Unterstützungsvertrag des Waldecker Roten Kreuzes:
Schon im Jahre 1831 haben Mediziner aus Waldeck und Pyrmont Hilfseinsätze ausgeführt, um Verwundeten und Notleidenden Menschen medizinische Hilfe zukommen zu lassen.
Daher wird im Fürstentum Waldeck und Pyrmont in 1832 offiziell des Rote Kreuz, eine medizinische Hilfsorganisation, gegründet, um die Koordination und Wirkung der ärztlichen Hilfe zu verbessern. Das Rote Kreuz bietet seine Hilfe kostenlos allen Hilfsbedürftigen an, ist unpolitisch und nicht-militärisch. Es kann aber sehr wohl Unterstützung durch militärisches Personal erhalten, beispielsweise zum Schutz von Ausrüstung und Versorgungsgütern bei Einsätzen in Kriegsgebieten. Das Rote Kreuz beschränkt seinen Einsatz nicht auf das Territorium des Deutschen Bundes, sondern wird überall dort helfen, wo es erwünscht und gebraucht wird.
Im Jahre 1831 beschließen das Kaiserreich Österreich, das Königreich Preußen, das Königreich Dänemark und das Herzogtum Nassau dem Waldecker Roten Kreuz ab dem Jahre 1832 jährlich für 5 Jahre fix jeweils den Betrag von 250 G pro Jahr als Unterstützung zukommen zu lassen. Eine über diesen Zeitraum hinaus gehende Unterstützung ist von allen Parteien erwünscht, wird jedoch nicht festgeschrieben.
Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont wird für den Gründungsakt des Roten Kreuzes einen Kapitalstock von 1.000 G zur Verfügung stellen.
gez.
Für das Kaiserreich Österreich
Für das Königreich Preußen
Für das Königreich Dänemark
Für das Herzogtum Nassau
Für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont Georg II.