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Thema: Vorschlag zur Vereinigung der Zollunionen

  1. #136
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Auf Waren der Rüstungs- und Waffenindustrie werden Schutzzölle erhoben.
    Auf Waren welche für die Eisenbahnindustrie gefährlich sind, werden Schutzzölle erhoben. (Definition von gefährlichen Waren siehe Anhang)
    Solche Ausnahmen würde ich eher ungern drinnen haben. Denn gerade bei diesen Industriezweigen ist es unsinnig unterlegene Unternehmen durch Zölle zu schützen und Innovation zu hemmen.

    Warum zum Beispiel soll meine Staatseisenbahn draufzahlen, nur weil in der Union minderwertige Ware produziert wird? Oder warum soll sie den Nachteil langsamerer und störanfälligerer Loks in Kauf nehmen, wenn auf der anderen Rheinseite die Franzosen solche Probleme nicht haben und so Transportaufträge aus der Schweiz wegschnappen?
    Warum sollen Unionsglieder davon abgehalten werden überlegene oder wesentlich billigere Waffen aus dem Ausland zu erwerben?

    Auch passt das vielleicht nicht zu diesem Punkt:

    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Erklärtes Ziel ist die stetige Erweiterung des Geltungsbereichs des Zollvereins, daher wird die Zollkommission ebenso in stetiger Verhandlung mit Nicht-Mitgliedsstaaten über deren Zölle sein. Die Zollkommission bestimmt die Außenzölle des Zollvereins.
    Schutzzölle werden wohl nicht nur von uns mit Schutzzöllen beantwortet und unter den möglichen Beitrittskandidaten für unsere Union mag sich der eine oder andere mit einer solchen Industrie finden der seine Teile weit verkauft. Flandern mit seinen Loks beispielsweise könnte durch einen Beitritt Teile seines Absatzmarktes verlieren und würde damit von einem Beitritt abgeschreckt.
    Es müssen nichtmal die gleichen Waren sein, "Strafschutzzölle" wären ebenso denkbar "Wenn ihr uns nicht Loks zu euch exportieren lasst, dann lassen wir euch nicht X zu uns exportieren".

    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze sind verboten, bestehende verlieren mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins ihre Gültigkeit. (Genau Definition siehe Anhang)
    Das wurde schon zu Genüge diskutiert. Sowas wäre sehr schwer zu definieren und würde zu einer Masse von Diskussionen führen was genau solche Maßnahmen wären.
    Nur weil sowas nicht explizit verboten ist, führt es sicher nicht zu einem Zusammenbruch des internen Marktes, weil einige Staaten Dinge an sich reißen. Denn jede solche Maßnahme birgt auch das Potential einer Reaktion durch andere Staaten. So wie Preußen in Kurhessen und sonstnochwo nichtpreußische Loks verboten hat, bin ich mir ziemlich sicher, dass preußische Loks in Bayern verboten sind (als ungeschriebenes Gesetz).

    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Innerhalb des Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins gilt die Allgemeine Industrienorm (AIN).
    Die Allgemeine Industrienorm ist vergleichbar mit ISO-Normen oder den DIN-Normen, standardisiert bestimmte Waren usw., für diejenigen die gefragt haben.

    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Weiter sind die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche wie folgt beschränkt:
    • 0 - 11 Jahre: 0 Stunden
    • 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
    • 15 - 18 Jahre: 11 Stunden

    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden. Ausgenommen von den Regelungen sind Hilfen beim Erntebetrieb und im elterlichen Betrieb.
    Hier würde ich lieber den stärkeren Artikel der MZU nehmen, damit alle Unionsmitglieder vom Sozialen her auf dem gleichen Stand sind. Kinder sind einerseits billige Arbeitskräfte, was einen Wettbewerbsvorteil bringen würde für diejenigen die weiter schuften lassen (wenn auch nur kurzfristig, wer Arbeitet kann nicht gleichzeitig in der und für die Schule lernen, der Bildungsmangel führt dann zu weiteren Problemen), andererseits führt Kinderarbeit zu Gesundheitsproblemen und es ist historisch überliefert, dass Armeen Probleme hatten gesunde Rekruten zu finden.

    Zitat Zitat von King of Wiwi Beitrag anzeigen
    Die Verurteilung von Verstößen gegen die Bestimmungen des Zollvereins handelt der Bundesgerichtshof in Hamburg ab.
    Grundsätzlich eine gute Idee, aber wie schon angesprochen, Nichtbundesglieder in der Union hätten bei der Besetzung des Gerichtshofes kein Mitspracherecht was ihnen wahrscheinlich eher weniger gefällt.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  2. #137
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Don Armigo Beitrag anzeigen
    Erinnerst du dich an den Heckmeck bis wir Württemberg auf 11 hatten?
    Dass Württemberg auf 10 war, hatte aber durchaus auch mit euch zu tun.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  3. #138
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    So wie Preußen in Kurhessen und sonstnochwo nichtpreußische Loks verboten hat, bin ich mir ziemlich sicher, dass preußische Loks in Bayern verboten sind (als ungeschriebenes Gesetz).
    In Bayern fahren schon preußische Loks
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  4. #139
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Ich versuche mal morgen Zeit zu finden, um mich hier konstruktiv einzubringen
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    In Bayern fahren schon preußische Loks
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  5. #140
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    Warte einfach auf den fälligen Post im Aufregefaden, weil ihn sein Zug am Bahnhof hat stehen lassen. Dann hat er auch die Zeit hier konstruktiv zu antworten Emoticon: simato

  6. #141
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Auf dem Handy mach ich mir die Mühe nicht!
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  7. #142
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    In Bayern fahren schon preußische Loks
    Da es laut Eisenbahnfaden in Bayern derzeit nur eine einzige Eisenbahnlinie gibt und deren Lok aus den USA stammt, hätte ich das gerne näher erläutert. Emoticon: kratz
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  8. #143
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Um genau zu sein, die Linie befindet sich noch in Bau oder gar in Planung. Führt von H-D nach Bayern
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  9. #144
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Ich hab dem Darmstädter zuliebe gestattet, dass die bis in ein Grenzkaff in der Pfalz fahren darf Wenn ich noch ein Kommentar höre ziehe ich die Konzession zurück.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  10. #145
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Ich hoffe ja, dass davon noch was in der Auswertung auftaucht
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  11. #146
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    FRANKFURTER ZOLLVEREIN
    Präambel
    Zur Stärkung der wirtschaftlichen Situation, sowie der Erhöhung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und des Handels zwischen den Staaten des Deutschen Bundes und über dessen Grenzen hinaus schließen sich die Staaten der Norddeutschen Zollbundes und der Mitteleuropäischen Zollunion zum Frankfurter Zollverein zusammen.

    Dies sind die Bestimmungen des Zollvereins:
    1. Die Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins treten zum 1. Januar 1848 in Kraft.
    2. Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins sind die Hoheitsgebiete der Mitgliedsstaaten.
    3. Innerhalb des Zollvereins dürfen keine Zölle erhoben werden, ausgenommen zu Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen, ihre Grenzen werden wie Außengrenzen behandelt und die Waren von Nicht-Mitgliedsstaaten werden regulär bezollt. Waren produziert innerhalb der Sonderwirtschaft-, Freihandels- und Sonderzollzonen werden nicht bezollt.
    4. Die Außenzölle des Zollvereins werden auf "Normalmaß" erhoben, sofern nicht anders geregelt.
    5. Auf Waren der Rüstungs- und Waffenindustrie werden Schutzzölle erhoben.
    6. Auf Waren welche für die Eisenbahnindustrie gefährlich sind, werden Schutzzölle erhoben. (Definition von gefährlichen Waren siehe Anhang)
    7. Erhebt ein Staat gegenüber den Mitglieder des Frankfurter Zollvereins erhöhte Zölle, oder gar Schutzzölle, so werden ebenfalls erhöhte Zölle gegenüber diesem Staat erhoben.
    8. Erklärtes Ziel ist die stätige Erweiterung des Geltungsbereichs des Zollvereins, daher wird die Zollkomission ebenso in stätiger Verhandlung mit Nicht-Mitgliedsstaaten über deren Zölle sein. Die Zollkomission bestimmt die Außenzölle des Zollvereins.
    9. Die Zollkomission besteht aus den Finanzministern der Mitgliedsstaaten, oder ähnliche Delegierte und wird von dem Zollhauptkomissar geleitet.
    10. Der Zollhauptkomissar wird von den Mitgliedsstaaten des Zollvereins gewählt. Er führt die Zollverhandlungen und ist der offizielle Vertreter des Zollvereins.
    11. Abstimmungen über neue Punkte der Bestimmungen des Zollvereins, Abstimmungen über neue Mitglieder des Zollvereins, Abstimmungen über neue (Zoll-)Verträge, Abstimmungen über sonstige Beschlüsse, sowie Abstimmungen über den Ausschluss von Mitgliedern des Zollvereins und Wahlen werden mit einer vierfünftel Mehrheit beschlossen. (Auf ganze Zahlen aufgerundet)
    12. Jedes Mitglied des Zollvereins hat eine Stimme.
    13. Bestehende Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen behalten ihren Status auch mit der Gründung des Frankfurter Zollvereins. (Namentliche Liste siehe Anhang)
    14. Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen die Opfer systematischen Missbrauchs werden und die Zollbehörden nicht in der Lage sind diesem Missbrauch entgegenzuwirken, verlieren zum Schutz des Zollsystems ihren Status.
    15. Wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze sind verboten (genau Definition siehe Anhang). Bestehende Verträge die hierrunter fallen behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablauf (Namentiliche Liste siehe Anhang).
    16. Allgemeingültiges Maß in den Mitgliedsstaaten hat das metrische System zu sein.
    17. Die Mitgliedesstaaten akzeptieren den Hannoverschen Patentakt.
    18. Innerhalb des Geltungsbereich des Frankfurter Zollvereins gilt die Allgemeine Industrienorm (AIN).
    19. Es haben innerhalb des Zollvereins einheitliche Steuer- und Handelsgesetze zugelten.
    20. Der Frankfurter Zollverein legt einen Steuerrichtwert von 13 fest, welcher im begründeten Ernstfall um maximal zwei Punkte unterschritten werden darf. Die Landesherren haben sich langfristig jedoch am Steuerrichtwert zu orientieren.
    21. Verstöße gegen die Bestimmungen des Zollvereins können mit einer Geldstrafe, orientiert an Größe und wirtschaftliche Stärke des Mitglieds, sowie an der schwere des Vergehens, bestraft werden. In äußerst schweren Fällen in denen es keine Sicht auf Besserung scheint kann auch der Ausschluss aus dem Zollverein als Strafe angesetzt werden.
    22. Strafzahlungen kommen in einen Fond zur Unterstützung und Förderung strukturschwacher Regionen. Diesem Fond kann auch gespendet werden.
    23. Als prüfendes und sanktionsfähiges Organ wird Zollgerichtshof in Frankfurt errichtet. Jedes Mitglied des Zollvereins stellt einen unabhängigen Richter.
    24. Zur unabhängigen Fianzierung des Zollgerichtshofs gehen ein Prozent der Zolleinnahmen an den Gerichtshof ab.




    Unterschriften
    Frankfurt, im Jahre 1846 des Herrn








    Anhang zu den Bestimmungen des Frankfurter Zollvereins


    Definition von "für die Industrie gefährlichen Waren":

    Als für die Industrie, oder als für einen Industriezweig, gefährliche Waren gelten Waren die bei gleicher oder höherer Güte und Qualität günstiger als ein gleiches oder ähnliches Produkt aus dem Zollraum des Zollvereins sind. Davon Ausgeschlossen sind Waren die einen massiv unterversorgten Markt bedienen, z.B. weil alle Hersteller von gleichen oder ähnlichen Produkten innerhalb des Zollraumes voll ausgelastet sind und aufabsehbare Zeit den Markt nicht angemessen bedienen können. Auch als "gefährliche Waren" gelten Produkte die zu einem Überangebot auf dem Markt sorgen.


    Namentliche Liste gültiger Sonderwirtschafts-, Freihandels- und Sonderzollzonen:

    Die Bayrische Pfalz, Sonderwirtschaftszonen in den Städten Raststatt und Kehl, Lagerareal beim Jadehafen, Hafen von Pula, Sonderwirtschaftszone im österreichischen Gebiet von Galizien östlich des Dnjestr sowie der Bukowina, Lombardo-Venetien, Hafen von Triest.


    Definition wettbewerbsverzerrende Maßnahmen, Verträge und Gesetze:

    Als wettbewerbsverzerrenden gelten Maßnahmen, Verträge und Gesetze welche einzelne Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen des Zollraums gezielt übervorteilen, durch z.B. punktueller und massiver Förderung (Gelder welche die Höhe der regulären Einnahmen überschreiten) einzelner Unternehmen (eine geringe Zahl direkt oder indirekt benannter Unternehmen) durch staatliche Geldgeschenke o.ä., Einfuhrbestimmungen oder -verbote von Waren auf Kosten von Waren aus anderen Staaten des Zollraums, ungleiche Besteuerungen zwischen Waren aus dem Innland und Waren aus anderen Staaten des Zollraums. Nicht als wettbewerbsverzerrende Maßnahmen gelten Förderungen ganzer Branchen, oder allg. Ausschreibung von Prämien, sowie die Vergabe von Krediten.


    Namentliche Liste gültiger wettbewerbsverzerrender Verträge:

    Monopol- und Importvorteilsvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und Preußen (gültig bis zum 1.1.1860), Eisenbahnkooperationsvertrag zwischen Preußen und Kurhessen (gültig bis zum 1.1.1859),




    Vertrag zur Wahrung der Sozialen Ordnung:

    Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche sind wie folgt beschränkt:
    • 0 - 11 Jahre: 0 Stunden Ausgenommen von den Regelungen sind Hilfen beim Erntebetrieb und im elterlichen Betrieb.
    • 11 - 15 Jahre: 8 Stunden
    • 15 - 18 Jahre: 11 Stunden

    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.




    • So der Gewünschte Pasus das waren aus den Sonderwirtschaftszonen etc. nicht bezollt werden, wurde hinzu gefügt.
    • Die Punkte mit den Schutzzöllen bleiben noch bestehen, da sich der "Verantwortliche" sicher noch dazu äußern will, ansonsten würde ich sie herausnehmen.
    • Die Definition zur Wettbewerbsverzerrung habe ich noch etwas erweitert und hinzugefügt das bestehende Verträge bei behalten werden. Sollte die Definition immer noch nicht genügen, würde ich mich auch dazu überreden lassen es auf Verträge und Gesetze zu beschränken.
    • Die Sozialgesetzgebung wurde in einen seperaten Vertrag ausgegliedert, der gerne noch erweitert werden kann.
    • Der Mindeststeuersatz wurde zu einem Steuerrichtwert aufgeweicht.
    • Ein Unabhängiger Zollgerichtshof wurde hinzugefügt und seine Finanzierung mit 1% der Zolleinnahmen bemessen, ich weiß aber nicht ob das angemessen ist
    • Man könnte noch einen Anteil der Zolleinnahmen direkt in Förderung der Strukturschwachen Regionen fließen lassen.
    • Habe ich sonst noch etwas vergessen?
    Geändert von Wiwi (12. Februar 2016 um 12:37 Uhr)

  12. #147
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    Danke für deine Arbeit! Die Regelungen für die Strafmaßnahmen könnten vielleicht nochmals von uns allen angesehen werden, da sie natürlich konfliktträchtig sind. Wir sollten miteinander festlegen, wie genau in einem solchen Fall verfahren wird und wer dabei agiert. Gegenwärtig ist das ja noch passivisch formuliert.

  13. #148
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    Ach und den Namen habe ich erstmal so gelassen

  14. #149
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Im Einzelnen:
    1. ok
    2. ok
    3. ok
    4. ok
    5. Wozu? Bin ich gegen. Wenn im Ausland bessere Waffen hergestellt werden, möchte ich die erwerben können, ohne darauf Zölle zahlen zu müssen.
    6. Das hemmt unser Wirtschaftswachstum. Absolut dagegen. Um es mal deutlich zu sagen: Die spieler, die es sich leisten konnten, haben dick Geld in die Eisenbahn gesteckt, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern, und jetzt sollen diese Unternehmen geschützt werden. Das schadet allen Eisenbahnunternehmen im Zollgebiet, die eben nicht frei ihre Zulieferer wählen können. Das ist für ca. 3/4 aller Staaten des Zollgebiets ein Nachteil, da nur eine Minderheit das Geld hatte, eine staatliche Eisenbahnindustrie aufzubauen. Ich finde diesen Passus hochgradig unfair.
    7. ok
    8. ok
    9. ok
    10. ok
    11. In der Form dagegen. Aus zwei Gründen: 1. 4/5-Mehrheit ist sehr hoch, zu hoch. Da reicht auch locker 2/3. 2. Es muss ein Passus rein, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zählt. Aus jahrelanger Erfahrung in der NZU weiß ich, dass einige Spieler ca. fünf Mal per PN angeschrieben werden müssen, bevor sich sich mal melden. Das ist nur nervig. Wer nicht abstimmt, hat Pech gehabt, so einfach ist das.
    12. ok
    13. ok
    14. ok
    15. s. u.
    16. ok
    17. ok
    18. Dagegen. Die Norm gehört genauso ausgelagert wie es bei der Sozialgesetzgebung getan wurde. Warum soll ich meinen Leuten irgendeine Norm aufzwingen, die kein Schwein kennt? Wir können gerne, wenn die Zollunion besteht, über die Einführung einer Nrom reden, aber ich nehm doch nicht die Katze im Sack.
    19. ok
    20. Wie gesagt, ich kann mir vorstellen, dass auch 14 zu 12 geht. Aber mir ist es egal.
    21. ok
    22. ok
    23. Grundsätzlich ok, aber es reicht vollkommen aus, wenn das ca. 5 Richter sind und nicht Dutzende. Bitte nicht aufblähen.
    24. Das braucne wir nicht, der Bundesgerichtshof in Hamburg wird auch nicht groß bezahlt. Das ist nur zusätzliche Arbeit für die SL, das geht einfacher.

    Anhang:
    Angleichung: ok
    Gefährliche Waren: Kann und muss kompett gestrichen werden. Wir wollen eine große Zollunion, letztlich mit Freihandel, und dann doch wieder nicht? Vor allem aber: Wenn die Waren aus dem Ausland besser sind, dann ist unser heimische Industrie eben scheiße. Warum die Scheiße schützen? Es gibt unzähliche, wirklich unzählige Beispiele, wo genau das getan wurde in der Wirtschaftsgeschichte. Und es ging ausnahmslos nach hinten los, kostet Geld und bringt nur Nachteile. Weg damit!
    Namensliste Sonderzollzonen: ok
    Wettbewerbsverzerrende Maßnahme: ok. Finde das gut, das Branchen weiterhin gefördert werden dürfen. Allerdings ist euch hoffentlich allen klar, dass dieser Absatz wischiwaschi ist. Will ich Unternehmen A fördern, darf das aber nicht, dann fördere ich eben die Branche von Unternehmen A, und zwar so, dass faktisch nur Unternehmen A davon profitiert. Fördere ich etwa als Oldenburger die Eisenbahnindustrie mit Sitz in Oldenburg, fördere ich eine Branche. Es gibt aber nur die Jadebahn in OL...
    Namentliche Liste: ok
    Vertrag zur Wahrung der Sozialen Ordnung: Sofern es deutlicher hervorgehoben wird, dass es ein seperater Vertrag ist: ok

    und wie gehabt: Danke Wiwi für die Arbeit.

  15. #150
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Im Einzelnen:
    1. ok
    2. ok
    3. ok
    4. ok
    5. Wozu? Bin ich gegen. Wenn im Ausland bessere Waffen hergestellt werden, möchte ich die erwerben können, ohne darauf Zölle zahlen zu müssen.
    6. Das hemmt unser Wirtschaftswachstum. Absolut dagegen. Um es mal deutlich zu sagen: Die spieler, die es sich leisten konnten, haben dick Geld in die Eisenbahn gesteckt, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern, und jetzt sollen diese Unternehmen geschützt werden. Das schadet allen Eisenbahnunternehmen im Zollgebiet, die eben nicht frei ihre Zulieferer wählen können. Das ist für ca. 3/4 aller Staaten des Zollgebiets ein Nachteil, da nur eine Minderheit das Geld hatte, eine staatliche Eisenbahnindustrie aufzubauen. Ich finde diesen Passus hochgradig unfair.
    7. ok
    8. ok
    9. ok
    10. ok
    11. In der Form dagegen. Aus zwei Gründen: 1. 4/5-Mehrheit ist sehr hoch, zu hoch. Da reicht auch locker 2/3. 2. Es muss ein Passus rein, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zählt. Aus jahrelanger Erfahrung in der NZU weiß ich, dass einige Spieler ca. fünf Mal per PN angeschrieben werden müssen, bevor sich sich mal melden. Das ist nur nervig. Wer nicht abstimmt, hat Pech gehabt, so einfach ist das.
    12. ok
    13. ok
    14. ok
    15. s. u.
    16. ok
    17. ok
    18. Dagegen. Die Norm gehört genauso ausgelagert wie es bei der Sozialgesetzgebung getan wurde. Warum soll ich meinen Leuten irgendeine Norm aufzwingen, die kein Schwein kennt? Wir können gerne, wenn die Zollunion besteht, über die Einführung einer Nrom reden, aber ich nehm doch nicht die Katze im Sack.
    19. ok
    20. Wie gesagt, ich kann mir vorstellen, dass auch 14 zu 12 geht. Aber mir ist es egal.
    21. ok
    22. ok
    23. Grundsätzlich ok, aber es reicht vollkommen aus, wenn das ca. 5 Richter sind und nicht Dutzende. Bitte nicht aufblähen.
    24. Das braucne wir nicht, der Bundesgerichtshof in Hamburg wird auch nicht groß bezahlt. Das ist nur zusätzliche Arbeit für die SL, das geht einfacher.

    Anhang:
    Angleichung: ok
    Gefährliche Waren: Kann und muss kompett gestrichen werden. Wir wollen eine große Zollunion, letztlich mit Freihandel, und dann doch wieder nicht? Vor allem aber: Wenn die Waren aus dem Ausland besser sind, dann ist unser heimische Industrie eben scheiße. Warum die Scheiße schützen? Es gibt unzähliche, wirklich unzählige Beispiele, wo genau das getan wurde in der Wirtschaftsgeschichte. Und es ging ausnahmslos nach hinten los, kostet Geld und bringt nur Nachteile. Weg damit!
    Namensliste Sonderzollzonen: ok
    Wettbewerbsverzerrende Maßnahme: ok. Finde das gut, das Branchen weiterhin gefördert werden dürfen. Allerdings ist euch hoffentlich allen klar, dass dieser Absatz wischiwaschi ist. Will ich Unternehmen A fördern, darf das aber nicht, dann fördere ich eben die Branche von Unternehmen A, und zwar so, dass faktisch nur Unternehmen A davon profitiert. Fördere ich etwa als Oldenburger die Eisenbahnindustrie mit Sitz in Oldenburg, fördere ich eine Branche. Es gibt aber nur die Jadebahn in OL...
    Namentliche Liste: ok
    Vertrag zur Wahrung der Sozialen Ordnung: Sofern es deutlicher hervorgehoben wird, dass es ein seperater Vertrag ist: ok

    und wie gehabt: Danke Wiwi für die Arbeit.
    Die Angleichung sollte eigentlich raus, weil ja keiner dafür war und einer dagegen

    Was die 4/5 Mehrheit betrifft: Das wären in unserem jetzigen Fall 4 Gegenstimmen, was je nach dem schon viele sein können die nicht einverstanden sind, z.B. bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern. Zuvor war in der MZU Einstimmigkeit in der Sache notwendig. Davon ab, soll es bewirken, dass möglichst viele Mitglieder bei neuen Verträgen, Mitgleider etc. mit eingebunden werden.

    Was die AIN angeht, halte ich sich für wichtig wenn sie ist wie die DIN, denn so werden Maße von Material vereinheitlicht, was den Handel fördern dürfte, da die Schraube aus dem Norden auch die größe hat wie ich sie im Süden brauche, bzw. einfach die Teile auch so passen wie sie sollen und man sich darauf verlassen kann.

    Was die Zahl der Richter angeht: Wie sollen wir die 5 Richter auswählen? Sollen die Gewählt werden?

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