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Thema: [DB] Bundesgerichtshof: Verhandlungssaal 3 - keine SItzung

  1. #46
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Tja, mir ist auch schon aufgefallen, das die Unterzeichner anscheinend relativ wenig Interesse haben, die Sache zu verteidigen, neben der Tatsache, das sie anscheinend das Dokument nicht kennen, sondern die unvolständige Zusammenfasung.
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  2. #47
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Estimated Time for the Urteil?

  3. #48
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Wenn Az dazu kommt.
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  4. #49
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Bist du nicht der Oberrichter? Emoticon: psyduck

  5. #50
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ich bin der der die Verhandlung leitet, die Argumente zusammenstellt und seine Meinung dazu gibt. Wie dann die 5 Rchter entscheiden obliegt Az. Wen dumeinst, ich fäll die Urteile, liegste da falsch. Die SL Helfer werfen alle ihre meinung in dne Topf und Az zaubert was draus.
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  6. #51
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Wäre dann doch recht hilfreich, wenn Preußen/Braunschweig sich hier äußern .

    Aber Sari/Gevatter was meint ihr zu meinem Post? Ganz generell denke ich nicht, dass das Gericht was gegen ein Gesetz machen kann, bei dem die Umsetzbarkeit sowieso zweifelhaft ist und keine konkreten Fälle bekannt sind, wo aufgrund des Gesetzes gegen die Bundesakte verstoßen worden wäre.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  7. #52
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Ich habe es schon mehrfach gesagt: Der Erlass der Schlussakte an sich ist schon aktenwidrig und daher durch das Gericht kippbar. Wie oft man zusätzlich die Akte bricht,d.h wie viele Artikel man umsetzt,ist da irrelevant.

  8. #53
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Also, wir haben nen veröffentlichten Vertrag, der gegen keine Ahnung wie oft gegen die Akte verstösst. Da ansonsten kein Schaden angerichtet wurde und es die Vertragsteilnehmer anscheinend auch net weiter interessiert, kann man das Ding einfach so kassieren und damit ists erledigt.
    Wer schreibt nen Vertrag der nicht umsetzbar ist. Würd er versucht umzusetzen, haste nen Aktenbruch, durch Rausgabe des Vertrags haste nen Aktenbruch, durch Umsetzen in nationales Recht haste nen Haufen ratloser Beamter, die nicht wissen wie sie das umsetzen sollen... oh und nen Aktenbruch.
    Das ist doch irgendwie abstrus, Spieler die nen Vertrag raushauen, von dem sie nicht wissen was drin ist, ne Person die sich vehement dafür ins Zeug legt, obwohl sie nichts damit zu tun hat und wenn ichs mal so sagen darf ne hanebüchene Argumentation, weshalb man den Vertrag doch durchlassen sollte, nämlich der Vertrag ist eh wirkungslos und das Gericht kann nichts gegen ein Gesetz machen, da es nicht umsetzbar ist.Emoticon: narr Sry aber will wirklich einer der Beklagten argumentieren, das man den Vertrag durchlassen sollte, weil er nichts bedeutet, da man den Wisch net durchgelesen hat, aber naja ok, die 65 Artikel hat man mal so rausgehauen, auch wenn sie aktenwidrig wären, wenn sie umsetzbar wären. Und deswegen wärs voll ok, wenn der Vertrag rechtskräftig würde, weil er rechtswidrig ist.

    Brauch mer uns net weiter drüber zu unterhalten. Das Ding kann zu.
    Geändert von Sarellion (16. Mai 2014 um 23:14 Uhr)
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  9. #54
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Du liest nichtmal die Schlußakte ganz und bringst keine Einzelheiten, was denn überhaupt gegen die Bundesakte verstoßen würde und von Preußen/Braunschweig auch umsetzbar wäre. Wenn da irgendwas über den engeren Rat drinsteht ist das doch völlig wurscht, denn den gibts eh nicht mehr. Oder die Mehrheiten in der Bundesversammlung, die kann Preußen auch nicht alleine bestimmen.

    Ganz davon abgesehen reagierst du nichtmal auf meine Ausführungen dazu, dass in der Schlußakte mehrfach ausdrücklich die Treue zur Bundesakte verankert ist, und noch mehr davon:
    Zitat Zitat von Der Falke Beitrag anzeigen
    Ich hab die Schlußakte jetzt jedenfalls mal komplett durchgelesen. Da steht nirgendwo, dass sie die Bundesakte ersetzen will, sondern stellt sogar an einigen Stellen die Treue zur und Wichtigkeit der Bundesakte fest.
    Zudem steht da ausdrücklich drin, dass die Bundesversammlung die Bundesverfassung und Bundesgesetze beschließen muss, womit sie sich quasi schon selbst ausschaltet, weil sie nicht von der Bundesversammlung beschlossen wurde, laut ihr selbst das aber muss. Es gibt auch mehrere Artikel, die besagen, dass nationale Gesetzgebung nicht gegen Bundesrecht verstoßen darf, bzw. dann das nationale Recht eben nicht gilt.

    Von daher sehe ich da eh keinen Handlungsbedarf durch das Gericht, zumal da jede Menge Dinge drinstehen, die die Bundesversammlung oder der engere Rat (den es gar nicht mehr gibt), beschließen müssen, was obsolet ist, da Preußen und Braunschweig alleine nicht die Bundesversammlung abhalten können. Insgesamt muss man daher die Schlußakte dementsprechend beurteilen, dass sie aus ihrem eigenen Inhalt heraus in vielen Punkten ohnehin nicht von Preußen und Braunschweig alleine umgesetzt werden kann und diese Punkte daher als reine Willenserklärungen zu verstehen sind, die in Kraft treten, wenn die Bundesversammlung und alle Bundesglieder die Schlußakte ratifiziert werden (Preußen hat dazu ja eingeladen).

    Ich kann nirgendwo sehen, dass Preußen und Braunschweig mit der Schlußakte anderen Bundesgliedern etwas aufzwingen wollen oder selbst gegen Bundesrecht verstoßen wollen.
    Deine Argumentation ist absurd, einen Bundesaktenbruch nur aus Verabschiedung einzelner Teile (ohne dabei die anderen zu berücksichtigen) einer anderen Akte abzuleiten, die so zum einen gar nicht umsetzbar wäre, dann teilweise sich selbst widerspricht und zudem nirgendwo für sich in Anspruch nimmt gegen die Bundesakte verstoßen zu wollen, ja sogar die Gültigkeit erst bei Ratifikation durch alle Bundesglieder vorsieht, entbehrt jeglicher Grundlage.

    Brauch mer uns net weiter drüber zu unterhalten. Das Ding kann zu.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  10. #55
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Simato hat das Ding einseitig für Preußen für gültig erklärt.

    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Auf Grund der zahlreichen Probleme, die den Bund seit seiner Gründung plagen und ihn letztlich von innen zerfressen und lähmen, deren Gründe Wir in der unzureichenden Bundesakte sehen, erklären Wir hiermit folgende Schlussakte

    für das gesamte Gebiet des Königreich Preußens für gültig.
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  11. #56
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Mag es die SL später von mir aus löschen, nur per PN an jemanden schicken, damits dann dort untergeht mag ich auch nicht:

    Es bekommt so langsam einen mehr als faden Beigeschmack, wenn hier der Falke, welcher eigentlich den [weisungsgebundenen] Botschafter von Russland spielt derart vehement Preußens Interessen verteidigt, während Simato selbst hierzu praktisch keine Stellung nimmt. Mein Problem ist dabei weit weniger Simato, weil ich tatsächlich verstehen kann, dass einem dieser ganze "juristische Zirkus" irgendwann einmal auf den Wecker gehen kann und Simato gleich an mehreren Fronten zu kämpfen hat.

    Aber wenn ich mir dann noch einige Aussagen dazu nehme, die der Falke mir gegenüber geäußert hat, dann sehe ich hier einfach eine ganz klare Befangenheit bei Falke. Was schädlich und schade ist. Auch die Art und Weise, wie das jetzt hier zum Beispiel in Falkes letztem Post geschieht finde ich irritierend: "Brauch mer uns net weiter drüber zu unterhalten. Das Ding kann zu." Wer sagt das? Falke, du wurdest von PR soweit ich es sehen kann nicht zu dessen rechtlichem Vertreter vor Gericht berufen und wenn du es wärst würde ich dir in diesem Fall dazu raten dich für einen Job zu entscheiden. Also entweder mit Simato zusammen PR oder Botschafter von R. Dass du mal anderer Meinung bist wie Sarellion oder Azrael oder... das ist ok. Nur ist es bei dir inzwischen praktisch immer pro PR.

    Mir wäre das auch egal. Man kann sich ja gerne mit einem Land identifizieren und da mitfiebern und mitspielen. Nur wenn du gleichzeitig den Botschafter spielst und man sich dann noch einige deiner Aussagen durchliest solltest du eben doch überlegen, ob das noch so ok geht.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  12. #57
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Ich äußere mich hier nicht weiter dazu, weil Falke meine Position bereits wunderbar vertritt
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  13. #58
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Ich äußere mich hier nicht weiter dazu, weil Falke meine Position bereits wunderbar vertritt
    Vielleicht sollte dann ja Falke Preußen übernehmen
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  14. #59
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Heul woanders rum
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  15. #60
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Also eigentlich wars mal so gedacht, das sich Falke als Richter äußert, das kann er nahc der Vorstellung eigentlich vergessen.

    Das Gericht freut sich ja, das Kaiser und König miteinander zumindest mal reden, aber ehm wir würden es begrüßen, wenn sie sich dazu einen geeigneten Rahmen suchen würden.

    Und BJ ich hab schon mal angemerkt das die Saalordnung auch fürn Kaiser gilt und ich hab grad deinen Etat hier vor mir liegen. Ich kann also die Strafgelder fürs Gericht gleich abziehen.
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