Zitat von
zerialienguru
Odö an die Landwirtschaft.
Vertrag von Kopenhagen
§ 1. Das Königreich Dänemark, das Kaiserreich Österreich und das Großherzogtum Oldenburg vereinbaren eine Zusammenarbeit bei landwirtschaftlichen Fragen.
§ 2. Erstes Projekt dieser Vereinbarung ist die Zusammenarbeit bei der Moorkolonialisierung.
§ 2.1 Zu diesem Zwecke entsenden das Königreich Dänemark und das Kaiserreich Österreich je 10 Ingenieure, 20 Vorarbeiter und 200 Arbeiter in das Großherzogtum Oldenburg für zunächst zwei Jahre mit der Möglichkeit, den dortigen Aufenthalt zu verlängern.
§ 2.2 Die entsandten Personen werden durch Personal des Großherzogtums Oldenburgs in allen wichtigen Fragen der Moorkolonialisierung unterrichtet, indem sie an den dortigen Moorkolonialisierungsprojekten teilnehmen und in den theoretischen wie praktischen Problemen des Projektes geschult werden.
§ 2.3 Die Kosten für den Aufenthalt wie Unterbringung, Verpflegung und Lohn werden hälftig zwischen den Vertragsparteien aufgeteilt.
§ 2.4 Das Großherzogtum Oldenburg wird den hälftigen Anteil des Kaiserreichs Österreich auf Kredit ohne Zinsen tragen.
§ 3. Über die Moorkolonalisierung hinaus werden weitere Projekte angestrebt.
§ 4. Der Beitritt zu diesem Vertrag durch andere Fürsten ist nach Zustimmung aller Vertragsparteien möglich.
Kopenhagen, der 3. März 1834