Das Kaiserthum Österreich bricht die Satzung der Mitteleuropäischen Zollunion
"§3 Innerhalb der Mitteleuropäischen Zollunion gilt ein Steuerrichtwert von 13%, der um maximal 2% unterschritten und beliebig überschritten werden darf."
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- Allen Bahngesellschaften wird nach Fertigstellung ihrer ersten Bahnstrecke Steuerfreiheit für 10 Jahre gewährt.
- In Fällen, bei denen die besondere wirtschaftliche Bedeutung dargelegt werden kann, besteht die Möglichkeit diese Steuerfreiheit auf 12 Jahre zu erhöhen.
- Waggonwerke und Lokomotivenwerke erhalten eine Steuerfreiheit von 15 Jahren.
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Dem aufmerksamen Leser wird nun ein Widerspruch auffallen. Wie kann das Kaiserthum Bahngesellschaften Steuerfreiheit gewähren, wenn es Aufgrund der Mitteleuropäischen Zollunion verpflichtet ist einen Mindeststeuersatz von 11% zu halten? Nun, die Antwort ist einfach, indem man den Artikel §3 der Mitteleuropäischen Zollunion bricht, so ein Sprecher der sächsischen FGB. Ihm ginge es hierbei nicht um juristische Paragraphenreiterei, sondern um Arbeitsplätze. Diese österreichische Steuerfreiheit würde massiv die wirtschaftlichen Wettbewerb verzerren, und damit Ländern die den Artikel §3 nicht brechen einen Nachteil einbringen den diese unmöglich stemmen könnten und so zehntausende von Arbeitsplätzen kosten oder sogar die Entwicklung des Industriestandorts Sachsen jahrzehntelang behindern oder sogar um Jahrhunderte sabotieren. Ganze Eisenbahngesellschaften könnten aus Sachsen nach Böhmen auswandern, und damit würde nicht nur das Königreich Sachsen einen steuerlichen Einkommensnachteil erleiden, sondern auch ein Jedermann der in diesen Bereich gearbeitet hat würde am Hungertuch nagen müssen. Die Gesellschaften, die aus Patriotismus, oder anderen Gründen weiterhin in Sachsen verblieben, würden gegenüber den Böhmischen Gesellschaft nicht Konkurrenzfähig sein und schon bald die Insolvenz anmelden müssen. Das Kaiserthum Österreich ist hierbei kein Einzeltäter und so mahnt man generell, dass viele Mitglieder der Mitteleuropäischen Zollunion noch durch nun veraltete Steuervorteilsregelungen den Artikel der Mitteleuropäischen Zollunion brechen und nun schnellstmöglich diese Regelungen in den von der Satzung gegebenen Rahmen pressen müssten. Die neue österreichische Regelung aber würde aktiv werden zu einem Zeitpunkt bei dem der Kaiser bereits den Zollvertrag unterschrieben hat und seine Hoheit würde damit wissentlich den Zollvertrag brechen.