erster Entwurf
Unionsvertrag Beider Mecklenburg 1837
Beide mecklenburgische Monarchen kommen hiermit aus dem Wunsch eines wiedervereinigten Mecklenburgs überein, folgenden Unionsvertrag einzugehen.
1. Beide Landesteile werden vereinigt und werden fortan als Mecklenburg geführt.
2. Hierfür verzichtet die jüngere Linie Mecklenburg (Strelitz) zugunsten der älteren Linie Mecklenburg (Schwerin) auf die Regierungsführung. Der Landesteil Strelitz, inklusive des Fürstentums Ratzeburg, werden fürderhin Regionen des gesamten Mecklenburgs. Die jüngere Linie führt weiterhin den Titel Herzog von Mecklenburg etc. Das Hausoberhaupt der jüngeren Linie führt weiterhin den Titel Großherzog von Mecklenburg etc.
3. Als Regionen werden sie sich selbst verwalten, und als Regionalverwaltung erhalten sie 15 % des gesamten Mecklenburger Etats zur Verfügung gestellt.
4. Sämtliche bestehenden Einrichtungen, Rechte etc. von Strelitz werden vom Gesamtmecklenburg anerkannt und garantiert.
5. Das Mecklenburger Gesamt Heer, wird einen Schwur auf beide Verfassungen (Landesverfassung Mecklenburg (Schwerin) und der Regionalverfassung von Strelitz) schwören.
6. Mecklenburg übernimmt folgende Aufgaben aus der Region, Unterhalt des Kornspeichersystems nebst späterer Erweiterung um Kühllagerhäuser, Unterhalt der Kommunalen Verwaltung (wobei der Anteil auch in Strelitz auf 25 % erhöht wird), Kataster, und den Unterhalt der Fürsorge/Sozialkommission. Die Region Strelitz kommt ab sofort selber für den Fürsorge Anteil der Medizinalversorgung und der Bildung auf. Dem Regionalparlament obliegt alleine die Entscheidung, ob die Milizen in der Region weiterhin aufrechterhalten werden (auf Kosten der Region).
7. Mecklenburg wird in alle bestehenden Verträge von Strelitz eintreten. Bereits gekündigte Verträge sind ausgenommen, speziell der Preussisch-Mecklenburgische Vertrag.
8. Der Grossherzog von Schwerin wird zeitnah beim Plenum die Streichung der Stimme von Strelitz aus der Bundesakte beantragen.
9. Mecklenburg wird zeitnah die Aufnahme in die Norddeutsche Zollunion beantragen.
10. Die mecklenburger Landstände / Strelitzer Parlament stimmt dem Unionsvertrag zu.
Weitere Anmerkungen?