Umfrageergebnis anzeigen: Wie steht ihr zum Punkt § 4.3...

Teilnehmer
8. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ich stimme Kronic Vorschlag zu !

    2 25,00%
  • Ich lehne Kronic Vorschlag ab !

    6 75,00%
  • Ich enthalte mich !

    0 0%
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Abstimmung über Kronics Vorschlag..

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Abstimmung über Kronics Vorschlag..

    Wertes Parlament :o

    Es geht um eine nicht unwichtige Verfassungsänderung !

    Um eine Verfassungsstreitfrage entgültig zu klären.

    Stimmt Ihr Kronics Verfassungs Vorschlag zu. Ja oder Nein.


    Hier Kronics gesamter neuer Entwurf:

    "§4.2. Die Parlamentarier wählen aus ihren Reihen die drei Mitglieder des Verfassungsgerichts. Den ersten Wahlgang passieren diejenigen drei KandidatInnen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Das dadurch gebildete Gremium bedarf nun in einem zweiten Wahlgang die Bestätigung der Parlamentarier mit 2/3-Mehrheit.

    §4.3. Die gewählten Verfassungsrichter müssen ihr Mandat im demogyptischen Parlament ruhen lassen. (!)

    §4.4. Die Aufgabe der Verfassungsrichter ist es, das Handeln von Regierung und Parlament zu jeder Zeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Mitglieder des Parlaments oder der Regierung können sich mit einem Antrag direkt an das Verfassungsgericht wenden. Stellt das hohe Gericht einen Verfassungsbruch durch Parlament oder Regierung fest, so kann es durch ein bindendes Veto die entsprechenden Maßnahmen verhindern. Regierung und Parlament sind in diesem Fall dazu aufgefordert, neue Beschlüsse zu fassen. Sind diese nicht mit der Verfassung vereinbar, so ist das Gericht angehalten, einen verfassungsmäßigen Rahmen für Lösungsvorschläge vorzugeben.

    §4.5. Im Falle anhaltender Verfassungsverletzungen durch die Regierung ist das Vefassungsgericht berechtigt, das Parlament zur Neuwahl der Regierung aufzufordern. Zur Neuwahl kommt es, wenn das Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmt."



    Und hier die Streitfrage um die es eigentlich geht :


    §4.3. Die gewählten Verfassungsrichter müssen ihr Mandat im demogyptischen Parlament ruhen lassen. (!)

    Dieser Vorschlag, daß muss euch bewußt sein, hat ein gewisse
    Brisanz.


    Ihr müsst abstimmen, sollen die neuen Verfassungsrichter ihr
    Mandat abgeben oder behalten.
    Geändert von Stonewall Jackson (22. Dezember 2002 um 18:25 Uhr)

  2. #2
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    Ach, Stone. Dass mein Vorschlag keine Mehrheit findet, wusste ich auch schon vorher (wenn gleich er wesentlich demokratischer ist alles, was sonst zu diesem Thema hier geschrieben wurde). Sonst hätte ich ihn doch schon längst zur Abstimmung gebracht.
    Dafür brauche ich nun wirklich keinen, der mir das abnimmt.

    Um es noch mal klar und deutlich zu sagen:

    Legt bitte endlich einen Gegenentwurf vor!

    Darum geht es doch. Jetzt verstanden?


    Übrigens kann hierüber eigentlich gar nicht abgestimmt werden, weil der Entwurf ja noch nicht vollständig ist. Es wurde u.a. noch nicht geklärt, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Richter abgesetzt werden dürfen.

    Die Argumente für und wider meinen Verfassungsentwurf finden sich ansonsten in diesem Thread.

  3. #3
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    Ach Mensch ne.

    Verfassungsfragen sind doch ein echt schweres "Geschütz"

    Jetzt lass uns erstmal über diese Frage abstimmen. Hätte ich das
    gewußt, daß du aus den besagten Gründen selber keinen Poll er-
    stellen willst. :o

    Du willst also einen Gegenentwurf. Hmm. Von mir. Kriegst du.

    Aber erst nach Weinachten, ab morgen bin ich für ein paar Tage
    nicht hier.

  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Zayxus
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    Protest, Antrag auf Annullierung dieses Polls

    Das Thema ist vom Initiator ausdrücklich nicht als Poll eingebracht worden.

    Es gibt einen Thread zu diesen Thema, wo diskutiert werden kann. http://www.civforum.de/showthread.php?s=&threadid=8524

    Ich meine, dass eine Diskussion erst dann beendet ist, wenn es einen Gegen-Vorschlag gibt, und dass fairerweise nur der Initiator der Diskussion einen Poll zu starten hätte.

    ---
    Zu diesem bitte ich zu darauf zu achten,
    dass
    - Verfassungs-Diskussion,
    - Kandidaten-Aufstellung, die ist gekoppelt an die Verfassungs-Diskussion, und
    - Kandidaten-Wahl

    in dieser Reihenfolge laufen,

    andernfalls wäre es möglich und besser, solange ohne Verfassungsrichter auszukommen.


    [Das war bis jetzt ein dramatischer Anfang zum Thema Verfassungsrichter.]
    Geändert von Zayxus (22. Dezember 2002 um 19:43 Uhr)

  5. #5
    der viertel vor Achte... Avatar von Darekill
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    Also ehrlich, ich finde das hier langsam albern.

    Wenn das so weitergeht, haben wir unsere Richter vermutlich genau dann, wenn das Spiel gerade zuende geht.

    Nur, dass wir sie dann natürlich ersteinmal nicht mehr brauchen

    Sollte das neue Demogame dann ein PTW mit zwei Teams werden, muß die Verfassung sowieso nochmals angepasst werden.

    Womöglich lassen wir die ganze Richtersache dann doch aufgrund des Wunsches eines einzelnen Prinzipienreiters ganz einfach bleiben?

    Um es ganz klar zu sagen, ich denke schon, dass es sinnvoll wäre ein richterteam zu haben, das ein Auge auf die einhaltung der Verfassung hat, aber warum sollten die nicht wählen dürfen. Echte Machtgeilheit kann sich aufgrund der Natur des Spieles doch wohl kaum aufbauen und wenn die nicht da ist, was soll es dann?

    Ich meine ich Präsident! Ich richtig mächtig Mann!

    Mit Ausnahme der Tatsache, das ich die Züge entlang der Richtlinien die das Parlament vorgibt ausführe, bin ich genauso ein armes Licht wie alle anderen hier. Die Richter würden nicht einmal ziehen können.

    Aber wahrscheinlich übersehe ich auch einfach nur die essentielle Gefahr für das christliche Abendland!


    Die Zeit verging, das Lied verklang, ich dachte es gäbe mehr zu sagen.

  6. #6
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    Gebe Zayxus' Antrag statt.

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