Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Straßenbau
Dieses Gesetz regelt den Bau und die Wartung von Straßen. Der Straßen- und Wegebau umfasst den Entwurf, die Herstellung und die Erhaltung von Straßen und Wegen für den Fuß- und Fahrzeugverkehr. Der Straßenbau arbeitet eng mit anderen Fachbereichen des Tiefbaus zusammen. Dazu zählt insbesondere der Erdbau, mit dessen Hilfe das Gelände für den Straßenbau vorbereitet wird. Mit Hilfe des Brückenbaus und Tunnelbaus werden Ingenieurbauwerke für den Straßenbau erstellt.
Verordnung zur Emissionsbegrenzung von Kraftfahrzeuge
Die Verordnung ermöglicht die Einrichtung von Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxid und Feinstaub. Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass nur Kraftfahrzeuge mit entsprechender Abgasnorm und ggf. Katalysator oder Rußfilter in eine Umweltzone einfahren.
Verordnung zur Förderung von Biokraftstoffen
Biokraftstoffen mit einem höheren Ethanolgehalt werden über Steuererleichterungen gezielt gefördert.