Vorsorglich für den Fall, dass die Seuche Nassau erreicht.
Rein vorsorglich ordnen wir hiermit an, dass der Verdacht auf eine Erkrankung, die Erkrankung an sich und der Todesfall namentlich zu melden sind. Verstöße dagegen werden bestraft. Des weiteren sollen unsere Beamten schon mal Vorkehrungen treffen, sprich geeignete Quarantänelager suchen.
Sollte die Seuche in einer nassauischen Stadt ausbrechen werden folgende Maßnahmen getroffen:
1) Die Erkrankten werden isoliert und in eine Quarantänestation überführt. Alle, die mit ihnen in Kontakt kamen (Ehefrau, Familie, Saufkumpane was weiß ich), jedoch noch keine Symptome zeigen, stehen dann für mindestens zwei Wochen unter Hausarrest.
- Eine Person, die unter Hausarrest oder gar Quarantäne gestellt wird, darf während dieser Zeit nicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Dieser muss vom Arbeitgeber so lange garantiert werden.
2) Sollte die Lage außer Kontrolle geraten (Plünderungen etc.) , kann über einzelne Städte vorübergehend das Kriegsrecht verhängt werden, um Leben und Besitz der Bürger zu schützen.
Des weiteren bitten wir die Kirchen (also die katholische wird darum gebeten, der protestantischen Kirche wird es befohlen ) darum, zumindest Teile der Gelder, welche ihnen ab nächsten Jahr aus dem herzoglichen Etat zur Verfügung stehen, ebenfalls zur Bekämpfung der Seuche einzusetzen, sollte sie in Nassau ausbrechen. Was Gott verhüten möge.
Die Presse soll berichten, dass die Anordnungen nur reine Vorsichtsmaßnahmen sind. Die Cholera hat Nassau noch nicht erreicht und wird es vielleicht auch gar nicht. Jedoch möchte der Herzog auf den Ernstfall vorbereitet sein, um unnötige Opfer unter der Bevölkerung zu vermeiden. Das Wohl seiner Landeskinder steht an erster Stelle.