Seine Majestät Wilhelm I. von Oranien-Nassau, König der Niederlande und jetzt endlich wieder Großherzog von Luxemburg, möchte sich an dieser Stelle an den Bundestag zu Frankfurt wenden und zwei Anträge stellen:
1. Wiederherstellung der mit dem Großherzogtum Luxemburg verbundenen Stimmen im Plenum
Der Kaiser von Österreich hat bekanntlich nach Ratifizierung des Londoner Protokolls freiwillig auf die drei Stimmen des Großherzogtums Luxemburg verzichtet, da eine Ansammlung von Stimmen nicht im Sinne der Bundesakte war. Da nun aber mit dem König der Niederlande wieder ein anderer Monarch im Großherzogtum herrscht und dieses nach wie vor Bundesterritorium bleibt (nur in etwas verkleinerten Grenzen), wird beantragt, dass er die drei Stimmen wieder zurück erhält.
2. Neuer Ansatz der Bundesmatrikelkasse für Luxemburg und Preußen
Da das Großherzogtum Luxemburg in den neuen Grenzen nicht mal mehr halb so viel Einwohner umfasst und das Königreich Preußen wiederum mit Limburg ein neues Bundesterritorium hält, beantragt Seine Majestät, dass der Ansatz für die Beiträge an die Bundesmatrikelkasse angepasst wird. Unser Vorschlag zur Güte: 50/50-Aufteilung des bisherigen Beitrags zwischen den Niederlanden und Preußen.