Genau so ist aktuell die Situation, deshalb hat der Sekretär des Bundes ja den Reformschritt vorgeschlagen.
Genau so ist aktuell die Situation, deshalb hat der Sekretär des Bundes ja den Reformschritt vorgeschlagen.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Und damit wir uns diese Art von öffentlichen Debakeln sparen können sagen wir dem Gericht, dass es auch vorher schon Gesetze überprüfen kann/soll/darf.
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Wenn du das etwas ausführlicher darlegen könntest?
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Die Typen nerven. Die könnten das auch einfach so kommentieren,aber nein erstmal ordentlich Kompetenzen abgreifen. Verfassungsgericht auf Bundesebene!
Anders gesagt, ich nerve. Wie ich bereits mehrmals erwähnt habe, ich bin (Gott sei dank) kein Jurist. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es juristisch sauber ist, wenn ein Gericht informelle Verfassungsgerichtsbarkeit ausübt, zu der es gar nicht befugt ist. Angenommen es hat sich mal wegen so einer Anfrage hinter vorgehaltener Hand zu einer hypothetischen Klage geäussert - ohne dass da die potentielle Gegenseite überhaupt zu Wort gekommen wäre und ihre Argumente darlegen konnte - und es kommt dennoch zu einem Verfahren, welches die erwähnte Gegenseite dann gewinnt... Dann zeigt sofort die Hälfte der Fürsten vorwurfsvoll auf die dummen Richter.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Bei Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es keine 2 Parteien,soweit ich weiß. Es gibt eine Partei,die sagt möp!,ich mach ne Verfassungsbeschwerde,und die prüfen das dann. Es gibt keine Gegenseite die irgendwie Argumente darbringen würde. Sowas gibts heutzutage in Deutschland nur bei Organstreitverfahren,aber das haben wir hier ja zum Glück noch nicht
O doch, bei Verfassungsbeschwerde gibts den Beschwerdeführer und den Antragsgegner (idR ein Vertreter der Regierung). Gut, theoretisch gesehen nicht, aber praktisch gesehen schon.
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Gesetze überprüfen,ob sie mit der Bundesakte im Einklang stehen ist nichts weiter als eine abstrakte Normenkontrolle. Diese bedarf keines Antragsgegners,bzw die Existenz eines solchen ist praktisch nicht möglich
Das ist aber keine formelle Verhandlung, sondern nur quasi eine unverbindliche Beratung. Das BVerfG macht sowas ja nicht . (Abstrakte Normenkontrolle heißt was anderes )
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Öhm,nö. Der Antrag wird gestellt,das Gericht prüft,und wenns zum Ergebnis kommt das Gesetz ist verfassungswidrig ist es mit sofortiger Wirkung und auch rückwirkend nichtig. Unverbindlich ist da gar nichts
Ich hab heute erst eine abstrakte Normenkontrolle gemacht,ich weiß schon was das ist
Achso, ich dachte es ginge darum, dass man das Gericht schon fragt, bevor man überhaupt das Gesetz verabschiedet (es also nur den Entwurf behandelt). Haben das hier nicht einige auch so vor?
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Wir erscheinen reformbereit. (siehe Auswertungstext)
Wir können vorher nachfragen bei Gesetzen und ersparen uns in dieser Hinsicht weitere öffentliche Debakel. (siehe Auswertungstext)
Wir können vorher erfahren welchen Abstimmmodus ein Gesetz braucht und müssen nicht alles mit 100% Zustimmung machen, was uns theoretisch handlungsfähiger macht. (siehe Auswertungstext)
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Würden dafür nicht die Juristen am Hofe eigentlich reichen? Ok, es ist natürlich sicherer , wenn das Gericht selbst die Vorabkontrolle übernimmt.
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