Ich gehe meine Meinung zu dem Thema gerne durch:
Art. 4 beschreibt:
Art. 2 beschreibt:Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze sind für alle Fürsten des Bundes verpflichtend. Bei Nichtachtung oder Bruch wird das Plenum eine angemessene Strafe verhängen.
Wie bereits festgestellt ist jeder Vertrag effektiv ein Transfer von Souveränität vom Fürsten zu einer anderen Organisation (ein anderes Fürstentum, der Bund etc pp). Damit wird auch die Unabhänigigkeit und Verletzbarkeit des Art2. transferiert und man kann sich nichtmehr hinter dem §2 verstecken nachdem man den Artikel 4 und 7 unterschrieben hat wie jeder Fürst hier.Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.