Der Großherzog veranlasst aus mehreren Gründen in diesem Jahr ein umfassendes Reformpaket bezüglich des Militärs und der inneren Sicherheit, was vorallem die Gründe hat, dass die thüringischen Truppen noch immer auf dem Stand von 1815 sind und es nie eine offizielle Vereinheitlichung der Truppen, Strukturen und Uniformen gab, sowie dass mit der Aufhebung der Leibeigenschaft auch die Pflicht der Lehnsherren entfallen ist für die öffentliche Ordnung zu sorgen.
Hierfür werden mehrere Maßnahmen ergriffen, zum einen wird Thüringen in
neun (militärische) Verwaltungsbezirke aufgeteilt:
Namentlich die Bezirke Sonderhausen, Eisenach, Gotha, Weimar-Jena, Altenburg-Gera, Meiningen, Rudolstadt-Schwarzburg, Greiz-Schleiz und Coburg. Neuerliche Soldaten werden in den Hauptorten ihres Bezirks eingezogen und stadtioniert. Die Kasernen in diesen Städten werden in Folge dieser Zentralisierung ausgebaut, während die übrigen Kasernen geräumt und aufgelöst werden und gegebenfalls als Standort für die lokalen Polizeibehörden umgebaut werden sollen, welche ebenfalls in den kommenden Jahren eingerichtet werden.
In die Kasernen werden ebenso die in diesem Jahr einberufenen "Großherzoglich-Thüringischen Landespolizeidragoner" stadtioniert und mit Büro eingerichtet, genauso wie der Sitz der Städtischen Polizeibehörden dorthin verlegt werden soll, um so alle Kräfte die für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuständig sind nah bei einander sind und so auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Behörden erleichtert werden soll. Die Bereiche der Polizei, Landespolizeidragoner und des Militärs sollen jedoch optisch getrennt sein, so dass die Büros der Polizeibehörden z.B. auch von außen für die Bürger erreichbar ist ohne die Kaserne selbst zu betreten.
Die "
Großherzoglich-Thüringischen Landespolizeidragoner" werden als Teil des Militärs geführt und unterstehen somit auch der Militärischen Führung im Rang. Die Landespolizeidragoner haben hauptsächlich die Aufgabe zum Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im ländlichen Raum zu übernehmen, wofür Patrolien und Observationsstände eingerichtet werden, wo diese liegen und wo entlang die Patrolien liegt im Ermessen des Rittmeisters, welcher den Entsprechenden Bezirksverband führt.
Jedoch liegt es auch in der Aufgabe der Landespolizeidragoner Aufmärsche in den Städten zu überwachen und zu schützen, sowie bei größeren gewalttätigen Auseinandersetzungen ein zu schreiten, bei welchen die einfachen Polizeibehörden überfordert wären.
Die Landespolizeidragoner sind der normalen Polizei weisungsbefugt, jedoch sind sie auch dazu angehalten die lokale Polizei bestmöglich zu unterstützen und mit ihnen weitest möglich zu kooperieren. In diesem Rahmen sind die Landespolizeidragoner auch für Gefangenentransporte zuständig.
Im ländlichen Raum ist es vorallem ihre Aufgabe gegen Wilderer, Glücksspieler, Diebe bzw. Diebesbanden, Hausirer und Vagabunden vor zu gehen, ebenso sind sie zur Hilfeleistung bei Bränden und anderen Unglücken angehalten, sowie der Leistung von erster Hilfe. Außerdem können sie zur Unterstützung der Zollinspektoren eingesetzt werden.
In Kriegszeiten ist es ihre Aufgabe die Soldaten einzuberufen, sowie bei bedarf neue Soldaten zu rekrutieren, sowie Dienstverweiger und Desateure einzusammeln.
Rohes und mutwilliges Betragen, sowie starker Konsum von Alkohol, insbesondere der Teilnahme an Gelagen und Excessen ist ihnen strengstens untersagt und kann eine sofortige Entlassung aus dem Militärdienst zur Folge haben. Waffengewalt ist von den Dragonern nur im Notfall an zu wenden und die Revolver mit denen sie ausgestattet werden sollen, sind mit angemessener Vorsicht zu benutzen.
Ermittlungen werden von den Dragonern nur im ländlichen Raum geführt. In den Städten und im stadtnahen Bereich werden Anzeigen der lokalen Polizeibehörde übergeben. Bei den Ermittlungen sind beide Behörden dazu verpflichtet sich bestmöglich gegenseitig zu unterstützen.
Rekrutiert werden die Landespolizeidragoner aus dem derzeitigen Militärischen Dienst und ihre Zahl wird dafür von derzeit 500 auf 540 erhöht, je Bezirk 60. Die Dragoner bekommen hier für einen Sold von 10 Gulden im Jahr, welcher in Monatsraten ausgezahlt wird, abzüglich der Kosten für Uniform und Ausrüstung, dem Pferd, sowie der Verpflegung. Die Uniform sieht wie folgt aus:
und das Pferd ist schwarz.
Die Personalstruktur sieht je Bezirk einen Rittmeister vor, welcher der Befehlshabende Offizier ist, einen Second-Lieutenant, als Vertreter, sowie einen Wachtmeister für das Rechnungswesen und einen Wachtmeister als Büroleiter und Kontaktperson für Bürger und Polizei, diese Sitzen in den Hauptstädten der Bezirke, sofern es nur eine ist, in Weimar-Jena, Altenburg-Gera, Rudolstadt-Schwarzburg und Greiz-Schleiz sitzen Rittmeister und ein Wachtmeister in der jeweils erstgenannten Stadt, der Second-Lieutenant und der zweite Wachtmeister in der jeweils zweit genannten Stadt, in diesen Fällen übernehmen die Wachtmeister auch beide Aufgaben. (Sie bekommen natürlich mehr Sold und ihre Uniformen sind mit weiteren Abzeichen auch versehen, der Einfachheit halber würde ich es aber einmal alles gleich halten).
Die Dragoner werden je Bezirk in acht Brigaden je sieben Mann aufgeteilt. Eine Brigade setzt sich aus einem Korporal und sechs Dragonern zusammen.
In allen Städten werden lokale
Polizeibehörden eingerichtet, sie unterstehen der Zivilverwaltung, haben jedoch Befehlen der Landespolizeidragoner zufolgen, wenn gleich sie selbige in Notfällen auch um Unterstützung bitten können.
Aufgabe der Polizei ist der allgemeine Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und in Konfliktfällen einzuschreiten und schlichtend zu wirken. Sie sind hierzu berechtig Verhaftungen durchzuführen und im äußersten Notfall Gebrauch vom (stumpfen) Säbel, oder dem Gewehr zu nehmen.
Für die Bezahlung und Ausstattung der Polizisten werden landesweit 2'000 Gulden bereit gestellt, wovon auch die Kosten für die Ausbildung der Landsdragoner abgeht. (Technisch wäre soll das hier Überwachung + Repression, letzteres jedoch ohne Spitzelsystem und ohne Wilkür, sondern schlicht Überprüfung und Einhaltung der Gesetze nach rechtsstaatlichen Prinzipien)
Landesweit werden auch einheitliche Uniformen für die Polizisten eingeführt:
[...]Der Militäretat wird für dieses Vorhaben, zur Modernisierung der Ausrüstung, Verbesserung der Ausbildung und zur Erhöhung der dauerhaft in den Kasernen stadtionierten Truppen von derzeit 24'000 Gulden auf 32'104 Gulden erhöht, was einem etwaigem Aufkommen von 3,993 Gulden pro Mann entspricht und nach dem Bundesgesetz zur Erhaltung der Wehrfähigkeit des Deutschen Bundes einem Militäraufkommen von ca. 1,1% der Landesbevölkerung entspricht.
Im Einzelnen wird für die jeweiligen Gattungen folgende Kosten berechnet, womit man auf Ausgaben von 32'104 Gulden: 5'400 Gulden für die Dragoner (10 Gulden pro Mann), 760 Gulden für den Tross (3,8 Gulden pro Mann), 2'040 Gulden für die Sanitäter und Feldärzte (6,8 Gulden pro Mann), 400 Gulden für die Pioniere (4 Gulden pro Mann), 1'200 Gulden für die Jäger (4 Gulden pro Mann) und 22'304 Gulden für die Linie (3,4 Gulden pro Mann).
Für die
Dragoner bedarf es kaum eine weitere Erklärung, da schon oben das meiste genannt ist, zu ergänzen wäre jedoch ihre Ausstattung, welche neben der oben zusehenden Uniform und dem genannten schwarzen Pferd, ein Pallasch, sowie derzeit ein einfacher Karabiner, welche jedoch in den kommenden Jahren durch Revolver ersetzt werden sollen. Sie arbeiten vollzeit und hauptberuflich, wie sich von ihrer Aufgabe her natürlich versteht.[...]