des Zollvereins:
- Mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins beginnt eine schrittweise Angleichung der beiden Zollunionen an die fortan geltenden Zölle, Regeln und Standards des Frankfurter Zollvereins, über einen Zeitraum von drei Jahren, bis zum 1. Januar 1850. (Genaues Vorgehen siehe Anhang)
- Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins sind die Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten.
- Innerhalb des Zollvereins dürfen keine Zölle erhoben werden, ausgenommen zu Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen, ihre Grenzen werden wie Außengrenzen behandelt und die Waren von Nicht-Mitgliedsstaaten werden regulär bezollt.
- Die Außenzölle des Zollvereins werden auf "Normalmaß" erhoben, sofern nicht anders geregelt.
- Auf Waren der Rüstungs- und Waffenindustrie werden Schutzzölle erhoben.
- Auf Waren welche für die Eisenbahnindustrie gefährlich sind, werden Schutzzölle erhoben. (Definition von gefährlichen Waren siehe Anhang)
- Erhebt ein Staat gegenüber den Mitglieder des Frankfurter Zollvereins erhöhte Zölle, oder gar Schutzzölle, so werden ebenfalls erhöhte Zölle gegenüber diesem Staat erhoben.
- Erklärtes Ziel ist die stätige Erweiterung des Geltungsbereichs des Zollvereins, daher wird die Zollkomission ebenso in stätiger Verhandlung mit Nicht-Mitgliedsstaaten über deren Zölle sein. Die Zollkomission bestimmt die Außenzölle des Zollvereins.
- Die Zollkomission besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten, oder ähnliche Delegierte und wird von dem Zollhauptkomissar geleitet.
- Der Zollhauptkomissar wird von den Mitgliedsstaaten des Zollvereins gewählt. Er führt die Zollverhandlungen und ist der offizielle Vertreter des Zollvereins.
- Abstimmungen über neue Punkte der Bestimmungen des Zollvereins, Abstimmungen über neue Mitglieder des Zollvereins, Abstimmungen über neue (Zoll-)Verträge, Abstimmungen über sonstige Beschlüsse, sowie Abstimmungen über den Ausschluss von Mitgliedern des Zollvereins und Wahlen werden mit einer vierfünftel Mehrheit beschlossen. (Auf ganze Zahlen aufgerundet)
- Jedes Mitglied des Zollvereins hat eine Stimme.
- Bestehende Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen behalten ihren Status auch mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins. (Namentliche Liste siehe Anhang)
- Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen die Opfer systematischen Missbrauchs werden und die Zollbehörden nicht in der Lage sind diesem Missbrauch entgegenzuwirken, verlieren zum Schutz des Zollsystems ihren Status.
- Wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze sind verboten, bestehende verlieren mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins ihre Gültigkeit. (Genau Definition siehe Anhang)
- Allgemeingültiges Maß in den Mitgliedsstaaten hat das metrische System zu sein.
- Die Mitgliedesstaaten akzeptieren den Hannoverschen Patentakt.
- Innerhalb des Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins gilt die Allgemeine Industrienorm (AIN).
- Es haben innerhalb des Zollvereins einheitliche Steuer- und Handelsgesetze zugelten.
- Weiter sind die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche wie folgt beschränkt:
- 0 - 11 Jahre: 0 Stunden
- 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
- 15 - 18 Jahre: 11 Stunden
Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden. Ausgenommen von den Regelungen sind Hilfen beim Erntebetrieb und im elterlichen Betrieb. - Der Frankfurter Zollverein legt einen Mindeststeuersatz von 13 fest, welcher nur mit einem Beschluss der Mitgliedsstaaten auf zwei Jahre um maximal zwei Punkte unterschritten werden darf.
- Verstöße gegen die Bestimmungen des Zollvereins können mit einer Geldstrafe, orientiert an Größe und wirtschaftliche Stärke des Mitglieds, sowie an der schwere des Vergehens, bestraft werden. In äußerst schweren Fällen in denen es keine Sicht auf Besserung scheint kann auch der Ausschluss aus dem Zollverein als Strafe angesetzt werden.
- Strafzahlungen kommen in einen Fond zur Unterstützung und Förderung strukturschwacher Regionen. Diesem Fond kann auch gespendet werden.
- Die Verurteilung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Zollvereins handelt der Bundesgerichtshof in Hamburg ab.
Unterschriften
Frankfurt, im Jahre 1846 des Herrn
Anhang zu den Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins
Vorgehen zur Angleichung der Zollunionen:
Im ersten Jahr werden die Zölle zwischen den Unionen um 1/3 gesenkt und die Außenzölle um 1/3 an das fortan geltende Niveau angepasst. Alle Staaten die noch nicht den Hannoverschen Patentakt akzeptiert haben, holen dies nach. Die Steuern der Staaten die den Steuersatz von 13 unterschreiten erhöhen ihren um einen Punkt.
Im zweiten Jahr werden die Zölle zwischen den Unionen um ein weiteres Drittel gesenkt, ebenso werden die Außenzölle um ein weiteres drittel angepasst. Alle Steuer- und Handelsgesetze werden, sofern nicht schon passiert, angeglichen. Alle bisher geltende wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen werden beendet, alle wettbewerbsverzerrende Verträge und Gesetze verlieren ihre Gültigkeit. Alle Staaten die den Steuersatz von 13 um zwei Punkte oder mehr unterschreiten erhöhen diesen um einen weiteren Punkt.
Im dritten Jahr fallen die Zölle zwischen den Unionen gänzlich weg und die Außenzölle sind überall auf dem gleichen Stand. Die allgemeine Industrienorm wird in allen Staaten eingeführt und die Beschränkung der Arbeitszeiten von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Alle Staaten die einen Punkt oder mehr unter dem Steuersatz von 13 liegen erhöhen ihren um einen Punkt.
Sollte nach dem dritten Jahr einer der Staaten eine der Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins nicht erfüllen und für diesen Staat keine Schohnfrist beschlossen worden sein, wird diesem Staat automatisch die Mitgliedschaft entzogen.
Definition von "für die Industrie gefährlichen Waren":
Als für die Industrie, oder als für einen Industriezweig, gefährliche Waren gelten Waren die bei gleicher oder höherer Güte und Qualität günstiger als ein gleiches oder ähnliches Produkt aus dem Zollraum des Zollvereins sind. Davon Ausgeschlossen sind Waren die einen massiv unterversorgten Markt bedienen, z.B. weil alle Hersteller von gleichen oder ähnlichen Produkten innerhalb des Zollraumes voll ausgelastet sind und aufabsehbare Zeit den Markt nicht angemessen bedienen können. Auch als "gefährliche Waren" gelten Produkte die zu einem Überangebot auf dem Markt sorgen.
Namentliche Liste gültiger Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen:
Die Bayrische Pfalz, Sonderwirtschaftszonen in den Städten Raststatt und Kehl, Lagerareal beim Jadehafen, Hafen von Pula, Sonderwirtschaftszone im österreichischen Gebiet von Galizien östlich des Dnjestr sowie der Bukowina, Lombardo-Venetien, Hafen von Triest,
Definition wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze:
Als wettbewerbsverzerrenden gelten Maßnahmen, Verträge und Gesetze welche einzelne Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Zollraums gezielt übervorteilen, durch z.B. punktueller und massiver Förderung einzelner Unternehmen durch staatliche Geldgeschenke, Einfuhrbestimmungen oder -verbote von Waren auf Kosten von Waren aus anderen Staaten des Zollraums, ungleiche Besteuerungen zwischen Waren aus dem Innland und Waren aus anderen Staaten des Zollraums.
Bundesbeschluss ergänzend zum Beschluss "Zur Schaffung eines gesamtdeutschen Zollgebiets":
Alle Mitglieder des Deutschen Bundes haben Mitglieder des Frankfurter Zollvereins zu sein.
Ich hoffe ich habe nichts vergessen und alles aufgeführt
Den Bundesbeschluss würde ich natürlich nur Vorschlagen wenn wir alle Staaten des Bundes mitnehmen.
Den Namen der Zollunion würde ich Vorschlagen um sich nicht an geographische Gegebenheiten zu binden und um nicht z.B. mit einen Namen mit Mitteleuropäisch, den Anschein zu erwecken die eine Zollunion hätte die andere geschluckt.
So und jetzt viel Spaß beim zerfetzen
Aber versucht nicht gleich alles mit einem anderen Spieler in Verbindung zu bringen, sondern überlegt euch ob das was da steht für euch und euer Land tragbar ist, oder nicht
Ach und ich mach mal einen neuen Thread auf um den anderen nicht zu zu müllen und gegebenfalls auch über mehrere Vorschläge parallel diskutieren zu können