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Thema: [MD] Des Kanzlers neue Regierung

  1. #76
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Das muss heute vorgeschlagen werden, damit es durchkommt. Emoticon: run

  2. #77

  3. #78
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Ja. Warte noch etwas, bei mir kommt auch noch ein Vorschlag.

  4. #79
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Gesetzentwurf
    der Fraktion der Fraktionen LLPD, SDLP und NGDU

    Reform des G-10-Gesetzes und dessen Überwachung, Gesetz zur Sicherung der Netzneutralität, Erweiterung des Briefgeheimnis zum Kommunikationsgeheimnis, Änderung der Bestandsdatenauskunft


    A. Problem
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nachdem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes wird durch die G-10-Kommission kontrolliert. Die vier vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Kommission trifft sich einmal im Monat, um die Prüfung der Post- und Telekommunikationsüberwachungsanordnungen der Nachrichtendienste des Bundes, die Kontrolle der gesamten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der durch entsprechende Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten sowie der Begründungen für den Verzicht auf nachträgliche Benachrichtigungen zu bewerkstelligen, Anordnung besonderer Auskunftsverlangen durch Anwendung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit denen die Nachrichtendienste des Bundes Informationen bei Fluggesellschaften, Geldinstituten sowie Telekommunikations- und Telemediendienstleistern abfragen können, erweiterten Nutzung von Daten zur Profilbildung aus Antiterror- oder Rechtsextremismusdateien für Analyseprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes Beschwerden von Menschen nachzugehen, die glauben, dass sie überwacht zu werden. Entsprechend voll sind die Tagesordungen des Gremiums, deren Mitglieder nicht über die Zeit, Wissen und Zugriff verfügen,um eine Prüfung zu gewährleisten. Ein weiteres Problem stellt dabei die Auslandsüberwachung und insbesondere die strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND (Datenströme) dar. Die strategische Fernmeldeüberwachung darf sich zwischen Deutschland und dem Ausland unter der Begrenzung auf 20 Prozent der Übertragungskapazität ohne Kontrolle der G-10-Kommission erstrecken, obwohl der inländische Telekommunikationsverkehr durch ausländische Server davon betroffen sein könnte. Welches Ausmaß die 20 Prozent der Übertragungskapazität der betroffenen Übertragungswege bedeutet ist unklar und gewährleistet daher keine Beschränkung. Eine Kontrolle durch das Parlament oder Gerichten etwa ist durch die Geheimhaltung trotz der erhöhten Befugnisse kaum noch möglich, was zu einer gewissen Eigendynamik der Narichtendienste und fehlende Legitimation von Befugnissen wie der Speicherung von Metadaten in einer Demokratie führt.

    Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität gefährden das freie und offene Internet sowie die digitale Wirtschaft. Die Öffnung von Datenpaketen zur Priorisierung jener Pakete bedroht die Privatsphäre, führt zur Blockierung bestimmter Dienste und der Beschränkung der freien Meinungsäußerung.

    Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Polizei und Geheimdienste sensible Daten über bestimmte Personen ohne jegliche Kontrolle zu erlangen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Hürden müssen bei einer Bestandsdatenauskunft ebenso hoch, wie bei einer Hausdurchsuchung sein, um Zustände wie einst in der ehemaligen DDR zu vermeiden. Wenn Verfassungsschutz, BKA und Polizei auf diese Daten zugreifen möchten, sind gewisse Anforderungen zu stellen das mindeste.

    B. Lösung

    Der G-10-Kommission sollen wissenschaftliche Mitarbeiter mindestens in der selben Anzahl zur Seite gestellt werden, die über juristischen, technischen und nachrichtendienstlichen Sachverstand verfügen und berechtigt sind, sämtliche Suchbegriffe, die zur Selektion auf die erhobenen Informationen Anwendung finden, beim BND einzusehen und zu prüfen, ob sie der Aufgabenerfüllung dienen und nicht gegen deutsche Interessen verstoßen. Damit z.b die strategische Fernmeldeüberwachung besser überwacht werden kann, soll die G10-Kommission künftig auch die Ausspähung überprüfen und genehmigen müssen, wenn Ausländer betroffen sind. Außerdem soll bei der Überprüfung von nachrichtendienstlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis durch die G10-Kommission ein Bürgerrechtsanwalt beiwohnen, der die Interessen der Betroffenen, die keine Gelegenheit haben, in diesem Ersatzverfahren mitzuwirken. Der Bürgerrechtsanwalt hat dabei zu begründen, inwiefern eine Überwachungsanordnung dem Recht auf Privatheit der digitalen Kommunikation entgegensteht und welche Maßnahmen von geringerer Eingriffsintensität sich für einen ähnlichen Erkenntnisgewinn anböten. Ebenso wie bei der Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden sollen auch die G10-Kommission und der BfDI Informationen zur Einhaltung des Datenschutzes austauschen. Die Unabhängigkeit der Kommission und die Kontrolle durch das Parlament wird durch ein Gesetz gestärkt, in der die Narichtendienste gegenüber dem Ausschuss für Verteidigung sowie dem Innenausschuss verpflichtet sind Auskünfte zu geben und die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht, mindestens zwei Mal im Jahr in einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Fragen an die jeweiligen amtierenden Präsidenten der Nachrichtendienste sowie die für ihre Kontrolle zuständigen Bundesminister zu stellen.
    Gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte soll als Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Unter ,gleichwertiger Übertragung‘ ist der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internet ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff zu verstehen. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität werden wie schon in den Niederlanden als Vorbild Strafen verhängt.
    Das Briefgeheimnis im Grundgesetz soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf dem Staat nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden. Damit wird der Grundsatz des Zwecks gestärkt und der Austausch über das Internet- oder Telekommunikation etwa vor einer automatisierten Abfrage durch Generalverdacht geschützt.

    Die Bestandsdatenabfrage wird nur mit Richtervorbehalt bei konkreten Verdacht möglich sein.

    C. Alternativen
    Keine.

    D. Kosten

    Kosten sind noch unbekannt.

  5. #80
    Registrierter Benutzer Avatar von BotX
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    Zitat Zitat von Atlas Beitrag anzeigen
    Soll das also rein?
    Kommt der Lobbyismusvorschlag jetzt noch rein?

  6. #81
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Also Freunde, wie stimmen wir jetzt bei der Abstimmung GV003 - Sprachkurse für Sozialhilfeempfänger mit Migrationshinterg. ab? Bin weiterhin dafür auf jeden Fall mit Nein zu stimmen und zumindest einen eigenen Vorschlag zu bringen. Auch wenn ich finde, dass es etwa sinnvoller wäre, das Geld in Bildung zu investieren. Falls die NGDU dafür stimmen möchte, finde ich das jedenfalls nicht in Ordnung. Dann wird das halt beim kommenden Wahlkampf euer nächstes Thema. Falls diese Partei überhaupt noch existiert.

  7. #82
    Registrierter Benutzer Avatar von BotX
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    Ich würde mir Gedanken darüber machen was der Opposition mehr Wählerstimmen bringt. Dass sie ein Gesetz durchbringen oder dass die Regierung ein nicht allzu schlechtes Gesetz einfach blockt. Es wurde ja schon auf unseren Wunsch angepasst.

    Kann es eigentlich sein, dass der Gesetztext seit der letzen Lesung wieder verändert wurde?

  8. #83
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    Zitat Zitat von BotX Beitrag anzeigen
    Kann es eigentlich sein, dass der Gesetztext seit der letzen Lesung wieder verändert wurde?
    Nein! Sorry, mir ist ein Fehler unterlaufen. Habe den Eröffnungspost zitiert und nicht den Text aus der 2. Lesung. Wird sofort berichtigt.

  9. #84
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Da steht aber ,,Gesetzentwurf der Fraktion FORUM'' und nicht ,,Gesetzentwurf der Fraktion FORUM, SDLP, LLPD und NGDU''. Im normalen Bundestag wäre so was unmöglich. Das NSL-Forum wird mit Sicherheit davon profitieren.

  10. #85
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    Also lehnen wir ihn ab

  11. #86
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    Wie soll denn das Lobbygesetz konkret heißen? Gesetz zur verpflichtenden Eintragung in Lobbylisten und beschränktes Berufsverbot für Politiker Emoticon: psyduck

    Entwurf steht nur dran, weil der ursprüngliche Entwurf natürlich vom Forum kommt. Beteiligung und Abstimmverhalten werden davon getrennt bewertet. Ihr hättet auch einen offiziellen Gegenvorschlag bringen können, der dann mit Entwurf von SDLP etc. angefangen hätte.

  12. #87
    Registrierter Benutzer Avatar von BotX
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    Gesetz zur Neuregelung der Lobbyismusrichtlinien für Politiker

  13. #88
    Prinz von Makedonien Avatar von Nyan Cat
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    Zitat Zitat von Atlas Beitrag anzeigen
    (...) Gesetz zur verpflichtenden Eintragung in Lobbylisten und beschränktes Berufsverbot für Politiker Emoticon: psyduck
    Karenzzeit für Lobbyarbeit

    Entwurf steht nur dran, weil der ursprüngliche Entwurf natürlich vom Forum kommt. Beteiligung und Abstimmverhalten werden davon getrennt bewertet. Ihr hättet auch einen offiziellen Gegenvorschlag bringen können, der dann mit Entwurf von SDLP etc. angefangen hätte.
    Kann man nicht auch in der 2. Lesung einen Gegenvorschlag bringen?

    Nächste Frage: Das Daten- und das Lobbygesetz kommen wohl noch durch?
    Geändert von Nyan Cat (23. November 2015 um 17:50 Uhr)

  14. #89
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    Zu Beginn jeder Lesung kann die einreichende Fraktion Änderungen vornehmen (hat das Forum getan) und in der 2. Lesung können auch konkrete Änderungsvorschläge gemacht werden. Dazu das Gesetz nehmen, umschreiben und als Änderung einreichen. Der Unterschied zu einem einfachen Kommentar ist, dass über einen Vorschlag abgestimmt wird. Bei reinen Kommentaren hat die einreichende Partei des eigentlichen Entwurfs eben die Entscheidung, ob es die Kommentare berücksichtigt und das Gesetz ändert. Die 2. Lesung ist bei dem Gesetz jetzt still aus gelaufen.

    Alles was ich heute starte kommt, sofern keine ellenlange Diskussion im Bundesrat losgetreten wird, durch. Die Runde geht etwas länger wegen der Wahl.

  15. #90
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    Die KPVD hat zusammen mit dem Forum den VA des Bundesrats angerufen. Die Vermittlung findet zwischen Regierung und der beiden Fraktionen statt. Eigentlich wäre der Zeitrahmen dafür schon verstrichen, da die beiden Parteien aber kaum ein Einfluss ausüben können und da dies der erste VA ist, bin ich gnädig. Damit haben wir das Teil wenigstens einmal gesehen. Ich werde wegen dem Zeitrahmen keine Boni oder Mali verteilen, weil das Gesetz nicht durchkommt oder sonst wie. Für euch entsteht kein Nachteil.

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