Sekretär
Allgemein
§ 1
Allgemein. Der Vorsitzende des Rats der DVL heißt Sekretär. Seine Rolle ist die eines Organisators, der für das Gelingen der Ratsentscheidungen sorgt.
§ 2
Kontaktperson. Sollte eine Angelegenheit die Kommunikation zwischen Spielleitung und Rat erfordern, die nicht im Plenum zu lösen ist, ist der Sekretär die Stimme des Rats. Er ist also die Kontaktperson für Bartmann für Ratsangelegenheiten.
§ 3
Zeitliche Begrenzung. Die Rolle des Sekretärs ist zeitlich auf ein Spieljahr begrenzt und gilt jeweils ab dem ersten Tag der ersten Jahreswoche bis zum letzten Tag der letzten Jahreswoche.
Ausnahmsweise beginnt die Amtszeit des ersten Sekretärs bereits mit dem ersten Tag der neunten Jahreswoche des ersten Jahres und endet mit dem letzten Tag des zweiten Spieljahres.
Eine Wiederwahl ist beliebig häufig möglich und nicht begrenzt.
§ 4
Wahl. Der Sekretär hat die Aufgabe jeweils zu Beginn des Jahres einen Thread zu eröffnen für die Wahl zum nächsten Jahr. Die Abstimmung in diesem Thread läuft in den letzten vier Wochen des Jahres.
Pflichten
§ 5
Beschlussthread. Der Sekretär hat die Aufgabe einen Beschlussthread zu pflegen.
Außer dem aktuellen Sekretär darf niemand im Beschlussthread schreiben.
Entscheidungen in Ratsdiskussionen müssen im Beschlussthread festgehalten werden. Ansonsten sind sie ungültig. Dies gilt nicht für die Wahl des neuen Sekretärs. Diese ist gültig sobald der letzte Wahlthread beendet wurde (siehe § 4).
Entscheidungen, welche sich ankündigen, also in den letzten Wochen der Abstimmung liegen, müssen im Beschlussthread festgehalten werden. Der Zeitpunkt bleibt dabei dem Sekretär überlassen, mindestens aber ein Tag vor Ende der Abstimmung.
§ 6
Ratsdiskussionen. Sollte sich ein Thread dem Stillstand annähern und niemand sonst beginnt eine Abstimmung, muss der Sekretär die Diskussion beleben durch neue Argumente oder eine Abstimmung eröffnen und eine Abstimmungsfrist bekanntgeben.
Sollte eine von einem anderen Ratsmitglied gestartete Abstimmung fristlos, oder die gegebene Frist unbrauchbar sein, hat der Sekretär die Frist zu korrigieren.
Rechte
§ 7
Sonderrechte. Über die hier beschriebenen Rechte und Pflichten hinaus hat der Sekretär keine weiteren Rechte und Pflichten.