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Thema: [DB/Spore] Bauausschuss der Russischen Gesandtschaften

  1. #136
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Was Sari sagt stimmt aber nicht. Wir hatten ja in MG ausgemacht, dass die Schlußakte als "Koalition der Willigen" umgesetzt wird ohne Bundesversammlung. Sie gilt dann dort, wo sie nicht unterzeichnet wurde, auch nicht, jedoch müssen die Fürsten, die sich gegen die Schlußakte entscheiden, damit rechnen, dass sie erst dann was von P/Ö bekommen, wenn sie die Schlußakte unterzeichnen und umsetzen (steht so auch in MG), das heißt halt insbesondere dass man denen nicht hilft bei Aufständen und BuExen ablehnt. Dennoch zu helfen bräuchte dann schon massive Rücknahme von Reformen (nebst natürlich Unterzeichnung der Schlußakte), denn Aufstände werden ja durch Unsinn wie Presse- und Versammlungsfreiheit und A-Verfassungen begünstigt. Die Fürsten, die die Schlußakte nicht unterzeichnen, müssen halt wissen, dass wenn es nicht tun, sie im Falle von Aufständen massiv an Eigenständigkeit gegenüber den anderen Fürsten verlieren.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  2. #137
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Dann sind das aus Sicht Österreichs innerrussische Differenzen. Wobei Sare eben gerade Recht hat....
    Und die Schlussakte als Koalition der Willigen macht aus der Schlussakte eben nichts verbindliches. Und du kennst die Fürsten im DB. Auf diesem Weg wird das nichts. Und Russlands Steigbügelhalter spiele ich nicht. Vor allem, wenn die Achse PR-R besteht und man in Österreich da nur den willigen Vollstrecker sieht.
    Ich weiß ja nicht, wie weit du manches hier verfolgst. Aber so wird das nichts werden.

    Im Moment warte ich trotz allem auf einen Entwurf aus Russland zur Schlussakte über den man dann reden kann
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  3. #138
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Das mag daran liegen, das in MG nen Haufen Leute was vereinbart haben, das rechtlich gesehen totaler Mumpitz ist. Genauso wie Dons Erklärung, die Hannover sei für ihn jetzt aktiv.Emoticon: kaffee Ist ja auch net schlimm, Recht ist bestenfalls verwirrend, sonst hätten wir ja keine Anwälte und immer noch den Dorfschulzen als Richter. Die Originalschlussakte bezog sich in vielen Fällen auf die BV, die aber rein rechtlich gesehen gar nicht diese Kompetenzen hat, solange wie die Schlussakte nicht als Bundesgesetz übernommen wird. Das wäre so als würdest du in Hamburg für Mord hingerichtet werden, obwohl die BRD Todesstrafe abgeschafft hat (glaub Hamburg wars, das noch nen Paragraph hatte, der die Todesstrafe erlaubte). Oder du vor der Erlaubnis das es geht, nicht nach den Prinzipien des HGB bilanzierst, sondern nach nem anderen Bilanzrecht oder der Bundestag nach der Geschäftsordnung der Länderparlamente arbeiten würde, allen auf einmal. Wenn wir mal von absehen, das wir dann eh vor jeder Entscheidung die Debatte hätten "Ne die Schlussakte gilt net bei uns," was das Ganze unnötig verzögert.

    Was ich vorschlage ist um das Ganze zu umgehen ist, das man halt vor die Schlussaktenerklärung oder dahinter was schreibt Richtung von "Die Unterzeichner verpflichten sich vor der Umsetzung als Bundesgesetz schon dazu folgendes zu tun: Monarchisches Prinzip, Intervention bei anderen Unterzeichnern im Fall von Unruhen, nicht aus dem Bund auszutreten etc." Nur halt in schön.

    Und das Schöne an der Sache ist, die Erklärung wäre dann ein gültiger Vertrag, zwischen Bundesgliedern, der Teil ist dann vor dem Bundesgericht auch einklagbar, ebenso wie die Verpflichtung der Umsetzung als Bundesrecht, sobald alle dabei sind. Das heisst, sobald einer vom monarchischen Prinzip abweicht, der unterzeichnet hat, kriegt er auch vom Gericht eins auffen Deckel.

    Man muss ja nicht gegen das Gesetz arbeiten, wenn man es auch für sich arbeiten lassen kann. Und effektiv ändert das gar nix. Die Teile, die Bundesorgane involvieren kann man schlecht schon vorher umsetzen und die Teile, die man umsetzen kann, sind halt vertragliche Verpflichtungen, das kommt aufs selbe raus, wie Koalition der Aktenwilligen, nur mit weniger offenen Fragen und ohne das Bundesgericht für die Zeitdauer auszuschalten.
    Geändert von Sarellion (26. September 2014 um 22:22 Uhr)
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  4. #139
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Das Bundesgericht wird man über kurz oder lang eh mal kippen müssen .

    Und ich seh nicht wo das Problem sein soll, die Bestimmungen umzusetzen, eben halt nur unter den Unterzeichnern, also fast wie bei nem "zweiten Bund". Genau das ist ja der Sinn der Sache, wenn man nicht die Akte insgesamt auch ohne alle Bundesglieder umsetzt kann man sie sich auch sparen, weil irgendwelche Deppen da immer blocken werden. Müssen wir halt dazu schreiben, dass bei Kollisionen die gültigen Bundesbestimmungen Vorrang haben und die Akte nur dort gilt, wo sie darüber hinaus geht. Und volle Gültigkeit erst hat, wenn alle unterschrieben haben. Das ist sinnvoller als zu sagen "nur A, B, und C gelten, der Rest nicht", das würde ja nichts bringen.
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    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  5. #140
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Das ist mehr oder weniger dasselbe nur unspezifischer.
    Geändert von Sarellion (27. September 2014 um 00:26 Uhr)
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