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Thema: [DB] Bundesgerichtshof: Verhandlungssaal 3 - keine SItzung

  1. #16
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Das weiß ich doch nicht In meiner Zusammenfassung stand da nicht besonders viel zu
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  2. #17
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Hmm,hast du die denn noch? Ich sehe ehrlich gesagt nicht viel was man da als Einzelstaat ohne Bundesbeschluss verwerten könnte,aber wie gesagt,ich hab das Ding ja auch eher überflogen

  3. #18
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Mal nen Vorschlag zur Güte. Vllt stellt Simato das Ding ins Palais oder sagt einfach: "Leut der Bund muss reformiert werden, wir brauchen so was wie die Wiener Schlussakte, wer ist dabei? Ich weiß, Konsens ist hart zu finden im Bundestag, aber das Reformen nötig sind, merkt glaub jeder.

    Und das mit dem Verfahren lassen wir dann?
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  4. #19
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Den Urheber schütze ich mal

    • Das monarchistische Prinzip wird im Bund, ausser für die drei Stadtstaaten, zur verbindlichen Regierungsform erklärt. Keine weiteren Republiken auf deutschem Boden.
    • Die Bundesmitglieder können bei Aufständen anderen Staaten zur Hilfe eilen, auch ohne dass sie dazu explizit aufgefordert wurden, wenn die betreffende Regierung ausser Stande ist besagte Hilfe anzurufen. Damit gibt sich der Bund sehr weitreichende Kompetenzen zur Niederschlagung von Aufständen. Weil eine Regierung und ihr Monarch können 'verhindert' sein weil sie der Mob in der Residenz festgesetzt hat, aber auch weil die revolutionären Elemente so weit die Kontrolle an sich gerissen haben, dass die Regierung nicht mehr handeln kann oder sich das nicht mehr traut. Gewissermassen eine Situation wie bei der französischen Intervention in Spanien, wo sich der König zwar nicht im eigentlichen Sinne in der Gewalt des Trienio Liberal befand, aber nicht mehr frei regieren und das Ausland um Hilfe bitten konnte.
    • Der Bund ist unauflöslich, kein Austrittsrecht.
    • Es wird festgestellt, dass die in der Akte erwähnte 'landständische Versammlung' mit einer C-Verfassung hinreichend erfüllt ist. Niemand kann daraus die Pflicht zu einer B- oder A-Verfassung ableiten.
    • Wenn ein deutsches Land durch Erbschaft an einen weiteren deutschen Monarchen fällt, erbt dieser nicht auch automatisch die Stimmen des Landes. Die neue Stimmenzahl muss durch den Bundestag festgelegt werden.
    • Der Bund ist ausdrücklich als defensives Bündnis organisiert.
    • Wenn der Bundestag mit 2/3-Mehrheit einen Bundeskrieg beschliesst, muss sich jeder Mitgliedsstaat daran beteiligen, Neutralität oder auch nur Abwarten ist rechtswidrig.
    • Die Bündnispflicht erstreckt sich nicht automatisch auch auf Kriege, die ein ausländischer Staat mit Besitzungen im Bund führt, also Dänemark, Grossbritannien und die Niederlande. Allerdings nur so lange, wie von besagtem Staat die Bundesterritorien nicht betroffen sind.
    • Bundesrecht überwiegt in jedem Fall Landesrecht, letzteres darf die Staaten nicht daran hindern ihre in der Bundesakte definierten Pflichten zu erfüllen.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
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  5. #20
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Also,steht im natürlich frei ein reformverfahren zu starten und das als Vorschlag zu bringen,das Recht will ich ihm gar nicht nehmen. Die Nachricht im Palais wiederrufen und sagen dass es selbstverständlich nicht in Preußen gilt muss aber halt trotzdem sein,sonst sind die Probleme nicht gelöst

  6. #21
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    1) haben wir nicht 4 Stadtstaaten?

    2) Hmm,pi mal daumen die Hälfte der zusammengefassten Punkte sind als "alleinige Einführung" aktenwidrig,weniger als ich dachte,aber ich fürchte hauptsächlich die Punkte die dir wichtig sein dürften

  7. #22
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Hm jo, hat der Urheber auch bedacht das es halt ne Bundesverfassung ist, die irgendwie einseitig so ohne Bund net so richtig funzt. Da sind halt Verfahrensrichtlinien für den Bundestag drin zum Beispiel oder richtlinien für ne temporäre Schiedsinstanz. Ich denk mal fürs meiste in der Zusammenfassung könntest sogar Einstimmigkeit finden. Beim Rest muss man sagen, wenn ihr die Rosinen wollt, müsst ihr auch den Rest nehmen. Bzw wenn der Bund funzen soll, muss halt jeder Zugeständnisse machen. Müsst ihr halt sehen. Und ich nehm an, für paar Sache wollen paar Leute auch das ein oder andere Zugeständnis.
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  8. #23
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ok. Also es gibt zwei Leute, die das Ding unterschrieben haben und die kennen nur die Zusammenfassung. Mit dem Urheber hatte ich auch das ein oder andere Wort gewechselt und die Position "Dann sind halt die Teile ungültig, die nicht funktioneren, der Rest aber schon," teile ich nicht, neben der Tatsache das es bei einigen Artikeln schon verschiedene Interpretationen gibt.

    Was eigentlich heisst, das wir den Vertrag dann noch jahrelang verhandeln können Artikel für Artikel.
    Und richtig Zuspruch hat er ja auch nicht gefunden.

    Ich stimme zu, das der Bund paar Reformen brauchen könnte und nen detaillierteres Gesetzeswerk scheint angesichts des Regelungsbedarfs dringend nötig zu sein.

    Deswegen mein Vorschlag. Wir haken das hier ab, der Vertrag wird zurückgezogen, die gerichtskosten werden 20/20/10 verteilt und die Leut, die den Vertrag haben wollen, können ja die Zusammenfassung nehmen und sie nochmal in schön schreiben, so das es auch übersichtlich ist und der nicht wegen "too long didn´t read" schon bei einigen abgelehnt wird. Außerdem wissen wir dann auch was drinsteht, statt die Worte und Intentionen von Leuten interpretieren zu müssen, die vor 100 Jahren und mehr den Löffel abgegeben haben.

    Ja, klingt so, als hab ich meine Meinung die ehm klar auf Seiten des Klägers zu sein scheint. Warum sollte Gevatter also zustimmen? Also ich fäll nicht das letztendliche Urteil, das tut Azrael. Der hat weiß Gott mehr als genug zu tun. Also wird irgendwann ein Urteil kommen, wies ausfällt, weiß ich nicht.

    Insofern kann das noch ein Weilchen dauern, wo das Ding im Limbo hängt. Kann man auch anders regeln. Setzt euch zusammen, von mir aus Gevatter auch gern dazu, das müsst ihr wissen, (er hat ja mehr Interesse an so was, fänd ich persönlich gar net verkehrt) und startet nen zweiten Versuch. Der Erste ist ja schon aufgrund der niedrigen Resonanz nicht so gut gelaufen. Das wir aber eigentlich was am Bund reformieren müssen sollte allen klar sein. Ich vergleichs ganz gern mit nem Boot in dem alle sitzen.
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  9. #24
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Die Saalordnung gilt auch für den Kaiser auch wenn wir den Zwischenruf eigentlich recht zutreffend finden.
    Der Verhandlungssaal Leo gegen Alle ist übrigens zur Tür raus, rechts den Gang runter bis zur Tür mit der Nummer 1.
    Geändert von Sarellion (15. Mai 2014 um 14:23 Uhr)
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  10. #25
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    Ich würde ja eher empfehlen, dass die Fürsten von Braunschweig und Preußen halt hier zusichern, dass sie die Teile der Schlußakte, die gegen die Bundesakte verstoßen, nicht umsetzen, solange nicht alle Bundesmitglieder die Schlußakte unterschrieben haben. Dadurch werden diese Punkte zu reinen Willenserklärungen, also bspw: Wir sind dagegen, dass Leute aus dem Bund austreten dürfen.

    Da hauen wir dann noch das Siegel des Gerichts drauf dass das die gütliche Einigung ist und die Sache ist erledigt (Gerichtskosten wie von Sari vorgeschlagen 20/10/10).

    Falls Preußen/Braunschweig gegen diese Einigung verstoßen, könnte Holstein einfach nochmal klagen und dann kann das Gericht sie entsprechend durchsetzen.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  11. #26
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Na dann wart ich mal drauf, das die Herrschaften die Artikel fein säuberlich sortieren nach Absichtserklärung und was umgesetzt wird, weil ich mach das nämlich net. Und jupp darauf würds rauslaufen, wenns so rausgeht, denn dann kommt gleich die nächste Klage.
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  12. #27
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    So wie ich das gesehen habe, haben Preußen und Braunschweig bisher noch keine Bundesaktenwidrigen Bestimmungen umgesetzt. Ich würde ihnen nicht unterstellen, dass sie die Bundesakte brechen wollen.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  13. #28
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    Sie müssen ja nix umsetzen,das in Kraft setzen von solchen Gesetzen in Bundesgebiet( "nur Preußen" ist halt auch Bundesgebiet") ohne das Plenum ist schon aktenwidrig

  14. #29
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Und was genau soll da aktenwidrig sein? Preußen kann nicht alleine abstimmen oder sowas.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

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  15. #30
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Ich hab da so das Bild von nem Haufen preußischer Juristen im Staatsdienst vor Augen, die völlig ratlos sind, wie der Vertrag überhaupt in nationales Recht umgesetzt werden soll.
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