Werter Premierminister Jean-Baptiste de Villèle ,
wir sind hocherfreut ob Eurer freundlichen Worte, die uns bestätigen, dass es sich lohnt, alte Vorurteile über Bord zu werfen und neue Wege zu beschreiten.
Gerne sind wir bereit, unseren Teil dazu beizutragen, damit das französische Volk innerhalb Europas wieder einen angemessen Platz einnehmen kann. Allerdings sind wir nur ein kleines Großherzogtum, überschätzt unseren Einfluss bitte nicht.
Euren Vorschlag hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Einrichtung eines Studiengangs der französischen Sprache, Kultur und Recht (gerne auch die Geschichte noch dazu) schließen wir uns vorbehaltslos an. Der Lehrbetrieb an unserer Universität wird aller Voraussicht nach 1825 beginnen. Wir wissen selbst noch nicht, auf welche Resonanz seitens interessierter Studenten solch ein Angebot stoßen wird, wir rechnen auch mit einem gewissen Widerstand seitens einiger konserativer Kreise. Dennoch sind wir bereit, diese Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen, denn es leuchtet uns nicht ein, dass es per se schlecht sein soll, sich über andere Völker und Kulturen in Europa fortzubilden. In diesem Zusammenhang könnten wir uns auch vorstellen, dass ein wenig aufklärende Arbeit in Vorbereitung auf diesen Studiengang Bedenken und Vorurteile seitens einiger Kreise zerstreuen könnte. Wir könnten uns zum Beispiel vorstellen, dass als Zeichen des friedlichen Miteinanders und des gegenseitigen Respekts die Stadt Oldenburg eine Städtepartnerschaft mit einer französischen Stadt eingeht. Im Rahmen dieser Partnerschaft könnten dann gegenseitige Besuche stattfindenn mit kulinarischen Angeboten und Vorführungen der Künste. Wer weiß, vielleicht wirkt bei manch einem Bedenkenträger ein guter französischer Wein wahre Wunder. (OCC: Die Partnerstadt Oldenburgs in Frankreich heißt Cholet, ich hab mal geschaut, dass ist eine Gemeinde, keine Stadt. Falls Dir die Idee gefällt, darf es gerne was etwas größeres sein, gerne mit einer Universität, das wäre irgendwie ... passend
).
Beim Thema Jadehafen werden wir etwas weiter ausholen müssen, das ist etwas komplizierter. Wir hoffen, es dennoch verständlich darlegen zu können.
Der Jadehafen ist ein Gemeinschaftsprojekt der Königreiche von Preußen und Hannover und unseres Großherzogtums. Vorgesehen ist eine zivilie und militärische Nutzung des Geländes, allen drei Vertragspartnern ist es freigestellt, wie sie ihren Anteil des Hafens nutzen. Aus rechtlicher Sicht steht einem Handelsvertrag zwischen dem Königreich Frankreich und dem Großherzogtum Oldenburg nichts im Wege.
Der Hafen selbst befindet sich momentan im Bau, alle finanziellen Vorleistungen seitens der Bauherren sind erfüllt, die Bauarbeiten laufen, ein Fertigstellungstermin ist allerdings noch nicht abzusehen (OCC: Oxford könnte sich mal dazu äußern
)
Nach der Fertigstellung wird der Hafen aus drei seperaten Gebieten bestehen, wobei Preußens Anteil am Hafen naturgemäß am größten ist, der großherzögliche Teil beträgt 20%. Verwaltet wird der Hafen durch eine gemeinsame Einrichtung.
Da noch nicht abzusehen ist, wann der Hafen fertig gestellt sein wird, ist es uns momentan leider nicht möglich, an dieser Stelle einen festen Vertrag mit dem Königreich Frankreich abzuschließen, lediglich eine Absichtserklärung ist möglich. Diese würden wir gerne unterzeichnen, denn die von Euch geäußerten Pläne klingen für uns sehr interessant.
Wir planen, neben unseren Anteil am Jadehafen ein größeres Gebiet als Zollsonderzone auszuweisen, in der keine Zölle anfallen (dafür eine kleine Gebühr zur Kostendeckung). Diese Überlegungen beruhen auf der Annahme, dass der Jadehafen für einen Großteil der Waren nicht der eigentliche Bestimmungsort ist, sondern der Jadehafen zum Umladen dieser Waren auf kleiner Schiffe (etwa für den Transport durch den
Eider Kanal, flussaufwärts die Weser/Elbe oder der Landtransport auf Karren) dient, um die Waren an ihren eigentlichen Bestimmungsort zu verbringen.
Das Großherzogtum Oldenburg selbst ist kein Mitglied einer Zollunion, entsprechend sind Waren, die einmal in das Gebiet des Großherzogtums angelangt sind, erneut zu verzollen, wenn sie das Großherzogtum wieder verlassen und in anderen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes gelangen.
Es wird dem Königreich Frankreich somit nicht erspart bleiben, mit weiteren Staaten in Kontakt zu treten, um Zollabkommen zu schließen.
Aus unserer Sicht stellt es kein Problem dar, wenn Waren französischer Herkunft im Jadehafen umgeladen und weiter transportiert wird. Falls es missverständlich sein sollte: Solange die Waren nicht als Ziel das Großherzogtum haben, werden wir einen Transport durch unsere Gebiete nicht mit Zöllen belasten.
Wir können dem Königreich Frankreich folgendes Angebot machen: Alle Waren, die auf französischen Schiffen oder durch französische Eigner in den Jadehafen und seine Zollsonderzone verbracht werden, werden nicht verzollt. Wir würden lediglich um eine Hafengebühr bitten, die es uns ermöglicht, die laufenden Kosten und den Verwaltungsaufwand zu decken. Als Zeichen unseres guten Willens würden wir hier einen Satz von 5% des Warenwertes vorschlagen (OCC: Ich bin zolltechnisch weng belesen, ich hoffe, das ist tatsächlich auch so wenig, wie ich meine, und kein Wucherpreis
Wenn es ein Wucherpreis ist, dann natürlich weniger, mir schweben Einnahmen von ungefähr 500-1.000 G vor, womit ich nach ca. 20 Jahren meine Investitionen in der Hafen wieder reingeholt hätte. Schaue ich mir den Etat von Preußen an, dürfte Frankreich nochmal mindestens das doppelte haben, da sind 500-1.000 G dann hoffenlich Peanuts und werden durch die Handelsmehreinnahmen locker wieder reingeholt).
Waren, die im Großherzogtum Oldenburg selbst angeboten werden sollen, würden wir mit einem Satz von 6% verzollen, wobei die bereits gezahlte Gebühr von 5% wiederum abgezogen wird. So fiele ein effektiver Zollsatz von 1% an, womit wir gegenüber Kritikern oder anderen Staaten stets behaupten könnte, Waren aus Frankreich würden verzollt werden.
Wir möchten nur vermeiden, dass uns vorgehalten wird, wir würden dem Königreich Frankreich auf Kosten der heimischen Wirtschaft Vorteile gewähren.
Auf Euer Angebot zu Ausnahmeregelungen möchten wir eingehen. Das Großherzogtum selbst ist bisher kein Standort der industriellen Produktion oder des Handwerkes, unsere Einnahmen resultieren vor allem aus Erträgen der heimischen Landwirtschaft und Fischerei. Daher würden wir diese Produkte gerne von dem vorgeschlagenen Handelsvertrag ausnehmen. Damit sind ausdrücklich nicht alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse gemeint, gerade bei Kolonialwaren, aber auch beispielsweise bei Weinen gibt es keine heimische Produktion. Die heimischen Landwirtschaft ist für das Großherzogtum allerdings von so enormer Bedeutung, dass wir bis auf weiteres nicht riskieren möchten, dass etwa billigeres franzsösisches Getreide heimische Bauern in den finanziellen Ruin treibt. Das würde nicht nur unsere steuerliche Existenzgrundlage gefährden, sondern auch unsere Stellung als Großherzog und damit im Endeffekt auch alle Vereinbarungen, die wir geschlossen haben. Wir Ihr sicher nur zu gut wisst, waren es hungrige Menschen in Euren Landen, die der französischen Revolution den Weg ebneten. Da das Großherzogtum Oldenburg kein großer Markt für französische Produkte darstellt (wir haben ca. 250.000 Einwohner, also weniger Einwohner als Paris) hoffen wir hier auf das Verständnis von Eurer Seite.
Bezüglich Waren, die vom Jadehafen in das französische Mutterland exportiert werden, obliegt es unserer Ansicht nach ganz Euch, wie Ihr dort verfahren möchtet. Wir werden wie gesagt "Transitwaren" nicht weiter besteuern. Bei Produkten aus eigener Herstellung würden wir uns freuen, wenn eine ähnliche Regelung möglich wäre wie wir sie weiter oben vorgeschlagen haben. Unsere Produktion ist alerdings nicht sonderlich hoch, von daher dürften die zu erwartenden Einnahmen für das Königreich Frankreich in dieser Hinsicht gering sein, unabhängig vom Zollsatz.
Einen Zusatz zum Jadehafen möchten wir noch erwähnt haben: Sollte die französischen Pläne außerordentlich erfolgreich sein und zu einem regen Handel über den Jadehafen führen, so könnte ein weiterer Ausbau des Hafens möglicherweise von Interesse sein. Aus diesem Grunde werden wir wir dieses Jahr einen Erlass herausgeben, demzufolge in direkter Nachbarschaft zum Jadehafen auf oldenburger Grund keine Wohnhäuser oder ähnliches errichtet werden dürfen, sondern dieser Patz freigehalten wird. Wir hoffen, dieser Erlass macht deutlich, dass wir ein starkes Interesse daran haben, mit dem Königreich Frankreich enge Handelsbeziehungen einzugehen, auch wenn aus der unklaren Bauzeit heraus noch kein fester Vertrag geschlossen werden kann.
Einen letzten Punkt möchten wir noch erwähnen: Wie Ihr vielleicht wisst, haben wir mit dem Königreich Preußen ausgehandelt, dass diese für Kauf des Hafengebietes vier Mal 25.000 G zu zahlen haben. Zwei Raten sind bereits gezahlt, dieses Jahr und schlussendlich 1823 werden die anderen beiden Raten folgen. Wir fürchten, dass bei einem frühzeitigen Bekanntwerden der Pläne zu den Handelsverträgen der preußische König in einer Kurzschlussreaktion den Vertrag mit uns kündigen wird. Deswegen möchten wir Euch bitten, über die besprochenen Pläne Stillschweigen zu bewahren und sie nicht vor 1824 öffentlich zu machen (OCC: Der Hafen wird da sicher noch nicht stehen, das passt also).
gez.
Peter Friedrich Ludwig