Zitat von
Azrael
Triester Flottenabkommen
Seine Majestät der König von Großbritannien, Seine Majestät der König der Franzosen, Seine Majestät der Kaiser von Österreich und Seine Majestät der König von Dänemark, in ihrem Wunsch zur Wahrung des Friedens und der Stabilität in Mittelmeer, Nord- und Ostsee, sind übereingekommen folgende Vereinbarung zu den Flottengrössen zu treffen.
I. Das Kaisertum Österreich
1. Die Obergrenze für die österreichische Marine wird bei 18 Linienschiffen festgesetzt.
2. Die Anzahl kleinerer Begleitschiffe wird nicht begrenzt.
3. Neubauten über diese Obergrenze hinweg dürfen nur zum Zweck des Ersatzes veralteter Schiffe dienen.
II. Das Königreich Dänemark
1. Der dänischen Flotte wird grundsätzlich Parität zu derjenigen des Königreichs Schweden zugestanden.
2. Dies sind zum Stichtag des 18. April 1832 insgesamt 11 Linienschiffe und 22 Fregatten.
3. Neubauten über diese Obergrenze hinweg dürfen nur zum Zweck des Ersatzes veralteter Schiffe dienen.
III. Weitere Schiffstypen
1. Schiffsklassen mit weniger als 30 Kanonen, namentlich Briggs, Korvetten, Schoner und Kutter, werden vom Abkommen nicht berücksichtigt.
2. Betreffend neu entwickelter Schiffstypen, die keiner der genannten Kategorien zugeordnet werden können, kann von den Signatarstaaten Nachverhandlungen verlangt werden.
IV. Österreichische Stützpunkte in Griechenland
1. Der österreichischen Marine wird zwecks Sicherung der Handelswege das berechtige Interesse zugestanden, einen Stützpunkt in der südlichen Adria zu unterhalten.
2. Die Signatarmächte verpflichten sich den Erwerb einer entsprechenden Anlage im griechischen Ätolien zu unterstützen.
V. Gültigkeitsdauer
1. Dieses Abkommen wird mit einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen und hat Gültigkeit bis zum 18. April des Jahres 1847.
2. Die Signatarstaaten verpflichten sich zu einem geeigneten Zeitpunkt einige Jahre vorher eine erneute Konferenz einzuberufen, an der die Neuverhandlungen zu einem Folgeabkommen begonnen werden sollen.
3. Hat einer der Signatarstaaten nicht die Absicht einem Folgeabkommen beizutreten, hat er dies den anderen zu diesem Zeitpunkt mitzuteilen.
Also geschehen, unterschrieben und besiegelt in Triest den 18. April im Jahr nach Christi Geburt 1832
Für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Irland
Henry John Temple, 3rd Viscount Palmerston
Secretary of State for Foreign Affairs
Für das Königreich Frankreich
Horace François Bastien Sébastiani de La Porta
Ministre des Affaires étrangères