Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten Sachsen, Thüringen und Österreich die von der Bundesheersleitung angedachte engere Zusammenarbeit in den Bundesheereskreisen zu leisten. Folgendes wird daher vereinbart:
- Die Staaten streben eine Vereinheitlichung der Militär- und Kommandostrukturen an.
- Die Ausbildung der Offiziere wird einheitlich für alle drei Staaten in Wien an der Militärakademie durchgeführt.
- Es werden regelmäßig und mindestens alle 5 Jahre, gemeinsame Manöver abgehalten um die Fähigkeit der Zusammenarbeit der Truppen zu überprüfen und zu üben.
- Sachsen und Thüringen bilden eine Gemeinsame Heeresleitung, deren Vorsitz jedes Jahr gewechselt wird.
- Die sächsisch-thüringische Heeresleitung steht im ständigen Kontakt mit der Österreichischen, damit im Bundesfall alle drei Staaten möglichst schnell und gemeinsam agieren können.
- Die Staaten sicher sich gegenseitige, schnellst mögliche Unterstützung bei Innenpolitischen Konflikten zu, sofern die Unterstützung gewollt und nicht offensichtlich selbst verschuldet und provoziert ist.