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Thema: Abstimmung: Bundesmatrikelkasse

  1. #1
    Registrierter Revoluzzer Avatar von Revoluzzer
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    Abstimmung: Bundesmatrikelkasse

    Abzustimmen ist das der Mometane §3 der Bundesgesetze durch diesen hier ersetzt wird:

    §3 Regelung zu den Bundesfestungen und der Bundesmatrikelkasse

    (1)Die Bundesfestungen sind: Luxemburg, Mainz und Landau
    (2)Die Kosten für die Instandhaltung der Festungen, der Versorgung des Bundesheeres im Bundeseinsatz, sowie Wiederaufbaukosten, entstanden durch einen Bundeseinsatz, werden durch die Bundesmatrikularkasse bestritten
    (3)An die Bundesmatrikularkasse hat jedes Mitglied des Bundes einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten. Der prozentuale Anteil ergibt sich aus dieser Tabelle.
    (4)Der jährliche Gesamtbetrag der an die Bundesmatrikularkasse entrichtet werden muss, setzt sich wiefolgt zusammen:
    (4.1) Aus dem 1,5-fache der Mannstärke jeder Bundesfestung
    (4.2) Sowie dem Regelbetrag von 5300 Gulden
    (5)Der in (4.2) genannte Regelbetrag kann auf Entschluss des Plenums geändert werden
    (6)Der Bau weiterer Festungen oder die Aufgabe von Festungen hat das Plenum mehrheitlich zu beschließen.
    (7)Die Bundesfestungen sind wie folgt zu besetzen:
    (7.1)Mainz: 7.000 Mann, 3/7 durch Preußen, 3/7 durch Österreich, 1/7 durch das Großherzogtum Hessen
    (7.2)Luxemburg: 4.000 Mann, 3/4 durch Preußen, 1/4 durch die Niederlande (Luxemburg)
    (7.3)Landau: 2.800 Mann durch Bayern
    (8)Eine Veränderung der in (6) genannten Anteile kann nur auf Entschluss des Plenums vorgenommen werden
    (9)Im Falle eines Festungsbau hat das Plenum über die Besetzung zu entscheiden und im Bundesgesetz fest zuhalten
    (10)Die in den Festungen stationierten Soldaten sind Teil des Bundesheeres
    (11)In Friedenszeiten dürfen die Soldaten nicht aus der Festung abgezogen werden, sofern nicht gleichwertiger und zahlenmäßiger Ersatz bereitgestellt wird
    (12)Im Kriegsfall werden sie sofort dem vom Tribunal ernannten Oberbefehlshaber unterstellt und ihre weitere Verwendung obliegt dem Oberbefehlshaber
    (13)Nach Beendigung des Krieges ist der Vorkriegszustand wieder herzustellen
    (14)Alle für die Bundesfestungen vorgesehenen Truppen samit Versorgungsgütern genießen im ganzen Gebiet des Deutschen Bundes ein Durchreiserecht



    Österreich stimmt mit 4 Stimmen dafür

  2. #2
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Oldenburg mit einer Stimme ebenso.

  3. #3
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Baden stimmt mit drei Stimmen zu.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  4. #4
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Bayern mit vier Fässern dafür
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  5. #5
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    Lippe stimmt mit einer Stimme dafür.

  6. #6
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    Abstimmung: Bundesmatrikelkasse

    Sachsen stimmt mit 4 Stimmen dafür

  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Jerry Demmings
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    Zitat Zitat von Revoluzzer Beitrag anzeigen
    Abzustimmen ist das der Mometane §3 der Bundesgesetze durch diesen hier ersetzt wird:



    (1)Die Bundesfestungen sind: Luxemburg, Mainz und Landau
    (2)Die Kosten für die Instandhaltung der Festungen, der Versorgung des Bundesheeres im Bundeseinsatz, sowie Wiederaufbaukosten, entstanden durch einen Bundeseinsatz, werden durch die Bundesmatrikularkasse bestritten
    (3)An die Bundesmatrikularkasse hat jedes Mitglied des Bundes einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten. Der prozentuale Anteil ergibt sich aus dieser Tabelle.
    (4)Der jährliche Gesamtbetrag der an die Bundesmatrikularkasse entrichtet werden muss, setzt sich wiefolgt zusammen:
    (4.1) Aus dem 1,5-fache der Mannstärke jeder Bundesfestung
    (4.2) Sowie dem Regelbetrag von 5300 Gulden
    (5)Der in (4.2) genannte Regelbetrag kann auf Entschluss des Plenums geändert werden
    (6)Den Bau weiterer Festungen oder die Aufgabe von Festungen hat das Plenum mehrheitlich zu beschließen.
    (7)Die Bundesfestungen sind wie folgt zu besetzen:
    (7.1)Mainz: 7.000 Mann, 3/7 durch Preußen, 3/7 durch Österreich, 1/7 durch das Großherzogtum Hessen
    (7.2)Luxemburg: 4.000 Mann, 3/4 durch Preußen, 1/4 durch die Niederlande (Luxemburg)
    (7.3)Landau: 2.800 Mann durch Bayern
    (8)Eine Veränderung der in (6) genannten Anteile kann nur auf Entschluss des Plenums vorgenommen werden
    (9)Im Falle eines Festungsbau hat das Plenum über die Besetzung zu entscheiden und im Bundesgesetz fest zuhalten
    (10)Die in den Festungen stationierten Soldaten sind Teil des Bundesheeres
    (11)In Friedenszeiten dürfen die Soldaten nicht aus der Festung abgezogen werden, sofern nicht gleichwertiger und zahlenmäßiger Ersatz bereitgestellt wird
    (12)Im Kriegsfall werden sie sofort dem vom Tribunal ernannten Oberbefehlshaber unterstellt und ihre weitere Verwendung obliegt dem Oberbefehlshaber
    (13)Nach Beendigung des Krieges ist der Vorkriegszustand wieder herzustellen
    (14)Alle für die Bundesfestungen vorgesehenen Truppen samit Versorgungsgütern genießen im ganzen Gebiet des Deutschen Bundes ein Durchreiserecht
    Österreich stimmt mit 4 Stimmen dafür
    In Nr. 8 möchte man vielleicht noch (6) durch (7) ersetzen?
    Zitat Zitat von Meister Wilbur
    Junge lies doch mal! Es geht um Katholiken und nicht irgendwelche Ketzer!

  8. #8
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Verdammt, sei doch still, jetzt weiß er, dass niemand den ganzen Kram tatsächlich gelesen hat. Emoticon: argh
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  9. #9
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    Thüringen stimmt trotz des kleinen Fehlers mit 3 Stimmen dafür, denn den Fehler kann man ja auch sicher auch so beheben
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  10. #10
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    Rein Redaktionelle Änderungen bedürfen keiner neuen Abstimmung und der Fall liegt hier vor. Zumindest UMn.

  11. #11
    Registrierter Revoluzzer Avatar von Revoluzzer
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    Es würde mich freuen, wenn auch die restlichen Staaten für den Antrag abstimmen würden, darunter befindet sich:
    Preußen, Dänemark, Württemberg, Hannover, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Anhalt, Liechtenstein,
    sowie
    Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Nassau, Hessen-Homburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Waldeck und Pyrmont, Luxemburg und die Freien Städte Lübeck, Hamburg, Bremen und Frankfurt.
    Geändert von Revoluzzer (12. Oktober 2012 um 16:41 Uhr)

  12. #12
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    Württemberg mit 4 Stimmen

  13. #13
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Preußen stimmt mit 4 Stimmen dafür

  14. #14
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    Dänemark mit 3 Stimmen dafür

  15. #15

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