Die Bundesgesetze machen da einen Unterschied:
Die Geschäftsordnung des Bundes: Der Vorsitzende der Bundesversammlung
3. Allein der Vorsitzende der Bundesversammlung oder sein Stellvertreter beginnt und beendet Abstimmungen der Bundesversammlung.
4. Anträge aller Art die zur Abstimmung gebracht werden sollen sind dem Vorsitzenden der Bundesversammlung schriftlich im Diskussionssaal oder per Brief vorzulegen.
Die Geschäftsordnung des Bundes: Anträge
4. Wird das Ende einer Diskussion zu einem Antrag festgestellt, so ist innerhalb einer Woche zur Abstimmung überzugehen, sofern dem Vorsitzenden der Bundesvorsammlung etwas vorliegt, das der Abstimmung bedarf.(wo ist eigentlich b)?)2) Eine Bundesexekution kann gegen ein oder mehrere Bundesglieder verhängt werden:
a) bei Aufständen und Revolutionen im Lande des betreffenden Bundesglied, wenn es um Hilfe bittet oder ersichtlich ist, dass es Ihm ohne Hilfe nicht möglich ist die Ordnung wiederherzustellen.
c) bei Bruch eines Bundesgesetz, wenn betreffendes Bundesglied der Aufforderung zur Behebung des Missstandes innerhalb eines Ultimatums nicht nachgekommen ist.
Das würde ich bei dir nicht unbedingt stichhaltig nennen.Die Geschäftsordnung des Bundes: Anträge
2. Ein Antrag zur Bundesexekution hat eine stichhaltige Begründung und einen Handlungsvorschlag zu beinhalten.