Wertes Parlament :o
Es geht um eine nicht unwichtige Verfassungsänderung !
Um eine Verfassungsstreitfrage entgültig zu klären.
Stimmt Ihr Kronics Verfassungs Vorschlag zu. Ja oder Nein.
Hier Kronics gesamter neuer Entwurf:
"§4.2. Die Parlamentarier wählen aus ihren Reihen die drei Mitglieder des Verfassungsgerichts. Den ersten Wahlgang passieren diejenigen drei KandidatInnen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten. Das dadurch gebildete Gremium bedarf nun in einem zweiten Wahlgang die Bestätigung der Parlamentarier mit 2/3-Mehrheit.
§4.3. Die gewählten Verfassungsrichter müssen ihr Mandat im demogyptischen Parlament ruhen lassen. (!)
§4.4. Die Aufgabe der Verfassungsrichter ist es, das Handeln von Regierung und Parlament zu jeder Zeit auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Mitglieder des Parlaments oder der Regierung können sich mit einem Antrag direkt an das Verfassungsgericht wenden. Stellt das hohe Gericht einen Verfassungsbruch durch Parlament oder Regierung fest, so kann es durch ein bindendes Veto die entsprechenden Maßnahmen verhindern. Regierung und Parlament sind in diesem Fall dazu aufgefordert, neue Beschlüsse zu fassen. Sind diese nicht mit der Verfassung vereinbar, so ist das Gericht angehalten, einen verfassungsmäßigen Rahmen für Lösungsvorschläge vorzugeben.
§4.5. Im Falle anhaltender Verfassungsverletzungen durch die Regierung ist das Vefassungsgericht berechtigt, das Parlament zur Neuwahl der Regierung aufzufordern. Zur Neuwahl kommt es, wenn das Parlament mit einfacher Mehrheit zustimmt."
Und hier die Streitfrage um die es eigentlich geht :
§4.3. Die gewählten Verfassungsrichter müssen ihr Mandat im demogyptischen Parlament ruhen lassen. (!)
Dieser Vorschlag, daß muss euch bewußt sein, hat ein gewisse
Brisanz.
Ihr müsst abstimmen, sollen die neuen Verfassungsrichter ihr
Mandat abgeben oder behalten.