@ Azrael:
Meine Antwort habe ich lieber mal per PN geschickt.
@ Azrael:
Meine Antwort habe ich lieber mal per PN geschickt.
@Azrael und Oxford:
Für meinen Zug müsste ich zwei Dinge wissen:
1. Wurde die historische Verwaltungsreform von 1921 in Kurhessen umgesetzt.
2. Wie sieht es mit dem von Bolivar in Auftrag gegeben Kataster aus?
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Zitat von flame
Ok ich darf Bayerns Nachrichten nicht veröffentlichen, aber meine Antwort eben schon.
Ich habe die Faxen echt dicke.
Erst die Aktion von Gestern und jetzt gibt er sich ganz großzügig und bietet mir die Hälfte meiner Provinz.
Ich erwarte nicht dass er meine Forderungen erfüllt, aber ich gebe Ihm dennoch diese letzte Chance.
Na da hat sich Don doch noch gemeldet.
Er wird wohl doch einlenken.
Für meinen geplanten Zug bedeutet dass allerdings ein paar Änderungen, ich bitte daher die Verzögerung zu entschuldigen.
Natoll der König hat sich wieder gemeldet und will nun wohl doch nicht einlenken.
Was ist das nur für ein bayrischer Dickkopf.
Ich habe Ihm ganz deutlich geschrieben, wie meine Forderungen lauten, er erklärt dann, dass er seine Ziele nicht erreichen kann und ich Idiot deute das dahingehend, dass er nun nachgibt.
Wie konnte ich nur auf soetwas kommen.
Dann habe ich Don angeschrieben und die Verfassung veröffentlicht.
Und nun will er doch ganz anders.
Wie stellt der sich denn eine Einigung zu Schadensbegrezung vor? Dass ich auf mein Land verzichte.
Nie
Dazu habe ich viel zu gute Karten.
Er soll jetzt bis 23:30 meinen Anspruch anerkennen, oder ich hetze den ganzen Bund auf die Bayern.
Ok alles nach und nach und gut geplant, aber am Ende werde ich Hanau haben!
Nachdem ich dachte es wäre schon jan 1831 habe ich die Verfassung doch glatt einen halben Monat zu früh vekündet.
Aber diese Aktion war auf Grund der Aktionen von Don einfach notwendig.
Und die geladen Fürsten werden mir dies hoffentlich verzeihen.
Ich werde dann wohl besser einen Ball veranstalten. Die hohen Herrschaften sollen ja nicht umsonst anreisen.
Für das Jahr 1831 stehen mir verschiedene größere Optionen offen und ich werde hier mal ein paar Ideen sammeln
- Verwaltungsreform - Die Verwaltung soll modernsiert und die Grafschaften in Provinzen umgewandelt werden.
- Flurbereinigung - wird die Landwirtschaft fördern. Es könnten Großbauern oder klein Bauern profitieren. keine leichte Wahl
- Gewerbeordnung - eine moderne Gesetzgebung, die Investoren aus anderen Ländern und vorallen aus Frankfurt nach Kurhessen locken soll
- Militärreform - nach den jüngsten Geschehnissen einfach notwenig. Das Militär wird teuerer, aber besser. Und bei der aktuellen Bedrohungslage wird das Parlament sicher zustimmen.
@ Azrael/Oxford:
Gibt es hierzu Anmerkungen und Erfahrungwerte auf die ich zurückgreifen kann.
Ich weiß, dass ich nur ein dickes Ding pro Jahr anpacken kann.
@ Mitleser/Berater:
Gibt es noch andere Ideen?
Ziehst du es eigentlich wirklich in Betracht die Grafschaft Schaumburg abzutreten? Weil wenn du die Exklaven verscherbeln willst, solltest du auch noch mit Wiwi sprechen. Thüringen würde dir vermutlich einen guten Preis für Schmalkalden bieten.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Ich zitiere aus der Verfassung:
Schaumburg kann ich also schlecht an Schaumburg Lippe verscherbeln, da mir Schaumburg-Lippe nix bieten kann.§1 [2] Nur gegen einen vollständigen Ersatz an Land und Leuten, verbunden mit anderen wesentlichen Vortheilen, kann die Vertauschung einzelner Theile mit Zustimmung der Landstände Statt finden. Von dieser Zustimmung sind jedoch die mit auswärtigen Staaten dermal bereits eingeleiteten Verträge ausgenommen.
Aber ich könnte mir eine Übergabe der Verwaltund und der Sicherheit an einen anderen Staat vorstellen. Also quasi das Land verpachten. Nur sehe ich bezüglich der Sicherheit keinen Vorteil darin, diese Schaumburg-Lippe zu übertragen. Welche Sicherheit wollen die bieten?
Selbst Hannover kann im Moment mit 4.000 Soldaten keine Sicherheit anbieten.
Schmalkalden ist ein anderes Thema.
Da könnte ich mir nach einem Blick auf die Karte schon einen Gebietstausch vorstellen.
Ebenso auch bezüglich Nauheim.
Der Kurfürst hat keine großen Interessen an den Enklaven, aber ich werde nix verscherbeln oder anbieten.
Schon gar nicht innerhalb des ersten Jahres nach Verkündung der Verfassung.
Das kommt bei den Bürgern sicher nicht gut an, erst eine Verfassung mit weitreichenden Rechten zu verkünden und dann die Bürger an ein anders Land abzugeben.
Bezüglich der Enklaven stelle ich mir da eher eine verwaltungstechnischeLösung vor, als eine Abtretung der Territorien.
P.S. Aktuell tendiere ich dazu die Militärreform als erstes anzugehen.
Ich würde dazu gerne genaue Zahlen bezüglich meines Militärs erhalten.
Bei Wikipedia fnde ich nur unpassende Daten.
Wieviele infanterie, Jäger, Kavalerie, Aritllerie und Kannonen hat Kurhessen?
Wie stark sind die Milizen in den einzelnen Städten?
Neue Idee neues Ziel:
Ein Zivil Gesetzt Buch für den ganzen Bund
Also ein Mix aus dem code civil und dem BGB von 1900.
Aus Wiki:
Ich denke ich habe nun meinen Platz im deutschen Bund gefunden.Entstehung
Verkündung im Reichsgesetzblatt
Bürgerliches Gesetzbuch 1896
Vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs herrschte auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs Rechtszersplitterung, es galt u. a. Gemeines Recht, das Preußische Allgemeine Landrecht (ALR) von 1794, der Code Civil von 1804, Badisches Recht von 1810, der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756, das Jütische Recht von 1241, der Sachsenspiegel bzw. das gemeine Sachsenrecht und das Sächsische BGB von 1865.
Den Kodifikationsbestrebungen ging der so genannte Kodifikationsstreit von 1814 zwischen Anton Friedrich Justus Thibaut und Friedrich Carl von Savigny voraus. Während der liberal eingestellte Thibaut eine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts forderte, um den „bürgerlichen Verkehr“ (= Wirtschaftsverkehr) zu vereinfachen und zur nationalen Einheit beizutragen, stand der konservative Savigny einer Kodifikation negativ gegenüber. Für eine solche Leistung schien ihm die Rechtswissenschaft seiner Zeit noch nicht reif. Zunächst behielt die Auffassung Savignys die Oberhand.
Im Laufe der Zeit, besonders ab Gründung des Deutschen Reiches 1871, verstärkten sich aber die Forderungen nach einem bürgerlichen Gesetzbuch. Bereits 1867 wurde im Reichstag des Norddeutschen Bundes beantragt, die Kompetenz zur Regelung des Bürgerlichen Rechts dem Bund zuzuweisen, was aber abgelehnt wurde. Zwei Jahre später wurde ein weiterer Antrag gleichen Inhalts eingereicht, welcher nun angenommen wurde, allerdings folgenlos blieb. 1873 beschlossen Reichstag und Bundesrat, auf Antrag der Reichstagsabgeordneten Miquel und Lasker von der Nationalliberalen Partei, eine Änderung der Reichsverfassung, die dem Reich die Gesetzgebungszuständigkeit für das gesamte Zivilrecht übertrug (siehe lex Miquel-Lasker). Eine Vorkommission machte dem Bundesrat hinsichtlich der Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches Vorschläge, die weitgehend auf ein Gutachten des Professors für Handelsrecht, Levin Goldschmidt, zurückgingen. Die 1. Kommission, bestehend aus 9 Richtern und Ministerialbeamten und zwei Professoren, darunter der Pandektist Bernhard Windscheid, wurde 1874 einberufen und legte nach ausführlichen Beratungen 1888 den 1. Entwurf vor. Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des gemeinen Rechts sowie an den Lehren Savignys und wurde als unsozial, unzeitgemäß, undeutsch und schwer verständlich kritisiert. Eine 1890 einberufene 2. Kommission legte 1895 unter der Leitung ihres Generalreferenten Gottlieb Planck den 2. Entwurf vor. Dieser wurde mit geringen Änderungen durch den Bundesrat als „dritter Entwurf“ 1896 dem Reichstag zugeleitet, durch diesen mit nochmals leichten Veränderungen beschlossen und am 18. August verkündet.
Das BGB trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es wurde vom Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) begleitet, in dem die Übergangsregelungen zum bis dahin in Deutschland geltenden Recht und Öffnungsklauseln für die Gesetzgebung der Bundesstaaten (heute: Länder) enthalten sind (sog. Landesprivatrecht). Des Weiteren ist im EGBGB das Internationale Privatrecht kodifiziert. In der Folgezeit wurden bei Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs die jeweiligen Übergangsregelungen (u. a. durch den Einigungsvertrag mit der DDR) in das Einführungsgesetz eingearbeitet.
Während Don die katolische Karte spielt, Yasmin sich als ultraroyalist versuchert, Zerri den Wissenschaftler gibt und FS einen auf deutsch National macht, werde ich Friedrich Wilhelm der Rechtschaffende sein.
Das heißt ich setzte meinen Fokus auf Recht und Gesetzt.
Ich werde darauf achten, dss die Bundesgesetzte geachtet werden, dass nötige neue Bundesgesetzte formuliert und durchgesetzt werden und dass die Gesetze im Bund vereinheitlicht werden.
Das ganz große Ziel ist die Schaffung des gesamtdeutschen Zivilrechts vor 1900.
Deine Vorgänger haben sich nie gross mit der kurhessischen Armee befasst, von der Truppenreduktion unter Trago gleich nach 1815 mal abgesehen. Das selbe gilt für über die Hälfte der Fürsten und bei denen gehe ich pauschal davon aus, dass ihre Organisation den Vorgaben der Militärkommission des Deutschen Bundes
http://www.civforum.de/showthread.ph...=1#post4634909
entspricht. Was die Kavallerie und Artillerie angeht, es kommen etwa 10 Kanonen und 200 Kavalleristen auf ein Regiment von 2'500 Mann. Diese Infanterie-lastige Truppe muss nicht per se etwas schlechtes sein, es gibt Vor- und Nachteile gegenüber Armeen mit anderen Schwerpunkten. Generell gilt einfach: Wenn du mehr und bessere Ausrüstung oder teurere Truppengattungen willst, kommst du um eine Erhöhung des Wehretats auf 3,5 oder sogar 4 G pro Soldat nicht herum.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Deine Rechnung für das Jahr 1830. Bisher haben für Kurhessen in der Hinsicht 'Sonderregeln' gegolten, da es ein Revolutionsschauplatz war, wurden dem Staat z.B. für die Mobilisierung der Armee keine zusätzlichen Kosten verrechnet. Die Milizionäre werden, solange sie für ihre Sache noch eine Bedrohung ausmachen, auch weiterhin kostenlos Waffe bei Fuss stehen. Aber die reguläre Armee kostet ab nächstem Jahr wieder, wenn sie weiter vollständig mobilisiert bleibt, 0.1 G pro Soldat und Monat.
Kurhessen
Weihnachtsfest-Gelder für die Soldaten = 500 G
Requirierung ziviler Schiffe = 100 G
Total = 600 G
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Hallo Spielleitung geht diese Übersicht der Innenpolitik in Ordnung?
Die alte Übersicht von Bolivar seint mir nicht die richtige zu sein und sollte nur ein Platzhalter sein. Zum Beispiel hatte noch unter Bolivar eine Komission vor der Einführung des metrischen Sytems gewarnt.
Bei Bauernbefreiung und Gewerbefreiheit habe ich echt keine Ahnung.
Laut Verfassung sollten das jeweils 100% sein, aber tatsächlich wird es wohl darunter liegen.
Die Bauernbefreiung schätze ich bei 45% + 1 pro Jahr da die Leibeigenschaft bereits länger abgeschafft wurde. Sollte ich ein entsprechendes Gesetzt verabschieden könnte ich wohl schnell über die 75% kommen.
Die Gewerbefreiheit schätze ich recht hoch ein. 75% sind auf Grund der Verfassung realistisch. Ich könnte aber auch 50% akzeptieren.
Spätestens mit Einführung des geplanten Allgemeinen hessischen Zivilgesetz möchte ich die 100% erreichen.
Das Katester bei der Auswertung bitte nicht vergessen!
Verfassung
A - Verfassung nach historischen Vorbild mit ein paar Vorteilen für den Kurfürsten. -> Verfassung
Bauernbefreiung
45 % (bin mir da aber nicht so sicher)
GewerbefreiheitKurhessische Verfassung
§ 25
Die Leibeigenschaft ist und bleibt aufgehoben. Die von ihr herrührenden unständigen Abgaben, in so weit sie noch rechtlich fortbestehen, namentlich für die Sterbefälle, sollen auf eine für die Betheiligten billige Weise im Wege des Vertrages oder für die Fälle, wo der deshalbige Versuch ohne Erfolg geblieben seyn würde, durch ein zu erlassendes Gesetz anderweit geordnet werden.
75% (bin mir nicht sicher)
PressefreiheitKurhessische Verfassung
§ 27
Einem Jeden ohne Unterschied stehet die Wahl des Berufes und die Erlernung eines Gewerbes frei. Ebenso kann Jeder die öffentlichen Lehr- und Bildungs-Anstalten des In- und Auslandes, selbst zum Zwecke der Bewerbung um einen Staatsdienst, benutzen, ohne einer besonderen Erlaubniß der Staatsregierung hierzu zu bedürfen. Er muß jedoch jedenfalls vor dem Besuchen der Universität den für die deshalbige Vorbereitung gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (vgl. übrigens § 52).
Nicht frei
Versammlungsfreiheit
Nicht frei
Gerichtswesen
Modern
Kataster
Ja - sollte 1831 vollendet sein, da bereit unter Bolivar in Auftrag gegeben.
Kornspeichersystem
0 %
Metersystem
Nein
Regionale Eigenverantwortung
0 %
Kommunale Eigenverantwortung
0 %
Judenemanzipation
ja
Geändert von flame (12. Februar 2013 um 19:43 Uhr)
Die Spielleitung ist bis Freitag nicht zugegen,auf eine Antwort wirste also etwas warten müssen.
Ein kleiner Ratschlag von mir,wenn du erlaubst: Setz Bauernbefreiung und Gewerbefreiheit nicht zu hoch an.Erstens ist das was in der Verfassung steht nur de jure,aber wichtiger noch,das ganze bietet erst langfristig Vorteile,kurzfristig vor allem massive Probleme mit der Arbeitslosigkeit. Dieses Problem ist selbst in Staaten mit ~50% und leichtem jährlichen Anstieg heftig,von jetzt auf morgen 100% und du hast nächstes Jahr ne Volksrepublik(abgesehen von deiner Wirtschaft,die sich dann längst verabschiedet hat).