Können wir gerne machen. Was mir noch auffällt, sollten wir Punkt 7 noch spezifizieren damit es später keinen Stress gibt:
Man sollte hier noch bestimmen, wir der 3. Generaloberst zu bestimmen ist. Nach Plenumsstimmen? Welche Mehrheit wird benötigt?7. Der Generafeldmarschall wird von der von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat ein Einwohner des Deutschen Bundes zu sein.
Von den drei Generalobersten ist einer durch das Kaiserreich Österreich, einer durch das Königreich Preußen und einer durch alle anderen Mitglieder des Bundes zu bestimmen.