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http://www.civforum.de/showthread.ph...64#post6942664
Sachma, wessen Fake bist du eigentlich? Der Anmeldund ist ja schon schwer verdächtig.
# Sie haben gerade einen Burnsy© Qualitätspost gelesen!
# Ich biete Seminare zum Aufreißen von Frauen an!
Ich bin doch kein Fake
BotX hat mir dieses Spiel & damit das Forum empfohlen. So bin ich hier gelandet
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Geben wir zu dem Gesetzenwurf des Forums eine einheitliche Position dar oder Abgeordnete für sich allein?
Ich halte den Gesetzenwurf für einen rechtspopulistische Profilierungsversuch à la "Wer betrügt, der fliegt!", der von unserer Partei nicht unterstützt werden darf.
Wie seht ihr das?
Ich wäre für eine gemeinschaftliche Positionierung, da bei diesem Thema wahrscheinlich ein Konsens in unserer Partei vorhanden ist oder liege ich da falsch?
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Ich denke auch das eine gemeinschaftliche Positionierung gut wäre.
Mich schreckt das Wort "überwacht" ab. Außerdem werden keine Angaben darüber gemacht, wodurch sich diese Behörde (die 1 Mrd. kosten soll) von denen abgrenzt, die bereits existieren und gegen Sozialbetrüger vorgehen.
Edit: Ich habe übrigens einen Gesetztentwurf zur Gleichgeschlechtlichen Ehe gefunden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805098.pdf Klingt doch übernehmbar, oder?
Geändert von BotX (03. November 2015 um 19:47 Uhr)
Jap, der Vorschlag klingt für mich gut.
Für den aktuellen Vorschlag zur gleichgeschlechtlichen Ehe könnte man noch nebenbei anführen, dass man damit im Sinne der Urteile des Bundesverfassungsgerichts handelt:
Von hier
Artikel 6 Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes stellt Ehe und Familie zwar unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht bereits am 17. Juli 2002 geurteilt, dass der Schutz der Ehe nicht in Gefahr ist, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleiche Rechte erhielten:
Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.[90]
Am 7. Juli 2009 urteilte das Bundesverfassungsgericht noch schärfer:
Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.[91]
Am 19. Februar 2013 stellte das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seines Urteils zum Sukzessivadoptionsrecht zudem klar, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern eine Familie darstellen, die gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verfassung unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung steht:
Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.[92]
In der Begründung des Urteils vom 19. Februar 2013 findet sich zudem folgende Aussage des Bundesverfassungsgerichts, die zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht es als einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung ansieht, wenn gleichgeschlechtliche Paare nicht exakt dieselben adoptionsrechtlichen Möglichkeiten erhalten wie verschiedengeschlechtliche Paare:
Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Stimmt, sowas kommt natürlich immer gut ^^
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Die UPSH hat im Bezug auf die Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare im Kern nicht ganz unrecht. Es wäre doch viel besser, wenn nur Familien mit Kindern Steuervorteile bekommen würden & es gar nichts mit der Ehe zu tun hat.
Unser Entwurf ist an sich ja schon gut, könnte man so etwas darin einbauen oder soltle man da ein extra Gesetz einbringen?
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Die IDee ist nicht schlecht, über das Detail mache ich mir mal Gedanken.
Nachdem die erste Lesung vorbei ist, geht es doch mit größeren Reden los. Gibt es eine Rednerreihenfolge und begrenzte Redenlänge, sowie eine festgelegte Rednerzahl pro Fraktion?
Eine Stunde ist ja noch.
Reihenfolge und Länge übernehmen wir bei uns nicht, das würde vermutlich zu weiteren Stockungen führen, da bereits jetzt einige Parteien nicht mehr mitkommen. Die zweite Lesung unterscheidet sich kaum von der ersten. Sollten keine Änderungsvorschläge eingerecht werden, dann findet jedoch bereits im Anschluss die Wahl statt.
Wir sollten langsam Regeln aufstellen, um unsere Handlungsgeschwindigkeit auch dann aufrechterhalten zu können, wenn Beispielsweise Kreton ein paar Tage nicht spielen kann. Außerdem sollten wir uns an die Planung des ersten Parteitages machen, der muss ja einmal pro Runde stattfinden.
Das hat nichts mit dem Aktuellen gesetzentwurf zu tun.
Der wird so umgesetzt wie eingereicht.
Ein umwandlung des Ehegattensplitting in ein Familiensplitting erfolgt danach. Ob diese oder nächste Legislaturperiode ist ansich egal. Das ist meiner Meinung nach keine Drängende Frage.
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