Wir haben als grundlage des Kompromisses festgelegt,dass die Bundesakte sich zum Austritt nicht oder nicht klar äußert.
Dies bedeutet,dass wir ein Bundesgesetz festlegen müssen,welche das regelt.
Nun gibt es 2 Möglichkeiten:
1) " Man darf nicht austreten",ja braucht 2/3 der Stimmen,nein 1/3
oder
2)" man darf austreten",ja braucht 2/3 der Stimmen,nein 1/3.
Möglichkeit 1 schränkt die Souveränität stärker 1 als 2. Aus unserer Sicht sollte die Alternative mit der stärkeren Einschränkung auch die sein,die mehr Fürstenstimmen braucht um durchgesetzt zu werden. Also müsste 1 zur Abstimmung gebracht werden.