Also der Gerichtshof wird sich der Klage am Wochenende annehmen. Es wäre gut, wenn sich die Angeklagten bis dahin mal überlegt haben, was sie entgegnen wollen.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Die Abstimmungsregeln werden in Artikel 7 der Bundesakte eindeutig geregelt. Einstimmigkeit ist ausschließlich in Dingen der Religion und bei Bundesaktenänderungen notwendig. Diese beiden Punkte sind hier nicht betroffen, da Bundesgesetze keine Bundesaktenänderungen sind, womit die Klage abzuweisen ist.
Du bist aber an dem Prozess nicht beteilligt.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Das ist exakt die Frage, die das Gericht beantworten muss
Mit 3 zu 2 Stimmen gibt das Richtergremium der Position des Klägers recht. Die Abstimmung ist vom Sekretär des Bundes zu wiederholen und Einstimmigkeit erforderlich. Der König von Baden hat sich zudem bereits einverstanden erklärt die 50 G Verfahrenskosten zu übernehmen.
Zur Urteilsbegründung: In der Bundesakte klafft zur Frage, inwieweit Eingriffe in die Innenpolitik durch einfache Bundesgesetze zulässig sind, eine Lücke.
Artikel 2 ist sehr allgemein gehalten und die Formulierung 'Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit' lässt mehrere Auslegungen zu.
Artikel 4 lässt sich nur dann anwenden, wenn das Gesetz auch rechtmässig zustande kam und ist daher für das Urteil unerheblich.
Artikel 7 führt zwei Fälle auf, in denen die Einstimmigkeit zwingend gegeben ist. Er sagt jedoch nicht aus, dass jedes andere Gesetz mit 2/3 zulässig ist, selbst wenn es einem Artikel der Akte widerspricht, also wiederum eine Änderung der Akte erfordern würde. Der Artikel würde beispielsweise auch nicht den Erlass des Gesetzes 'den österreichischen Gesandten ist der Zugang zum Bundestag zu verwehren' sanktionieren. Denn obwohl das weder eine Religionsangelegenheit noch eine direkte Änderung der Akte wäre, würde man Österreich damit faktisch die Ausübung des in Artikel 5 festgelegten Vorsitzes verwehren.
Aufgrund dieser unklaren Sachlage musste das Gericht einen Präzedenzfall dazu suchen, wie solche Entscheidungen mit Einfluss auf die Innenpolitik bei früheren Gelegenheiten getroffen wurden. Gefunden hat es nur eine, die Abstimmung über die Karlsbader Beschlüsse. Diese wurden vom Bundestag erst durchgewunken, als der Entscheid einstimmig war. Dass das Schnellverfahren selbst fragwürdig war und von der Pentarchie massiv Druck ausgeübt wurde, tut da nichts zur Sache. Der Bundestag hat damit in dieser Abstimmung durch entsprechendes Handeln selber klargestellt, dass für einen Eingriff in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten Einstimmigkeit vorausgesetzt wird.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Glückwunsch Strelitz! Was sagen denn die zwei Minderheitsrichter und welche von den 5 sind sie? Schon seltsam, dass ein strelitzer Richter entscheiden durfte.