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Thema: [DB] Schweizer Staatsarchiv

  1. #106
    Registrierter Benutzer Avatar von Roenkoenig
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  2. #107
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Wenn Azrael das soweit absegnet, können wir es in den Vertragsfaden stellen. Az hat nur grad mit der Auswertung zu tun.
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  3. #108
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Wenn Azrael das soweit absegnet, können wir es in den Vertragsfaden stellen. Az hat nur grad mit der Auswertung zu tun.
    Na zuerst müssten wir mal feststellen, welche Kantone überhaupt unterschreiben. Müsste ich wohl 'entscheiden' (das heisst zum Teil auch auswürfeln), weil Ox noch mehr mit der Auswertung eingespannt ist als ich.

    Das haben viele gemacht und dann haben sehr viele auch verloren. Sonst hätten wir wohl kaum die katholische Kirche mit dem Tridentium wies heut ist. Vatikan 1 hätte dem Papst nicht das Jurisdiktionsprimat gegeben und die Abspalter sind die Altkatholiken. Die sind lachhaft winzig. Und ich will dazu die selben Mittel benutzen wie die Badener. Für die hats ja auch geklappt, das die Schweiz was einzigartiges ist.

    Jo ich weiß das ich auch verlieren kann. Fechten mers aus oder säbelt der Kanton kräftig mit ab? Der jetzige Bischof kann ja bleiben, aber die nächste wäre Wahl nach neuen Recht. Wenn der Kanton mitmacht, geht das relativ simpel, weil das Backup fehlt. Also wenn es möglich ist, das die da in Richtung Baden schrauben können, gehts sicher auch andersrum.
    Du stellst dir das meiner Meinung nach noch immer zu simpel vor. Diese Bistümer haben sich diese Rechte ja vermutlich auch in irgendeiner Form verbriefen lassen und wenn die Domkapitel sich weigern, musst du das gegen deine eigenen Leute vor Ort und das Kirchenrecht durchsetzen. Das kann gelingen, wenn die jeweiligen Kantonsregierungen in der Frage auf deiner Seite sind. Aber es besteht auch die Gefahr, dass die Domkapitel und Bischöfe selbst in den Kantonen, die wir als sichere Bank gelistet haben, dann Stimmung gegen das Konkordat machen. Frei nach dem Motto "besser der Status quo als dieses Konkordat, das uns unsere Vorrechte nimmt".

    St.Gallen ist derzeit apostolische Administratur. Das ist ein Admin, kein Bischof oder vertu ich mich grad.
    Aktuell 1835 ist Chur-St. Gallen ein etwas seltsames Doppelbistum. Der Bischof von Chur wird vom dortigen Domkapitel gewählt und ist damit in Personalunion auch der Bischof von St. Gallen, das dortige Domkapitel darf nur bestätigen, was die Churer beschlossen haben. Apostolische Administratur wurde es ab 1836 wegen des aktuell andauernden Streits um den Bischof von Chur. Das Churer Domkapitel hat die Sache irgendwie verschlafen oder zu lange keinen Nachfolger gewählt (weshalb konnte ich nicht in Erfahrung bringen) und der Papst hat kurzerhand einen Bischof eingesetzt und damit das Wahlrecht eben ignoriert. Mit der Folge, dass das Churer Domkapitel ihm jetzt latent feindselig gegenübersteht (aber ihn zumindest noch akzeptiert) und das St. Galler Domkapitel ihn aktiv bekämpft. Was so weit geht, dass es den St. Galler Pfarrern kurzerhand den Umgang mit dem Bischof verboten hat. Wegen der verfahrenen Lage - keine der drei beteiligten Parteien war bereit nachzugeben und das Damoklesschwert der Badener Artikel hing allen über dem Haupte - wurde historisch das Doppelbistum aufgelöst und einstweilen ein Apostolisches Vikariat eingerichtet.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  4. #109
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Das Kirchenrecht sieht den Wahlmodus gar nicht vor. Wenn der Papst mal so nen Bistum aufhebt, ist das nach Kirchenrecht ja auch durchaus legitim.

    Also die haben eigentlich nur ein Privileg.

    Nebenbei Lausanne hat kein Domkapitel. Der Rest braucht zumindest die Bestätigung vom Papst.
    Ok, wo steht der Rest und was wollen die.
    Und kann man da eine Vorabmeinung bekommen, bevors ans unterzeichnen geht oder wird das eine große Überraschung. Ich kann ja meine dazu geben. Wenn selbst die Kantone, die ansonsten alles unterzeichnen würden, ablehnen und die schwankenden Kantone es nicht unterzeichnen würden, sieht der Papst auch keinen großen Sinn drin zu unterschreiben.
    Geändert von Sarellion (24. Februar 2014 um 02:46 Uhr)
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  5. #110
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Jetzt schließen schon KIs Verträge miteinander und Sarellion klaut dem armen Nuntius in der Schweiz die Arbeit .
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  6. #111
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Der böse Sarellion macht die Arbeit des Papstes für nen Nuntiustitel. Ich wurd ja auch schon angesprochen wegen Spanien von der SL. Bzw. wurde JD angesprochen. Ich kann auch gern drauf verzichten. Und richtige Kis sind wir ja net.
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  7. #112
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Also wenn das so ist, will ich aber offiziell Zar werden ohne SL-Vorbehalt .

    Dann wird endlich mal richtig aufgeräumt, ich greife richtig durch Emoticon: schwaerm.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

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  8. #113
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    So, ich werf mal das deutsche Bischofswahlrecht in den Raum. Gut, es betrifft vorwiegend die Domkapitel, aber da die ohne Wahlen nicht leben können anscheind und dann Stunk bei den katholischen Kantonen machen, die dann nicht unterzeichen wollen...

    Also das funktioniert so. Es werden vor Ort Listen zusammengestellt, die dann anden Papst geschickt, der wählt drei aus und schickt die zurück. Die Jungs, also das Kapitel, dürfen dann wählen, wenn sie haben wollen.

    Würde das funktionieren? Die Kommentare vom Kanton kann man ja trotzdem schicken. Ich glaub das System ist so das der Nuntius (eigtl der der Schweiz aber ich bin ja Nuntius für beides in Personalunion) zu den Kandidaten regelmäßig Infos einholt. Das kann der auch bei besonders lebensweisen, prominenten* oder frommen Laien. Die Kantonsbehörde ist da sicher ein Ansprechpartner. Also sammelt der eure Kommentare ein und schickt die nach Rom.

    *Neinnicht das was heute so als Promi über den Bildschirm läuft.
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  9. #114
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    Ja können wir so übernehmen
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  10. #115
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    ok
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  11. #116
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und den Kantonen der Schweizer Eidgenossenschaft

    §1 Die unterzeichnenden Kantone erklären hiermit, das sie die "Badener Artikel" zurückweisen und ihre Annahme auf kantonaler und Bundesebene ablehnen werden.
    §2 Der unterzeichnende Kanton garantiert der Kirche den Schutz ihrer Güter vor staatlichem Zugriff, Enteignung, Säkularisierung.
    §2.1 Sofern Schäden an Hab und Gut der Kirche im Zuge der Umsetzung der Badener Artikel entstanden sind, wird die Kirche entschädigt. Priester, welche im Zuge des Vollzugs der Badener Artikel verhaftet wurden freigelassen, sofern ihnen keine anderen Vergehen zur Last gelegt werden. Bei den restlichen Priestern wird eine Kommission aus katholischen und Kantonsvertretern beraten, ob ein Verfahren nötig ist.
    §3 Die katholische Kirche erklärt sich bereit in den Territorien der Schweizer Eidgenossenschaft den Bund der Ehe zwischen Katholiken und Protestanten einzusegnen und anzuerkennen sofern die Ehepartner die Auflagen des De Connubio anerkennen. Diese Zusage bleibt auch bestehen, sollte eine spätere Regelung die Ehe zwischen Katholiken und Protestanten seitens der katholischen Kirche verbieten. Sollte die katholische Kirche zu einem späteren Zeitpunkt, die Beschränkungen der interkonfessionellen Ehe lockern, können die unterzeichnenden Kantone, welche die kirchlichen Auflagen, in ihrem Gesetzestext übernommen haben, diesen Schritt nachvollziehen.

    Organisation der Kirche
    §4 Die katholische Kirche wird innerhalb der Schweizer Eidgenossenschaft ein Bistum zum Erzbistum erheben. Der genaue Standort wird sich in einem der unterzeichnenden Kantone befinden und sich nach der Eignung der bisherigen Bistümer für diese Aufgabe orientieren
    §4.1 Die Kirche wird die Erhebung schnellstmöglich nach Abschluß des Vertrages vornehmen, spätestens aber nach zwei Jahren, sofern nicht äußere Umstände, die nicht der Kontrolle der katholischen Kirche unterliegen, dies verhindern.
    §5 Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reicht das Metropolitankapitel und die betreffenden Domkapitel dem Heiligen Stuhle eine Liste von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Liste benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof zu wählen hat.Sollte ein Bischofssitz neu zu vergeben sein, wird der jeweilige Kanton informiert und dieser kann, wenn er möchte, einen Kommentar zu jedem der Kandiaten abgeben und zur Begutachtung dem Heilgen Stuhl vorlegen.
    §6 Die Kirche verwaltet, mit Ausnahme der oben genannten Fälle ihre Angelegenheiten ohne Einmischung durch den Staat selbst und gemäß ihren kanonischen Gesetzen. Die Kirche ist frei bei der Besetzung ihrer Ämter.

    Ausbildung der Priester
    §7 Der Erzbischof und die Bischöfe von Basel,Chur, St.Gallen, Lausanne/Genf/Freiburg und Sitten sind berechtigt, in ihren Bistümern ein Seminar zur wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen zu besitzen. Der Unterricht an diesen Seminaren wird ebenso wie den kirchlichen Vorschriften dem schweizer theologischen Hochschulunterricht entsprechen. Die genannten Diözesanbischöfe werden dem zuständigen Kantonatsbeauftragten von den Statuten und dem Lehrplan der Seminare Kenntnis geben. Zu Lehrern an den Seminaren werden nur solche Geistliche berufen werden, die für die Lehrtätigkeit in dem zu vertretenden Fach eine den Anforderungen der entsprechenden wissenschaftlichen Hochschulen entsprechende Eignung haben.
    §7.1 Die katholische Kirche verpflichtet sich Priester, welche die Anforderungen nicht erfüllen eine entsprechende Weiterbildung zukommen zu lassen, sofern dies möglich und praktikabel ist. Die Diözesen und die entsprechenden Kantone werden dazu weiter beraten, wie dies umzusetzen ist.
    §7.2 Die katholische Kirche behält sich das Recht vor, Lehrkräfte und Studenten abzulehnen, welche offen mit den Thesen der Badener Artikel sympathisieren oder gar zu ihrer Entstehung beigetragen haben.

    Sonstiges
    §8. Klöster und Kirchen werden, sofern es ihnen möglich ist, die Zusammenarbeit mit den Kantonen im karitativen Bereich verstärken und koordinieren, sofern der unterzeichnende Kanton dies wünscht.
    §9. Falls der Kanton es wünscht, können die Klöster sich stärker im schulischen Bereich engagieren. Lehrer an geistlichen Schulen haben die entsprechenden Bildungsqualifikationen, welche der Kanton an das entsprechende Lehramt stellt, zu erfüllen.
    §10. Der Kirchenstaat und die Schweizer Eidgenossenschaft werden eine stärkere wirtschaftliche Zusammenarbeit anstreben.
    §11. Die Kirche wird die kirchlichen Feiertage prüfen und die Anzahl der arbeitsfreien Festtage reduzieren. Die Kantone sind angehalten Regelungen zu finden, das ihre Bürger an den oder anderen Tagen frei nehmen können, wenn sie dies wünschen.

    Anhang:
    zu §3 Der Vertragspunkt ist eine Zusage der Kirche, die unterzeichnenden reformierten Kantone sind nicht verpflichtet, entsprechende Regelungen in ihrer Gesetzgebung nachzuvollziehen. Die katholische Kirche behält sich das Recht vor, Mischehen, welche die Auflagen des Paragraphen verletzen nicht anzuerkennen.
    zu §5 Der Heilige Vater wird die Kommentare im Sinne der herzlichen Beziehungen zur Schweiz wohlwollend berücksichtigen und nach Möglichkeit entsprechen. Der Kanton wird im Sinne dieser herzlichen Beziehungen davon Abstand nehmen, Kommentare zu senden, um Kandidaten zu unterstützen, welche für den Heiligen Stuhl untragbar sind.
    zu §10 Zu diesem Zweck entsendet der Kirchenstaat eine Handelsdelegation in die Schweizer Eidgenossenschaft. Die Tagsatzung ist eingeladen eine Delegation nach Rom zu entsenden.
    Geändert von Sarellion (02. März 2014 um 17:24 Uhr)
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  12. #117
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Ich lege dann heute Abend die Haltung der einzelnen Kantone fest.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  13. #118
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Hatte Frankreich nun eigtl die Depesche geschickt?
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  14. #119
    Registrierter Benutzer Avatar von Roenkoenig
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    Zitat Zitat von Sarellion Beitrag anzeigen
    Hatte Frankreich nun eigtl die Depesche geschickt?
    Mir?
    Nein
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  15. #120
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    Außer Kirchenkram sonst nochwas am laufen? So richtig stabil scheint mir die Situation im Land ja nicht zu sein.
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