Kaufvertrag des Großherzogtums Luxemburg
Das Kaisertum österreich und das Königreich der Niederlande treffen folgende Vereinbarung:
1. Seine Majestät der Kaiser von Österreich willigt ein für sich, seine Erben und Nachfolger auf das Großherzogtum Luxemburg zu verzichten.
2. Hierfür wird dem Kaisertum Österreich vom Königreich der Niederlande die Summe von 200000 G bezahlt.
3. Seine Majestät, der König der Niederlande wird fortan als Großherzog über Luxemburg regieren
4. Das Großherzogtum Luxemburg bleibt Mitglied des deutschen Bundes
4.1 An der Besatzung der Bundesfestung durch preußische und österreichische Truppen ändert sich nichts.
4.2 Zur Niederschlagung von Aufständen können auch Besatzungsangehörige der Bundesfestung herangezogen werden.
Für das Kaisertum Österreich
Für das Königreich der Niederlande