Umfrageergebnis anzeigen: Stimmen Sie für den Gesetzesentwurf?

Teilnehmer
8. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    2 25,00%
  • Nein

    5 62,50%
  • Enthaltung

    1 12,50%
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Ergebnis 31 bis 33 von 33

Thema: [ZF] GV003 - Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshinterg.

  1. #31
    Registrierter Benutzer
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    Damit könnte man leben.
    Geändert von Alexanderous (21. November 2015 um 13:46 Uhr)
    Links-grün versiffter Gutmensch & stolz drauf!

    Mitglied der SDLP
    http://www.civforum.de/showthread.ph...64#post6942664

  2. #32
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    [Abstimmung] GV003 - Sprachkurse für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshinterg.


    Beginn der 2. Lesung

    Die Fraktion hat sich entschlossen, den Entwurf des Gesetzes an die Forderungen des Plenums anzupassen. Änderungen in rot.

    Gesetzentwurf
    der Fraktion FORUM


    Gesetz zu verpflichtenden Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund

    A. Problem
    In der Bundesrepublik leben derzeit bereits viele Menschen mit Migrationshintergrund, welche teilweise nicht integriert werden können, da die Deutschte Sprache nicht beherrscht wird.
    Diese Integrationsblockade schadete nicht nur dem Zusammenleben in sozialer und funktionaler Hinsicht, sondern nimmt den Betroffenen die Chance am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und am Arbeitsmarkt tätig zu werden.
    Somit sind die Kosten und Schäden, welche durch nichterfolgte Integration auftreten alarmierend und müssen präventiv verhindert werden.

    B. Lösung
    Das Forum schlägt die Einführung von verpflichtenden Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund vor.
    So werden die Menschen angesprochen, welche derzeit der Gesellschaft zur Last fallen und sich nicht am Arbeitsmarkt integrieren können.
    Es ist ebenso ein Schritt zu einer gerechteren Gesellschaft, da das Beherrschen der Deutschen Sprache zur Wahrnehmung aller Rechte, insbesondere auch vor Gericht notwendig ist.
    Der Nachweis der Sprachfähigkeit ist anhand des Jahresabschlusszeugnis der vierten Klasse der Grundschule oder ein entsprechendes Zertifikat zu erbringen. Es muss mindestens die Note '4' (='ausreichend') erzielt werden, damit das Zeugnis als Qualifikation genügt. Durch eine genügende Qualifikation überlastet man nicht die Sprachkurse mit Personen, welche die Sprache bereits beherrschen, die Kurse blockieren und potenzielle Arbeitszeit vergeuden.
    Ansonsten muss der Kurs abgeschlossen werden und mit dem Test bestanden werden. Falls dies nicht geschafft wird, werden Kürzungen der Sozialleistungen vorgenommen.

    Der Sprachkurs läuft unter folgender Beschreibung:
    "Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben."
    (Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Gemein...Referenzrahmen)

    Der vorgeschlagene Rahmen ist A2.

    C. Alternativen
    Erhöhung oder Senkung der Kosten um 250 Millionen € (verbunden mit Effizenz Erhöhung oder Verringerung auf A1 oder B1)

    D. Kosten
    Die Kosten belaufen sich auf jährlich 750 Mio. €.

  3. #33
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    Das Gesetz wird mit 118 zu 337 bei 18 Enthaltungen abgelehnt. Das Gesetzgebungsverfahren ist hiermit beendet.
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