Heikles und schwieriges Thema.
Oldenburg wird wohl nur einer Vorlage zustimmen, die beinhaltet, dass das begangene Verbrechen in beiden Fürstentümern gleichermaßen strafbar ist. Wir werden keinen unsere Bürger für etwas ausliefern, dass bei uns nicht strafbar ist. Gerade in Punkto Religionsfreiheit halten es die Fürsten durchaus unterschiedlich, und wir werden niemanden ausliefern, der auf Grund seines Glaubens anderswo verfolgt worden ist oder verfolgt wird.
Weiterhin werden wir niemanden ausliefern, wenn die Strafe in einem anderen Fürstentum ungleich härter ausfällt als es in unseren Fürstentum der Fall wäre (Beispiel: Oldenburg fünf Jahre Knast, anderswo Todestrafe).
Dem Vorschlag Sachsens können wir uns anschließen.