Abstimmung der Fürsten und der Vertreter der Freien Städte über die Anpassung von:
Achtung Spoiler:Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:
Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 150 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.
Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.
Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
Wegen der sprachlichen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.
Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Hannover stellt gemeinsam mit den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Thüringen, Braunschweig, Anhalt und Lippe stellen zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Dieses Korps soll – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise mit dem preußischen Heer zusammenwirken.
Sachsen stellt eine Division mit 10000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Sie soll aber – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise einem österreichischen Korps angeschlossen werden.
Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.
Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.
Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung nochmals überarbeitet und zur Abstimmung gestellt.
Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.
zu
Achtung Spoiler:Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:
Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 140 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.
Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.
Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
Wegen der geographischen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.
Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Hannover stellt gemeinsam mit Braunschweig, Anhalt und den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 20000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Sachsen und Thüringen stellen gemeinsam zwei Divisionen mit zusammen etwa 18000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.
Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Das Kontingent des vereinigten Lippe wird zudem im Kriegsfall der nördlichen hessischen Division zugeordnet, wodurch sich die Sollstärke dieses Korps auf etwa 18000 Mann erhöht.
Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.
Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.
Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung nochmals überarbeitet und zur Abstimmung gestellt.
Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.
In Übereinstimmung mit §7 der Bundesakte benötigt dieser Entwurf 2/3 aller Stimmen.Zitat von He who knows nothingGeändert wurden Liechtensteins Anteil und die Zuordnung der "mitteldeutschen" Länder. Betroffen sind daneben Sachsen, die Hessen und die Nordwestdeutschen. Bis auf Lie habe ich aber alle Armeestärken so belassen.
Diese Abstimmung beginnt jetzt und wird bis zum Freitag, dem 24. April, um 23:59 Uhr laufen.