Zitat von
Vertrag
Karthago verpflichtet sich dazu, keine weiteren Stadt in Europa zu gründen oder zu erobern.
Als Europa zählt:
Spanien, Italien, Griechenland, der europäische Teil der Türkei und alles nördlich davon.
Geographisch eigentlich Europa, aber darf von Karthago besiedelt/erobert werden: der europäische Bosporus (4 von den Krabben) eine Stadt in Süditalien (mindestens 3 Felder südlich von Rom), die Mittelmeerinseln und die Kanaren.
Im Gegenzug zieht Deutschland seine Truppen von Athen ab und es wird ein NAP geschlossen.
Karthago und Deutschland verpflichten sich, Kriegsgegner des Vertragspartners nicht mit Einheiten zu unterstützen.
Um am Bosporus siedeln zu dürfen, zahlt Karthago nach Erforschung von Währung durch einen der beiden Vertragspartner 10 Runden lang 15 Gold an Deutschland. Verzichtet Karthago darauf, am Bosporus zu siedeln, muss der Betrag nicht gezahlt werden. Sollte der Vertrag von Karthago gekündigt werden, bevor das Geld gezahlt wurde, wirkt sich die Kündigung nicht auf diesen Punkt aus, d.h. der Betrag muss trotzdem (auch im Kriegsfall) überwiesen werden. Kündigt Deutschland den Vertrag vor der Bezahlung, verfällt der Anspruch auf das Gold.
Der Vertrag hat eine Kündigungsfrist von 10 Runden. Wird der Vertrag gekündigt, während sich die Gegenseite im Krieg befindet, gilt der Vertrag bis der Krieg entschieden ist* und die 10 Runden verstrichen sind.
Ausgenommen dabei sind Kriege, die Karthago in Europa führt und Kriege, die Deutschland in Afrika führt (ab der Sinai-Halbinsel beginnt Asien). Hier kann der Vertrag inkl. NAP mit den normalen 10 Runden Frist gekündigt werden, egal wie der Krieg verläuft.
*hiermit soll verhindert werden, dass der Kriegszustand künstlich am Leben erhalten wird, obwohl der Krieg bereits entschieden ist. Auf diese Weise könnte der Vertrag ausgehebelt werden.