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Thema: Vorschlag zur Vereinigung der Zollunionen

  1. #916
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Seht ihr? So geht Diplo mit BJ
    Jetzt bräuchte ich bitte einen Smiley wie den deinen, nur dass der dann vor Lachen seinen Kaffee ausprustet...
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  2. #917
    Cerberus Rekonstruktion Avatar von The Illusive Man
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Liechtenstein hat auch nicht vor viel weiter als 8% runter zu gehen. Die Tendenz der letzten Zeit geht eher nach oben. Von ursprünglich 7% bei jetzt 9% - dabei werde ich wohl länger bleiben. Vielleicht eher hoch

    Achja: Liechtenstein wäre übrigens bereit einer generellen Steuererhöhung zuzustimmen, bei der sich alle Staaten beteiligen.
    Zur jetzigen zeit ist Luxemburg gegen eine generelle steuererhöhung, zumal wir zu den wenigen Staaten mit den höchsen Steuern gehören

  3. #918
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    Das Resultat spricht für sich

  4. #919
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von The Illusive Man Beitrag anzeigen
    Zur jetzigen zeit ist Luxemburg gegen eine generelle steuererhöhung, zumal wir zu den wenigen Staaten mit den höchsen Steuern gehören
    Luxemburg hat die höchste Steuer. Daher hätte ich kein Problem damit wenn es einen Rabatt bekommt.

    Mein Vorschlag wäre: +2% Erhöhung mit maximal (15%). Luxemburg würde so nur 1% erhöhen, während der Rest eben um 2% hochgeht.

    Die Alternative wäre, jeder außer Luxemburg geht um 1% hoch.

  5. #920
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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  6. #921

  7. #922
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Dann sind wir in dem Punkt eben unterschiedlicher Meinung, weil:



    auch andersrum genutzt werden könnte und Simsel beliebig erklären kann: Jopp, das ist nun Steuerdumping aus seiner Sicht und damit ist er raus, wenn man nicht....

    Ich erwarte ja keine Angabe auf die dritte Nachkommastelle. Nur wenn alle in eine ZU zusammengehen sollte man schon ein wenig eine Ahnung haben was man da tut und an dem Punkt habe ich keine Ahnung. Vor allem weil ja der Regelsatz ursprünglich bei 15% lag. So gesehen sind hier viele Steueroasen vorhanden.
    Es reicht schon ganz wenn er zb sagen würde, dass aus seiner Sicht die bisherige Regelung mit den 11/13 in Ordnung ist weiterhin - dann wissen alle was gemeint ist und gut.

    Wenn wir in eine gemeinsame ZU gehen lassen wir uns alle ein Stück weit festnageln...da muss sich dann keiner rausnehmen.
    Du, ich brauch auch garkeinen Grund angeben, wenn mir die GZU nichtmehr passen sollte und ich austreten möchte. Ich hätte jetzt auch einfach garnix dazu schreiben brauchen und meine Zustimmung geben können. Ich spiele nur lieber mit offenen Karten, damit jeder weiß, woran er ist.
    Was an Steuersätzen für mich ok ist, hab ich mehrmals hier gepostet.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  8. #923
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
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    er hat glaub einfach ne Weile nicht mitgelesen.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  9. #924
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Du, ich brauch auch garkeinen Grund angeben, wenn mir die GZU nichtmehr passen sollte und ich austreten möchte. Ich hätte jetzt auch einfach garnix dazu schreiben brauchen und meine Zustimmung geben können. Ich spiele nur lieber mit offenen Karten, damit jeder weiß, woran er ist.
    Was an Steuersätzen für mich ok ist, hab ich mehrmals hier gepostet.
    Ich glaube du hast eine Seite übersehen
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  10. #925
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    er hat glaub einfach ne Weile nicht mitgelesen.
    Was hab ich verpasst? Preußen ist bereit der GZU beizutreten. Damit dürfte die GZU abgeschlossen sein. Ich bringe den Vorschlag unabhängig von der GZU generell im DB die Steuern zu erhöhen. Das ist ein komplett neuer Vorschlag.

  11. #926
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Du, ich brauch auch garkeinen Grund angeben, wenn mir die GZU nichtmehr passen sollte und ich austreten möchte. Ich hätte jetzt auch einfach garnix dazu schreiben brauchen und meine Zustimmung geben können. Ich spiele nur lieber mit offenen Karten, damit jeder weiß, woran er ist.
    Was an Steuersätzen für mich ok ist, hab ich mehrmals hier gepostet.
    Eben, jeder hat sowieso das Recht, aus der GZU auszutreten, egal was er für Gründe dafür hat. Preußen ist hier sogar großzügig, dass es eben vorher sagt, wann man es für nötig halten wird. Ich denke, jedem Fürsten sollte durchaus klar sein, was Steuerdumping ist und was nicht.

    Von daher schlage ich vor, dass wir das Teil jetzt endlich unterschreiben. Wo kann ich unterschreiben?
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  12. #927
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Präambel
    Zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation, sowie der Erhöhung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels zwischen den Staaten des Deutschen Bundes und über dessen Grenzen hinaus schließen sich die Staaten der Norddeutschen Zollbundes und der Mitteleuropäischen Zollunion zum Frankfurter Zollverein zusammen.

    Dies sind die Bestimmungen des Zollvereins:
    1. Die Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins treten zum 1. Januar 1848 in Kraft.
    2. Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins sind die Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten.
    3. Innerhalb des Zollvereins dürfen keine Zölle erhoben werden, ausgenommen zu Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen, ihre Grenzen werden wie Außengrenzen behandelt und die Waren von Nicht-Mitgliedsstaaten werden regulär bezollt. Waren produziert innerhalb der Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen werden nicht bezollt.
    4. Die Außenzölle des Zollvereins werden auf "Normalmaß" erhoben, sofern nicht anders geregelt.
    5. Waren der Schwerindustrie sind von der allg. und gleichen Bezollung an den Außengrenzen ausgenommen, Sie werden je nach Zielland mit Schutzzöllen besteuert, oder mit Zöllen auf "Normalmaß". Es steht jedem Mitglied frei diese zu erheben. (Liste der Staaten mit Schutzzöllen für Schwerindustrie siehe Anhang)
    6. Erhebt ein Staat gegenüber den Mitglieder des Frankfurter Zollvereins erhöhte Zölle, oder gar Schutzzölle, so werden ebenfalls erhöhte Zölle gegenüber diesem Staat erhoben.
    7. Erklärtes Ziel ist die stetige Erweiterung des Geltungsbereichs des Zollvereins, daher wird die Zollkomission ebenso in stätiger Verhandlung mit Nicht-Mitgliedsstaaten über deren Zölle sein. Die Zollkomission bestimmt die Außenzölle des Zollvereins.
    8. Die Zollkomission besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten, oder ähnliche Delegierte und wird von dem Zollhauptkomissar geleitet.
    9. Der Zollhauptkomissar wird von den Mitgliedsstaaten des Zollvereins gewählt. Er führt die Zollverhandlungen und ist der offizielle Vertreter des Zollvereins.
    10. Abstimmungen über neue Punkte der Bestimmungen des Zollvereins, Abstimmungen über neue Mitglieder des Zollvereins, Abstimmungen über neue (Zoll-)Verträge, Abstimmungen über sonstige Beschlüsse, sowie Abstimmungen über den Ausschluss von Mitgliedern des Zollvereins und Wahlen werden mit einer vierfünftel Mehrheit beschlossen. (Auf ganze Zahlen aufgerundet, Nicht abgegebene Stimmen zählen als Enthaltung)
    11. Jedes Mitglied des Zollvereins hat eine Stimme.
    12. Bestehende Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen behalten ihren Status auch mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins. (Namentliche Liste siehe Anhang)
    13. Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen die Opfer systematischen Missbrauchs werden und die Zollbehörden nicht in der Lage sind diesem Missbrauch entgegenzuwirken, verlieren zum Schutz des Zollsystems ihren Status.
    14. Wettbewerbsverzerrende Verträge und Gesetze sind verboten (genau Definition siehe Anhang). Bestehende Verträge die hierrunter fallen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf (Namentiliche Liste siehe Anhang).
    15. Allgemeingültiges Maß in den Mitgliedsstaaten hat das metrische System zu sein.
    16. Die Mitgliedesstaaten akzeptieren den Hannoverschen Patentakt.
    17. Innerhalb des Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins gilt die Allgemeine Industrienorm (AIN).
    18. Es haben innerhalb des Zollvereins einheitliche Steuer- und Handelsgesetze zugelten.
    19. Verstöße gegen die Bestimmungen des Zollvereins können mit einer Geldstrafe, orientiert an Größe und wirtschaftliche Stärke des Mitglieds, sowie an der schwere des Vergehens, bestraft werden. In äußerst schweren Fällen in denen es keine Sicht auf Besserung scheint kann auch der Ausschluss aus dem Zollverein als Strafe angesetzt werden.
    20. Strafzahlungen kommen in einen Fond zur Unterstützung und Förderung strukturschwacher Regionen. Diesem Fond kann auch gespendet werden.
    21. Als prüfendes und sanktionsfähiges Organ wird Zollgerichtshof in Frankfurt errichtet. Der Zollgerichtshof besteht aus fünf Richtern, welche im halbjährigen Wechsel von je einem anderen Mitglied der Zollunion gestellt wird.
    22. Als ermittelndes Organ und zur zu Arbeit für den Zollgerichtshof, mit eine Allgemeine Zollbehörde gegründet. Ihre Aufgabe ist es die Zollgrenzen, Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen auf Einhaltung der Zollbestimmungen zuprüfen und gegen Schmuggel und Korruption im Zollwesen zu erimmteln.
    23. Zur unabhängigen Finanzierung der Allgemeinen Zollbehörde werden fünf Prozent der Zolleinnahmen veranschlagt.




    Unterschriften
    Frankfurt, im Jahre 1846 des Herrn








    Anhang zu den Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins


    Liste der Staaten mit Schutzzöllen für Schwerindustrie:

    Königreich Preußen, Königreich Bayern, Kurfürstentum Hessen,


    Namentliche Liste gültiger Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen:

    Die Bayrische Pfalz, Sonderwirtschaftszonen in den Städten Raststatt und Kehl, Lagerareal beim Jadehafen, Hafen von Pula, Sonderwirtschaftszone im österreichischen Gebiet von Galizien östlich des Dnjestr sowie der Bukowina, Lombardo-Venetien, Hafen von Triest, St. Gallener Zollvertrag.


    Definition wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze:

    Als wettbewerbsverzerrenden gelten Verträge und Gesetze welche einzelne Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Zollraums gezielt übervorteilen, durch z.B. Einfuhrbestimmungen oder -verbote von Waren auf Kosten von Waren aus anderen Staaten des Zollraums, ungleiche Besteuerungen zwischen Waren aus dem Innland und Waren aus anderen Staaten des Zollraums.


    Namentliche Liste gültiger wettbewerbsverzerrender Verträge:

    Monopol- und Importvorteilsvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen (gültig bis zum 1.1.1860), Monopol- und Importvorteilsvertrag zwischen dem Herzogtum Nassau und Preußen (gültig bis zum 1.1.1860), Eisenbahnkooperationsvertrag zwischen Preußen und Kurhessen (gültig bis zum 1.1.1859),




    Vertrag zur Wahrung der Sozialen Ordnung:

    Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche sind wie folgt beschränkt:
    • 0 - 11 Jahre: 0 Stunden Ausgenommen von den Regelungen sind Hilfen beim Erntebetrieb und im elterlichen Betrieb.
    • 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
    • 15 - 18 Jahre: 11 Stunden

    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.




    Geändert hat sich jetzt:
    • Art.5 Jeder kann Schutzzölle auf Schwerindustrie erheben.
    • Steuerparagraph ist raus da ihn niemand mehr haben will




    Das war glaub der letzte Vorschlag.
    Art. 5 und Art. 14 müssten nochmal abgesegnet werden?

    Art 19-21 oder so, sind afaik Problematisch, da kein nicht deutscher Staat diesen zustimmen wird.

  13. #928
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Wo kommen eigentlich Freihandelsverträge zwischen zwei Staaten hin? Also nicht direkt Sonderwirtschaftszonen die komplett von der GZU ausgeschlossen sind, sondern dort wo zwei Staaten sich bereit erklärt haben keine Steuern auf die Güter zu erheben.

  14. #929
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Komme hier nicht ganz mit. Wird das mit den Steuern jetzt weggelassen?

  15. #930

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