Umfrageergebnis anzeigen: Stimmen Sie für den Gesetzesentwurf?

Teilnehmer
8. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    2 25,00%
  • Nein

    5 62,50%
  • Enthaltung

    1 12,50%
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Ergebnis 16 bis 30 von 33

Thema: [ZF] GV003 - Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshinterg.

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Sejong
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    Ich kann den konservativen Kollegen der KPVD nur zustimmen.

  2. #17
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    Ich stimme dem werten Kollegen Alexandrous zu. Einen Sprachtest für Sozialhilfeempfänger einzuführen entspricht für mich eindeutig dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Entweder muss jeder diesen Test ablegen oder niemand.

  3. #18
    Geschichtsmeister Avatar von maxim_e
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    Wer keine Sozialhilfe benötigt, kommt (zumindest aus der äußeren Perspektive) gut durch sein Leben. Wer gut durch sein Leben in Deutschland kommt, hat es vermutlich nicht nötig besser in unser System integriert zu werden. Wer also gut durch sein Leben kommt ohne ein gutes Deutsch zu sprechen, sei es beispielsweise als Professor in einer unserer Universitäten oder als IT-Experte, hat nicht von uns gegängelt zu werden. Oder welchen anderen Grund sollte es haben, diese Leute einen entsprechenden Test durchführen zu lassen? Es wäre an dieser Stelle wünschenswert, wenn der Staat dem Bürger und nicht der Bürger dem Staat zu dienen hätte.

    Warum Sie auf der anderen Seite Menschen die offensichtlich ein Problem bei der Integration haben nicht helfen wollen ist mir unverständlich.
    Cancel Culture ist ein Synonym für kritische Gesellschaft.
    Wokeness ist ein Synonym für Anstand.

    The sad truth is/you'd rather follow the school into the net
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  4. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von Brandschutzverordnung
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    Mit meinem Vorschlag, dass jeder deutsche, der nicht nachweisen kann, dass er ausreichend deutsch spricht, einen Deutschkurs belegen sollte, meinte ich keinesfalls, dass 80 Millionen deutsch Tests durchgeführt werden sollen. Stattdessen könnte nämlich ein Zeugnis aus der 6. Klassenstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen im Fach Deutsch aus einem beliebigen deutschsprachigen Land als Nachweis fungieren. Ein Test wäre somit nur bei Leuten, die dies nicht vorlegen können sowie am Ende eines Kurses notwendig.
    .

  5. #20
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    Das wäre ein Kompromis mit dem ich leben könnte, doch wäre die 6. Klasse nicht etwas früh. 8. Klasse wäre meiner Einschätzung besser.

    Menschen, die aufgrund ihres Alter nur eine Volksschule besucht haben, müssten den Test natürlich nicht machen.
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  6. #21
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    Zitat Zitat von Alexanderous Beitrag anzeigen
    Das wäre ein Kompromis mit dem ich leben könnte, doch wäre die 6. Klasse nicht etwas früh. 8. Klasse wäre meiner Einschätzung besser.

    Menschen, die aufgrund ihres Alter nur eine Volksschule besucht haben, müssten den Test natürlich nicht machen.
    Das Problem bei der 8. Klasse besteht leider darin, dass zumindest am Gymnasium schon Dinge gemacht werden, für die Deutschkenntnisse alleine nicht ausreichen, weshalb mangelhafte Leistungen nicht zwangsweise mangelhafte Deutschkenntnisse wiederspiegeln, sondern nur eine Fehlplatzierung an dieser Schulart darstellen.
    .

  7. #22
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    Versteh ich schon, aber die 6. Klasse erscheint mir doch etwas früh. Dort kann man sich mit einer 4 durchmogel ohne zwingend gutes Deutsch zu sprechen.
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  8. #23
    Geschichtsmeister Avatar von maxim_e
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    So rein aus Interesse - was sollte denn nach Ihrer Ansicht die Konsequenz sein, wenn ein Nicht-Sozialhilfeempfänger einen solchen Test nicht bestehen sollte? Geldstrafe oder gar Haftstrafe für das nicht bestehen eines Tests?! Wenn diese Leute ohne ein entsprechendes Deutsch so gut durch ihr Leben kommen, dass sie keinerlei staatlichen Hilfen brauchen - warum soll man sie dann bestrafen?
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  9. #24
    Registrierter Benutzer Avatar von Sejong
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    Ein Zeugnis als Kompromiss für einen landesweiten Test finde ich auch aktzeptabel. Ich bevorzuge jedoch spätestens die 2. Klasse. Wenn erst in der 8. Klasse festgestellt wird, dass jemand kein Deutsch kann, dann kann diesen jemand auch nicht mehr wirklich geholfen werden. Wir reden hier ja immerhin von einem absoluten Basiswissen! Daher muss so früh wie möglich mit der Förderung begonnen werden.

  10. #25
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    Zitat Zitat von Sejong Beitrag anzeigen
    Ein Zeugnis als Kompromiss für einen landesweiten Test finde ich auch aktzeptabel. Ich bevorzuge jedoch spätestens die 2. Klasse. Wenn erst in der 8. Klasse festgestellt wird, dass jemand kein Deutsch kann, dann kann diesen jemand auch nicht mehr wirklich geholfen werden. Wir reden hier ja immerhin von einem absoluten Basiswissen! Daher muss so früh wie möglich mit der Förderung begonnen werden.
    Es geht doch um einen Beweis, dass die Person die deutsche Sprache sprechen/schreiben kann. Das ist mit Abschluß der 2. Klasse mit min. der Note 4 bzw. ensprechender Wertung nicht einwandfrei gegeben.

    Von einem Zeugnis der 8. Jahrgangsstufe kann ich dann doch recht leicht abrücken, doch die gewünschten Vorgaben des Vorsitzenden der UPSH sollten schon erreicht werden. Darunter ist meiner Ansicht nach keine zufriedenstellenden Ergebnisse erreicht.
    Es werden ja wirklich keine hochkomplexen Aufgaben gefordert, um eine 4 am Ende der 6. Klasse zu erreichen.
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  11. #26
    Registrierter Benutzer Avatar von Sejong
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    Es geht hier aber um die absolute Basis bei A2. Mit dieser Stufe muss man keine Geschichte oder ähnliches schreiben können, sondern sich vorstellen, etwas einkaufen, zählen und etwas über sich erzählen. Das entspricht auch der Leistungsfähigkeit eines Schülers der Grundschule. Maximal 4. Klasse wäre hiebei spätestens angebracht. Bitte haltet die Niveaustufe im Hinterkopf - wer in der 6. Klasse sich nicht vorstellen kann, wird wohl kaum irgendetwas anderes in der Schule lernen können. Mit der Grundschule ist man auch gut beraten, da so niemand wegen der falschen Schulart schlechte Noten erhält und daher nicht die nötige Note erhält.

  12. #27
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    Zitat Zitat von maxim_e Beitrag anzeigen
    So rein aus Interesse - was sollte denn nach Ihrer Ansicht die Konsequenz sein, wenn ein Nicht-Sozialhilfeempfänger einen solchen Test nicht bestehen sollte? Geldstrafe oder gar Haftstrafe für das nicht bestehen eines Tests?! Wenn diese Leute ohne ein entsprechendes Deutsch so gut durch ihr Leben kommen, dass sie keinerlei staatlichen Hilfen brauchen - warum soll man sie dann bestrafen?
    Es sollte natürlich keine Geld- oder Haftstrafe geben, sondern die auch sonst vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Deutschkurses.
    .

  13. #28
    Geschichtsmeister Avatar von maxim_e
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    Und wenn sich jemand dagegen weigert eine Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen? Weigerungen gegen so etwas sind ja keineswegs auszuschließen. Heißt es dann: Tja, dieses eine Komma zu wenig kostet Sie jetzt 100 € + Prozesskosten? Das ist doch absurd!
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  14. #29
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    Beginn der 2. Lesung

    Die Fraktion hat sich entschlossen, den Entwurf des Gesetzes an die Forderungen des Plenums anzupassen. Änderungen in rot.

    Gesetzentwurf
    der Fraktion FORUM


    Gesetz zu verpflichtenden Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund

    A. Problem
    In der Bundesrepublik leben derzeit bereits viele Menschen mit Migrationshintergrund, welche teilweise nicht integriert werden können, da die Deutschte Sprache nicht beherrscht wird.
    Diese Integrationsblockade schadete nicht nur dem Zusammenleben in sozialer und funktionaler Hinsicht, sondern nimmt den Betroffenen die Chance am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und am Arbeitsmarkt tätig zu werden.
    Somit sind die Kosten und Schäden, welche durch nichterfolgte Integration auftreten alarmierend und müssen präventiv verhindert werden.

    B. Lösung
    Das Forum schlägt die Einführung von verpflichtenden Sprachkursen für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshintergrund vor.
    So werden die Menschen angesprochen, welche derzeit der Gesellschaft zur Last fallen und sich nicht am Arbeitsmarkt integrieren können.
    Es ist ebenso ein Schritt zu einer gerechteren Gesellschaft, da das Beherrschen der Deutschen Sprache zur Wahrnehmung aller Rechte, insbesondere auch vor Gericht notwendig ist.
    Der Nachweis der Sprachfähigkeit ist anhand des Jahresabschlusszeugnis der vierten Klasse der Grundschule oder ein entsprechendes Zertifikat zu erbringen. Es muss mindestens die Note '4' (='ausreichend') erzielt werden, damit das Zeugnis als Qualifikation genügt. Durch eine genügende Qualifikation überlastet man nicht die Sprachkurse mit Personen, welche die Sprache bereits beherrschen, die Kurse blockieren und potenzielle Arbeitszeit vergeuden.
    Ansonsten muss der Kurs abgeschlossen werden und mit dem Test bestanden werden. Falls dies nicht geschafft wird, werden Kürzungen der Sozialleistungen vorgenommen.

    Der Sprachkurs läuft unter folgender Beschreibung:
    "Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben."
    (Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Gemein...Referenzrahmen)

    Der vorgeschlagene Rahmen ist A2.

    C. Alternativen
    Erhöhung oder Senkung der Kosten um 250 Millionen € (verbunden mit Effizenz Erhöhung oder Verringerung auf A1 oder B1)

    D. Kosten
    Die Kosten belaufen sich auf jährlich 750 Mio. €.

  15. #30
    Registrierter Benutzer Avatar von Sejong
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    Also das, was wir hier besprochen haben. Immerhin, einsichtig ist das Forum

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