Wir,der Großherzog von Holstein,verklagen hiermit die Fürsten von Preußen und Braunschweig aufgrund der Einführung ihrer "Schlussakte". Eine solche kann nur durch den Bund eingeführt werden,die genannten Fürsten umgehen damit die Gesetzgebungskompetenz des Plenums(also auch meiner),zu der sie sich vertraglich zugesichert haben sie zu achten,womit ein Akten-sowie Vertragsbruch vorliegt. Die ganze Schlussakte an sich ist Aktenwidrig,folgende Artikel möchten wir aber gesondert hervorheben:
Präambel: Preußen schreibt,die souveränen Fürsten und freien Städten "Deutschlands" seien zusammengekommen und hätten diese akte beschlossen,obwohl es ganz alleine von ihm gemacht wurde. Dies ist eine Anmaßung sondergleichen.
Art.5: Nirgends in der Akte steht dass ein Austritt nicht möglich ist. Höchstens der Bundestag,nicht aber preußen kann das bestimmen.
Art.7: In der Akte steht nirgens eine Einschränkung an wen man Bundesgebiet abtreten darf,Preußen kann dies nicht alleine ändern.
Art.10+11+12: Engerer Rat? Preußen kann keine Bundesinstitutionen schaffen.
Art.10 ff.: Wie viele stimmen welche Beschlüsse brauchen liegt nicht im Ermessen Preußens.
Wahrscheinlich sind noch viele weitere besonders erwähnenswert,aber die Sprache tu ich mir nicht mehr an.
Dass diese Schlussakte nur in Preußen gelten soll ist keine Entschärfung dieser problematik,da unmöglich. Wie soll eine Bundesinstitution nur in Preußen existieren? Wie soll in Preußen ein anderes Stimmenquorum für Bundesbeschlüsse als im Restbund gelten? Wie kann Preußenverhindern dass man Bundesgebiet an Nichtbundesglieber abtritt,wenn dazu nix in der anerkannten akte steht?
Das Strafmaß hat das Gericht zu entscheiden und sich dabei wohl nach der Bundesakte als zugrunde liegendes Vertragswerk zu richten. Als absolutes Minimum sehen wir die Rücknahme der "Schlussakte" an,wirtschaftliche/militärische Saktionen oder ein Rauswurf aus dem Bund wegen eines derartig massiven Verstoßes ist natürlich ebenfalls möglich