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Thema: Antrag: Bundesgesetze und Bundesakte

  1. #16
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Imo verstößt der Art. 4 weiterhin gegen Art.2 wo die Unabhänigkeit und Unverletzlichkeit der Fürsten festgeschrieben steht.
    Ich gehe meine Meinung zu dem Thema gerne durch:

    Art. 4 beschreibt:

    Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze sind für alle Fürsten des Bundes verpflichtend. Bei Nichtachtung oder Bruch wird das Plenum eine angemessene Strafe verhängen.
    Art. 2 beschreibt:

    Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
    Wie bereits festgestellt ist jeder Vertrag effektiv ein Transfer von Souveränität vom Fürsten zu einer anderen Organisation (ein anderes Fürstentum, der Bund etc pp). Damit wird auch die Unabhänigigkeit und Verletzbarkeit des Art2. transferiert und man kann sich nichtmehr hinter dem §2 verstecken nachdem man den Artikel 4 und 7 unterschrieben hat wie jeder Fürst hier.
    |學而不思則罔,思而不學則殆。 ~ 孔子|
    | Lernen ohne zu denken ist sinnlos, denken ohne zu lernen gefährlich. ~ Kong Zi |

    | During times of universal deceit, telling the truth becomes a revolutionary act ~ George Orwell |

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  2. #17
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Slaan Beitrag anzeigen
    Ich gehe meine Meinung zu dem Thema gerne durch:

    Art. 4 beschreibt:



    Art. 2 beschreibt:



    Wie bereits festgestellt ist jeder Vertrag effektiv ein Transfer von Souveränität vom Fürsten zu einer anderen Organisation (ein anderes Fürstentum, der Bund etc pp). Damit wird auch die Unabhänigigkeit und Verletzbarkeit des Art2. transferiert und man kann sich nichtmehr hinter dem §2 verstecken nachdem man den Artikel 4 und 7 unterschrieben hat wie jeder Fürst hier.
    Und ich behaupte das der Art. 4 die Souveränität so massiv verletzt das er im Grunde nie hätte verabschiedet werden dürfen. Das Beispiel hast du ja schon genannt. Man könnte hier zbs Österreich und Preußen dazu zwingen den gesamten Etat an den Rest des Bundes abzudrücken.

    Und das ganze wird nur dazu führend das immer mehr Fürsten sich in ihrer Souveränität verletzt fühlen bis der Bund implodiert und dadurch im Krieg endet. Der Artikel ist in seiner Aktuellen Form vollkommener Schwachsinn

  3. #18
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    @Yasmin_D_Ahara
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    Zu 1a) Ist die derzeitig gängige Regel und die einzig akzeptable, da wir ein Staatenbund sind und andere Staaten nicht einfach nach Belieben die Souveränität anderer beschneiden können. Wir können dies gerne noch ein paar dutzend Mal feststellen und -legen, aber es ist ja nun mal schon so.
    Zu 1c) Nein, wenn etwas nicht die nötige Mehrheit bekommt ist es abgelehnt. Hier einen Trostpreis einzuführen halten Wir für sinnfrei
    Zu 1e) Die Bundesakte ist immer übergeordnet und bricht automatisch anderes lautende Bundesgesetze. Von daher eigentlich unnötig


    Der Rest, jo, kann man machen, das ist aber nun mal im Prinzip all das, was derzeit ohnehin gilt. Das einzig neue wäre mal Strafen für Bundesaktenbrüche, aber die gibt's demnächst ja über den Bundesgerichtshof.

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