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Thema: [DB] - Das Großreich Liechtenstein explodiert!

  1. #106
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Wir haben uns schon drauf geeinigt, das der Onkel der Regent ist und das mit Zustimmung wenn der König Staatsoberhaupt eines anderenLandes ist, hm naja, pass zu Flandern, aber ist für LIE doch ehm eher irrelevant.
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
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  2. #107
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Nur um es klarzustellen, vielleicht habe ich das unglücklich ausgedrückt: Nur hinsichtlich der Thronfolge und des Eides soll die flämische Verfassung als Vorbild dienen, selbstverständlich nicht was den ganzen Rest angeht. Es soll ja eine B-Verfassung werden und keine Parlamentarische Monarchie.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  3. #108

  4. #109
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Hm, das mit dem Regent etc muss man sehen, wie das in der Rechtstradition da oben ausschaut. Son leerer Thron war ja meist die zeit wo irgendeiner auf die Suche gegangen ist, wer passend wär, wie bei Schweden zu Nappis Zeiten.

    Ob mans ganze mit dem Zusammentreten so formell machen muss, bei der Größe kanns passieren, das sich abends im Wirtshaus ne beschlussfähige Größe aus Zufall ergibt.
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  5. #110
    Registriert Bemutzer Avatar von Meister Wilbur
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    Ich lese im Titel immer "explodiert".
    Zitat Zitat von Jerry Demmings
    Nun, in der Tat bleibt mir meine eigene Meinung doch manchmal recht mysteriös
    Zitat Zitat von Tiramisu Beitrag anzeigen
    Ihr kennt mich ja. Ich bin ein strenger Verfechter des Ontopics.

  6. #111
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Hmm, titeländerungen sind doch hier Tradition.
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  7. #112
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Hmm, titeländerungen sind doch hier Tradition.
    Jaja, Oxford und sein eigenwilliger Humor...
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  8. #113
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Hm, das mit dem Regent etc muss man sehen, wie das in der Rechtstradition da oben ausschaut. Son leerer Thron war ja meist die zeit wo irgendeiner auf die Suche gegangen ist, wer passend wär, wie bei Schweden zu Nappis Zeiten.

    Ob mans ganze mit dem Zusammentreten so formell machen muss, bei der Größe kanns passieren, das sich abends im Wirtshaus ne beschlussfähige Größe aus Zufall ergibt.
    Afaik, ist das sogar so, das im Falle des Aussterben dieser Hauptlinie, an eine der Nebenlinien weitergereicht wird. Ist sofern ich weiß sogar in der Familie geregelt...

    Zitat Zitat von Meister Wilbur Beitrag anzeigen

    Ich lese im Titel immer "explodiert".
    explodiert, expandiert, wo ist da der Unterschied

  9. #114
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Als "Kompromisvorschlag":

    Die Familie regelt die Nachfolge selber. Das Parlament hat da auch nichts zu sagen, aber der Nachfolger übernimmt die Regierungsgeschäfte erst wenn er auf die Verfassung schwört oder so.

  10. #115
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Dann streichen wir den dritten Artikel und gut ist?
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  11. #116
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Ganz kurze Frage: Ein CiP wird's hoffentlich aber nicht geben?

  12. #117
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Nein, ist nicht vorgesehen.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  13. #118
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Dann streichen wir den dritten Artikel und gut ist?
    Komme grad nicht ganz mit was von dem Belgiending jetzt in die Verfassung reinkommen würde und was nicht. Das da Zeug durchgestrichen ist, hilft beim Kopieren des Textes auch nicht wirklich.

  14. #119
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Von der flämischen Verfassung kommt nur genau das rein, was ich zitiert habe, also allein der Teil über Erbfolge und Eid.

    Hier noch ohne die durchgestrichenen Zeilen.

    Die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten geht durch Erbfolge in gerader Linie über auf die leibliche und legitime Nachkommenschaft Alois II. Josef Maria Johannes Baptista von und zu Liechtenstein, und zwar nach dem Recht der Erstgeburt.

    In Ermangelung einer Nachkommenschaft Alois II. Josef Maria Johannes Baptista von und zu Liechtenstein kann der Fürst seinen Nachfolger ernennen.

    Die Person des Fürsten ist unverletzlich; seine Minister sind verantwortlich.

    Beim Tod des Fürsten tritt der Landtag ohne Einberufung spätestens am zehnten Tag nach seinem Tod zusammen. Wenn der Landtag vorher aufgelöst worden ist und im Auflösungsbeschluß die Einberufung für einen späteren Zeitpunkt als diesen zehnten Tag erfolgt ist, nimmt der alte Landtag ihre Funktionen wieder auf bis zum Zusammentritt derer, die sie ersetzen sollen.

    Ab dem Tod des Fürsten bis zur Eidesleistung des Thronfolgers oder des Regenten wird die verfassungsmäßige Gewalt des Fürsten im Namen des liechtensteinischen Volkes von den im Rat versammelten Ministern und unter ihrer Verantwortung ausgeübt.

    Der Fürst ist mit vollendetem achtzehnten Lebensjahr volljährig.

    Der Fürst besteigt erst den Thron, nachdem er vor dem Landtag feierlich folgenden Eid geleistet hat: "Ich schwöre, die Verfassung und die Gesetze des liechtensteinischen Volkes zu beachten, die Unabhängigkeit des Landes zu erhalten und die Unversehrtheit des Staatsgebietes zu wahren."

    Wenn beim Tod des Fürsten sein Nachfolger minderjährig ist, vereinigen sich der Landtag zu einer einzigen Versammlung, um für die Regentschaft und die Vormundschaft zu sorgen.

    Die Regentschaft darf nur einer einzelnen Person übertragen werden.

    Der Regent nimmt seine Funktionen erst auf, nachdem er den in Artikel 91 vorgeschriebenen Eid geleistet hat.
    Geändert von Azrael (31. Dezember 2014 um 17:53 Uhr)
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  15. #120
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Das hieße also, es würde so übernommen werden, wobei die beiden Ansätze rausfallen:

    Wenn kein Nachfolger ernannt worden ist, wird der Thron vakant.

    Der König Fürst darf nur mit der Zustimmung der beiden Kammern des Landtages gleichzeitig Oberhaupt eines anderen Staates sein.
    (Sare hat gemeint das kommt raus, und ich hab immer noch das Zeil Krakau zu bekommen )

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